Zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen gehören Ehe-/Lebenspartner*innen und Kinder. Diese finden Berücksichtigung wenn: keine eigene Beihilfeberechtigung besteht, der Gesamtbetrag der Einkünfte(§ 2 Absatz 3 i. V. Ba service haus beihilfeantrag kaufen. m. Absatz 5a Einkommensteuergesetz) oder vergleichbarer ausländischer Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor Beantragung der Beihilfe 20. 000 Euro nicht übersteigt. Kinder von beihilfeberechtigten Personen sind berücksichtigungsfähig wenn: keine eigene Beihilfeberechtigung besteht und sie beim Familienzuschlag der beihilfeberechtigten Person nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.
Auch sie müssen besonders begründet werden, bedürfen darüber hinaus aber der Genehmigung durch die Festsetzungsstelle, bevor sie starten. Beihilfe auf für Fahrtkosten zur Anschlussheilbehandlung Zumindest Bundesbeamte bekommen neben der Beihilfe für die medizinische Behandlung an sich auch für ärztlich verordnete Fahrten in Zusammenhang mit einer Anschlussheilbehandlung Beihilfe. Nutzen Bundesbeamte öffentliche Verkehrsmittel, können sie die tatsächlichen Kosten ansetzen. Wer mit dem privaten Pkw fährt, kann 0, 20 Euro pro Kilometer als beihilfefähige Aufwendung angeben. Die Anschlussheilbehandlung kann stationär oder ambulant erfolgen | beihilferatgeber.de. Bei 200 Euro ist die Beihilfe für Fahrtkosten gedeckelt. Die Regelungen in den einzelnen Bundesländern können davon abweichen. Das Wichtigste zusammengefasst: Nach Krankenhausbehandlungen wegen schwerer Krankheiten haben Beamte Anspruch auf Beihilfe für eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Anschlussrehabilitation schließt sich an die Behandlung im Akutkrankenhaus an. Zwischen Krankenhausbehandlung und Anschlussrehabilitation dürfen je nach Dienstherrn nicht mehr als zwei oder drei Wochen liegen.
Allerdings ist gerade bei dieser Form der Reha die Zeit knapp. Viele Dienstherren in den Ländern verlangen von ihren Beamten, dass zwischen Ende der Krankenhausbehandlung und Beginn der Behandlung in der Rehaeinrichtung nicht mehr als zwei oder drei Wochen liegen. Deshalb ist in diesen Fällen eine nachträgliche Genehmigung vielerorts ausnahmsweise möglich. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg zum Beispiel oder auch im Bund muss eine AHB nicht vorher genehmigt werden. Beihilfe Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) - Formulare. Anschlussheilbehandlung muss gründlich begründet werden Stattdessen ist die Verordnung aber besonders gründlich zu begründen: In der Regel verordnet der behandelnde Krankenhausarzt die Anschlussheilbehandlung. Er muss sie nach Art, Dauer und Inhalt begründen. Wichtig ist, dass die Verordnung nicht von der gleichen Einrichtung ausgestellt wird, in der die Anschlussheilbehandlung stattfindet. Außerdem muss die (Fach-)Klinik oder Rehaklinik grundsätzlich für diese Art der Behandlung geeignet sein. Suchtbehandlungen müssen vorher genehmigt werden Anders regelt die Bundebeihilfeverordnung Suchtbehandlungen, die als Rehamaßnahmen durchgeführt werden.