Das 1998 erstmals vom Stadtrat beschlossene Stadtentwicklungskonzept "Perspektive München" sieht vor, Bildung in München gerecht und zukunftssicher, großstadtorientiert und weltoffen zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen wurden gemeinsam mit Bildungsakteuren strukturelle Ansätze für mehr Bildungsgerechtigkeit entwickelt. Dazu gehörte im Elementarbereich ein neuartiges kommunales Finanzierungskonzept für Kindertageseinrichtungen – die Münchner Förderformel. Am 11. Januar 2011 wurde die stufenweise Einführung der Münchner Förderformel für Kindertageseinrichtungen vom Stadtrat beschlossen. Das Förderkonzept wird seit der Einführung von Bildungsausschuss und Kinder- und Jugendhilfeausschuss kontinuierlich weiterentwickelt. Die wirkungsorientierte Steuerung der Münchner Förderformel wird auch nach Abschluss der Wirkstudie 2015 als kontinuierlicher Prozess verstanden, der sich in ständiger Abstimmung befindet.
Unser Mini-KiTas werden von der Landeshaupstadt München, dem Referat für Bidlung und Sport, gefördert. Die Betreuungsbeiträge sind nach der Grundlage der Münchner Förderformel einkommensabhängig gestaffelt. Hinzu kommen lediglich Kosten für die Verpflegung. Anträge auf Einkommensberechnung oder zur Geschwisterermäßigung finden sie hier. Gerne beraten wir Sie hierzu auch persönlich. Nehmen Sie hierfür jederzeit gerne mit uns Kontakt auf. Einkünfte Euro bis 4 Stunden bis 5 Stunden bis 6 Stunden bis 7 Stunden bis 8 Stunden bis 9 Stunden über 9 Stunden bis 50000 0, 00 bis 60000 30, 00 38, 00 45, 00 53, 00 60, 00 68, 00 75, 00 bis 70000 43, 00 54, 00 65, 00 77, 00 88, 00 100, 00 111, 00 bis 80000 83, 00 97, 00 112, 00 127, 00 141, 00 über 80000 61, 00 78, 00 94, 00 128, 00 145, 00 162, 00 In der Verpflegungspauschale sind die Kosten für das tägliche Frühstück, Mittagessen sowie den Nachmittagssnack enthalten - ebenso Kosten für sämtliche Getränke und Zwischenmahlzeiten. Näheres zu unserem Ernährungskonzept finden sie hier.
Einrichtungen in Brennpunktvierteln können über den Faktor "e-standort" besonders gefördert werden. Auch für zusätzliche Öffnungstage gibt es über den Faktor "e-öff" erhöhte Fördersätze. Weitere Informationen zu Standort & Öffnungszeiten Elternentgelte Um an der Münchner Förderformel teilzunehmen, müssen freigemeinnützige und sonstige Träger nach dem Einkommen gestaffelte Gebühren erheben. Diese dürfen eine Höchstgrenzen nicht überschreiten. Zudem müssen die Elternentgelte im Internet veröffentlicht sein. Personalvergütung Die in der Kindertageseinrichtung eingesetzten fest angestellten Beschäftigten dürfen nicht besser gestellt sein als vergleichbare Beschäftigte der Landeshauptstadt München. Höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. Es sei denn, diese entstehen auch für vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse bei der Landeshauptstadt München. Ein Beispiel hierfür ist die Arbeitsmarktzulage.
Weitere Infos zur Personalvergütung Anstellungsschlüssel Im jährlichen Durchschnitt ist ein Anstellungsschlüssel in der Einrichtung vorzuweisen, der grundsätzlich 0, 5 besser ist als der jeweils gültige Mindestanstellungsschlüssel nach §17 AVBayKiBiG. Hierbei sind Kurzzeit- und Ferienbuchungen zu berücksichtigen. Ein Anstellungsschlüssel im jährlichen Durchschnitt von derzeit mindestens 1 zu 10, 5 ist zu garantieren. Weitere Informationen zum Anstellungsschlüssel Pädagogische Konzeption Die pädagogische Konzeption muss den Qualitätskriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entsprechen und im Internet veröffentlicht sein. Weitere Informationen zur pädagogischen Konzeption Platzvergabe Die Teilnahme am Online-Anmeldeverfahren des kita finder + ist verpflichtend. Einrichtungen müssen zudem unbelegte Plätze an Kinder mit Bedarfsmeldung vergeben. Über die Verteilung wird in sogenannten Versorgungsrunden entschieden. Sofern darüber hinaus Kontingentplätze bereitgestellt werden, wird der Faktor kfkont in die Berechnung der Förderung aufgenommen.