Weiterhin wird anhand des Zertifikates nachgewiesen, dass die gemäß DIN 77200, Abschnitt 4. 13, geforderte Aus- und Fortbildung für Interventionskräfte erfolgreich durchgeführt wurde. Eigensicherung – Wikipedia. Das Seminar ist auch zur Auffrischung und Vertiefung vorhandener Grundkenntnisse geeignet. 1. Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit - Abgrenzung von öffentlichem und privatem Recht - privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz - Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts - Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften 2. Umgang mit Menschen - Verhaltensweisen von Menschen in verschiedenen Situationen - Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen - Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache 3. Dienstkunde (taktische Handlungsgrundsätze) - Verhaltens- und Handlungsgrundsätze auf dem Weg zum und am Interventionsort - Melde- und Berichtswesen - Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften - Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen 4.
Art. 31 Grundsätze der Datenerhebung (1) Die Polizei darf personenbezogene Daten nur erheben, soweit dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist. (2) 1 Personenbezogene Daten sind grundsätzlich bei dem Betroffenen zu erheben. PAG: Art. 31 Grundsätze der Datenerhebung - Bürgerservice. 2 Sie können auch bei Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen oder bei Dritten erhoben werden, wenn die Datenerhebung beim Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist oder die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben gefährden würde. (3) 1 Personenbezogene Daten sind von der Polizei grundsätzlich offen zu erheben. 2 Die Polizei informiert in allgemeiner und jedermann zugänglicher Form über 1. die Zwecke, zu denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, 2. den Namen und die Kontaktdaten der erhebenden Stelle und des behördlichen Datenschutzbeauftragten, 3. das Recht, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz (Landesbeauftragter) zu wenden sowie dessen Kontaktdaten und 4. die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Hiervor schützen Einmalhandschuhe. Lawinen: Nach Lawinenabgängen kann es unter Umständen zu weiteren Lawinen (Nachlawinen) im Unfallbereich kommen. Hilfsmittel [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Um den Eigenschutz zu unterstützen, gibt es verschiedene Hilfsmittel, deren Vorhandensein teilweise verschiedene Regelwerke vorschreiben. Handschuhe [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Set mit Taschenmaske und Einweg-Schutzhandschuhen Ein wichtiger Teil des Eigenschutzes ist das Tragen der in jedem Verbandkasten vorhandenen Einmalhandschuhe. Sie schützen den Ersthelfer vor Infektionen (u. a. Hepatitis B, Hepatitis C und HIV). Leseprobe: Einsatzfahrten und Eigensicherung - Professionelle Eigensicherung. Sie sorgen für ein Mindestmaß an Hygiene und senken den Ekelfaktor, besonders im Umgang mit offenen Wunden und mit Erbrechenden. Arbeitsschutz handschuhe schützen, je nach Beschaffenheit in einem gewissen Maß vor mechanischen Verletzungen, giftigen oder ätzenden Substanzen. Beatmungshilfen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Beatmungshilfen, die das Infektionsrisiko bei der Atemspende verringern sollen, finden sich oft in Betriebsverbandkästen; in Kfz-Verbandkästen und in Privathaushalten fehlen sie noch häufig.
Die Eigensicherung wird dort als Selbstsicherung bezeichnet. Militär [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Im Feuerkampf wird die Eigensicherung durch die Abgabe von Schüssen aus Schusswaffen oder im Nahkampf durch Stiche mit Bajonetten gewährleistet. Polizei [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bevorstehende Entwaffnung eines Polizeibeamten durch einen gewaltbereiten Demonstranten Um auf tätliche und bewaffnete Angriffe oder eine Entwaffnung effektiv reagieren zu können, werden die Beamten eigens zum Eigenschutz ausgebildet; er ist Teil des Einsatzverhaltens. Die einschlägigen Vorschriften bzw. Empfehlungen in Deutschland sind in der Polizeidienstvorschrift 450 ( Selbstschutz der Polizei – VS-NfD) bzw. im Leitfaden 371 ( Eigensicherung im Polizeidienst – VS-NfD) bundesweit geregelt. Innerhalb dieser Regelwerke finden sich situationsbezogene Verhaltensregeln für die eingesetzten Beamten zur Minimierung der etwa auftretenden Einsatzrisiken. Für Polizeibeamte im Außendienst stehen zur Abwehr von spontanen Angriffen der Einsatz von Schusswaffen, Schlagstöcken, Schockgranaten oder Stahlruten zur Verfügung.
Dabei ist auf die Wahl des richtigen Löschmittels zu achten. Gase: Davon gehen die Gefahren Ersticken, Vergiftung und Feuer aus. In Bereichen, die mit Gasen angefüllt sind, ist der Aufenthalt untersagt. Gase nicht einatmen, Zündquellen (Feuerzeuge, Lichtschalter, Funkenbildung) vermeiden. Abhilfe schafft intensives Lüften. Gifte: Für den Ersthelfer gefährlich sind v. a. Kontaktgifte, die häufig in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind. Hier ist besonders auf das seit 2002 verbotene Pestizid E 605 hinzuweisen: Das Gift wird über die Haut aufgenommen und bereits eine Berührung führt zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod. Säuren, Laugen: Berührung vermeiden. Auch bereits verdünnte Säuren und Laugen können noch Ätzwirkung haben. Elektrischer Strom: Vor der Hilfeleistung unbedingt die Stromzufuhr unterbrechen, indem die Sicherung entfernt wird, indem man den Stecker zieht oder das Gerät ausschaltet. Manche elektronische Bauteile können gefährliche Restspannungen speichern. Blutende Wunden: Davon geht potenziell eine Infektionsgefahr aus.
Andere Fahrzeugführer können mit Handzeichen zum Langsamfahren aufgefordert werden. ( Fremdsicherung). Geräte und Maschinen in der Landwirtschaft, in Betrieben und auf Baustellen: Wichtig ist, dass die Geräte ausgeschaltet werden und sich nicht unvermittelt bewegen können. Sie müssen zuverlässig gegen Inbetriebnahme gesichert werden. Grube, Silo, Keller: Hier besteht die Gefahr des Verschüttetwerdens durch schlecht oder nicht abgestützte Gruben und Schüttgüter in Silos, sowie die des Erstickens in Gärkellern und Silos, wenn z. B. durch Gärung Kohlenstoffdioxid entsteht. Dieses sammelt sich am Boden, da es schwerer als Luft ist und die Luft vollständig verdrängt. Rettung bei solch einem Gärgasunfall ist nur durch ausgebildete Fachkräfte mit außenluftunabhängigem Atemschutz möglich. Brände: Die Gefahren bilden Hitze und Rauch und treten in Form von heißen Flüssigkeiten und Gegenständen sowie von heißen und giftigen Gasen und Dämpfen auf. Brände müssen unter Umständen vor der Hilfeleistung gelöscht werden.