Denn alle Dokumente müssen ein Erstellungsdatum, eine Versionsnummer und eine Freigabe besitzen. Somit ist die Dokumentenlenkung ein weiteres wichtiges Thema. Und wenn wir alle Dokumente und Prozesse fertig erstellt haben, müssen die Personen die damit arbeiten und beteiligt sind, darüber aufgeklärt und unterwiesen werden. Auch das sollte schriftlich nachvollziehbar sein, durch eine dokumentierte interne Schulung oder Unterweisung. Wir sehen also, es gibt viele Möglichkeiten die Anforderungen der MDR zu beschreiben und umzusetzen. Um in der Aufbauphase und auch danach den Überblick nicht zu verlieren bzw. den Erfolg der Umsetzung zu prüfen, habe ich den Auditbogen Praxislabor entwickelt. Mit diesem Bogen können alle Anforderungen der MDR wie eine Checkliste geprüft und nachvollzogen werden. BSD Datentechnik GmbH - MDR im Dentallabor. Sie haben die Möglichkeit den Bogen hier kostenlos herunter zu laden und sich so einen ersten Überblick zu verschaffen. Der Bogen steht Ihnen auch, als Download in meinem Onliekurs zur Umsetzung der MDR, zur Verfügung.
Dokumentation über eine Warenwirtschaftssoftware: Mit einer Warenwirtschaftssoftware erleichtern Sie viele Vorgänge: Sie haben Ihren Materialbestand im Blick, erledigen schnell die Inventur, und vieles mehr. Mit QM-Expert bieten wir schon länger eine vollständige Warenwirtschaft an. Wenn ein Material geliefert wird, erfassen Sie mit dem Zugang die Charge. Wenn ein Material das Lager verlässt, geben Sie an, für welchen Auftrag das Material entnommen wurde. Selbstverständlich kann nach bestimmten Chargen gesucht werden. QM-Expert kann auch verschiedene Barcodes verschiedener Hersteller verarbeiten. Chargendokumentation über Lieferscheine der Hersteller Chargendokumentation auf Auftragszettel oder speziellem Materialzettel Auf manchen Veranstaltungen wird gesagt, dass die Chargen-Nummer auf der Rechnung oder Konformitätserklärung ausgewiesen werden muss. Das ist nicht korrekt. Eine Chargennummer muss nur intern dokumentiert werden. Konformitätserklärung mdr vorlage stock. Die verwendete Charge muss nicht ausgedruckt werden und ist kein Rechnungsbestandteil.