00 Uhr bis 16. 00 Uhr Dienstag von 08. 00 bis 19. 00 Uhr Mittwoch von 08. 30 Uhr Donnerstag von 08. 00 Uhr Freitag von 07.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein. Baubeschreibung Feuerungsanlage RLP - Martin Gerber. Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein. Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Asbach Zuständige Behörde: Kreisverwaltung Neuwied -Untere Bauaufsichtsbehörde- Wilhelm-Leuschner-Str. 9 56564 Neuwied Tel. 02631-803-0 Fax: 02631-803-93-222 Email: An wen muss ich mich wenden? Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Fachbereiche A-Z | KV Bad Dürkheim. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz). Unteren Bauaufsichtsbehörde Welche Gebühren fallen an? Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Rathaus & Gemeinden Abteilungen Abt. 1 - Zentralabteilung Abt. 2 - Ordnungs- und Sozialabteilung Abt. 3 - Bauabteilung Abt. 4 - Finanzabteilung Abt.