Bild: Geoportal Berlin / Baunutzungsplan Ausschnitt aus dem Baunutzungsplan Historie Der Baunutzungsplan für Berlin 1958/60 wurde für den damaligen Westteil der Stadt aufgestellt. Der Baunutzungsplan ist nach seiner Konzeption und nach seiner Stellung im System des Planungsgesetzes von 1949/1956 ein vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gebiet von Berlin (West). Über diesen Charakter hinaus ist er nach Maßgabe des § 7 Nr. 1 – 3 Bauordnung für Berlin 1958 (BO 58) für das einzelne Bauvorhaben als Zulässigkeitstatbestand verbindlich geworden. Meldung - beck-online. Aktuell In seiner Funktion ist er gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleitet. Damit bildet er auch heute noch die Grundlage planungsrechtlicher Entscheidungen in den westlichen Bezirken Berlins, sofern kein neueres Planungsrecht – z. B. durch einen Bebauungsplan – besteht. Onlineabruf Baunutzungsplan Über das Geoportal kann der Baunutzungsplan online abgerufen werden. Baunutzungsplan abrufen
Baunutzungsplan Der Baunutzungsplan ist nach seiner Konzeption und nach seiner Stellung im System des Planungsgesetzes von 1949/1956 ein vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gebiet von Berlin (West). Beschreibung Baunutzungsplan. Über diesen Charakter hinaus ist er nach Maßgabe des 7 Nr. 1 - 3 Bauordnung für Berlin 1958 (BO 58) für das einzelne Bauvorhaben als Zulässigkeitstatbestand verbindlich geworden; in seiner Funktion ist er gemäß 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleitet.
Damit ist auch das Interesse am übergeleiteten Planungsrecht West-Berlins wieder erwacht. Gesamtstädtisch lässt sich eine gegenläufige Entwicklung in den ehemaligen Stadthälften beobachten: Während die Regeln des Baugesetzbuchs über den unbeplanten Innenbereich im Osten der Stadt, wenn auch nur sehr langsam und nicht in allen Bezirken, an Bedeutung verlieren, wachsen ihre Anwendungsfelder im Westen stetig, weil ihnen infolge der Funktionslosigkeit einzelner Festsetzungen des Baunutzungsplans in den zentralen Lagen der Stadt die Aufgabe der Planergänzung zukommt. Bauordnung berlin 1958. Die Regeln für unbeplante Innenbereiche, die in der Auflage von 1998 noch vorrangig den Genehmigungsverfahren im Ostteil der Stadt dienen sollten, waren deshalb auch hinsichtlich dieser Ergänzungsfunktion fortzuschreiben. Entfallen sind die Darstellungen zur Entwicklung des Bauplanungsrechts der DDR und seine Ablösung durch das Planungsrecht des Bundes, weil das Planungsrecht der DDR in den neuen Ländern und im ehemaligen Ost-Berlin nicht übergeleitet wurde.
274), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 12. 807) Geodatenzugangsgesetz Berlin (GeoZG Bln) Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten im Land Berlin vom 3. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 12. 807) Grundbuchordnung (GBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. 2187) Grundbuchverfügung (GBV) Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1995 (BGBl. 114), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. 2187) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10. Juli 2013 (BGBl. 2276) Numerierungsverordnung (NrVO) Verordnung über die Grundstücksnumerierung vom 9. Baunutzungsplan – Wikipedia. Dezember 1975 (GVBl. 2947), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 1990 (GVBl. 2289) ÖbVI Vergütungsordnung (ÖbVIVergO) Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in der Fassung vom 18. September 1993 (GVBl.
Informationen über förmlich festgestellte Baufluchtlinien können bei den Vermessungsämtern erfragt werden. Oft können auch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes Auskunft erteilen. Bebauungsplan: Für einzelne Gebiete, insbesondere auch in den östlichen Bezirken Berlins, wo der Baunutzungsplan nicht gilt, wurden Bebauungspläne aufgestellt. In diesen Gebieten ist immer ein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich. Baunutzungsplan: In den westlichen Bezirken Berlins gilt der Baunutzungsplan in der Fassung vom 28. 1960 (beschlossen am 22. 6. 1960, Abl. von Berlin 1961, S. 742) im Zusammenhang mit der Bauordnung für Berlin vom 21. 11. 1958 (BO 58). Dieser Bebauungsplan erfüllt oft die Anforderungen an einen Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB (siehe oben) Flächennutzungsplan: In Berlin gilt zur Zeit (06. 2009) der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2004 (ABl. S. Bauordnung berlin 158.7 ko. 95), zuletzt geändert am 23. und 25. September 2008 (ABl. 2330). Der Flächennutzungsplan gilt nicht als Bebauungsplan im Sinne des Baugesetzbuches.
636), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 20. September 2020 (GVBl. 742) Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) vom 28. September 1973 (GVBl. 1654), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GVBl. 870) Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. 380), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. 807) Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. 357), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. September 2019 (GVBl. 612) Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. 962; 2008 I S. 1980), zuletzt geändert durch Artikel 335 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. 1328) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Bauordnung berlin 1988 عربية. Oktober 2020 (BGBl. 2187) Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin vom 24. April 1995 (GVBl.
arch-m / info / bebauungsplan berlin Voraussetzung für das Genehmigungsfreistellungs-verfahren (§ 63 BauO Berlin) in Berlin ist nach Abs. 2 Nr. 1a, dass sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuches (BauGB) befindet. Ein Bebauungsplan muss nach § 30 Abs. 1 mind. folgende Festlegungen enthalten: Art der Nutzung Maß der baulichen Nutzung überbaubare Grundstücksflächen örtliche Verkehrsflächen In Berlin gibt es zusätzlich zum Flächennutzungsplan den Baunutzungsplan vom 28. 12. 1960 der für große Teile der westlichen Bezirke gilt. Im Zusammenspiel mit der Bauordnung von 1958 und förmlich festgestellten Baufluchtlinien (FS-Baufluchlinie) erfüllt der Baunutzungsplan die o. g. Anforderungen und gilt als qualifizierter Bebauungsplan. In reinen und beschränkten Arbeitsgebieten (nach Baunutzungsplan) ist das gesamte Grundstück bebaubar. Deshalb gilt hier der Baunutzungsplan auch ohne eine förmlich festgestellte Baufluchtlinie (FS-Baufluchlinie) als Bebauungsplan.