Anliegende Vollstreckungsunterlagen Die bisherige Zwangsvollstreckung ist fruchtlos verlaufen, so dass die Vorlage des Vermögensverzeichnisses und die Abgabe der Vermögensauskunft die einzige Möglichkeit des Gläubigers darstellen, das zugriffsfähige Vermögen des Schuldners in Erfahrung zu bringen und so Befriedigung seiner Forderung zu erlangen. Rechtsanwalt Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Vollstreckung zur nachtzeit formular dan. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
12. 2011, 53 M 5272/11 = FoVo 2012, 135). Ist auch dieser Versuch nicht erfolgreich, hat der Gerichtsvollzieher den Gläubiger aufzufordern, einen Beschluss des zuständigen Richters beim Amtsgericht darüber herbeizuführen, dass die Verhaftung auch an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen sowie zur Nachtzeit in der bezeichneten Wohnung erfolgen kann. Das Muster eines solchen Antrages finden Sie nachfolgend als Arbeitshilfe. Muster: Antrag auf Vollstreckung des Haftbefehls zur Nachtzeit An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in … Antrag nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger. /. Schuldner, Az. : … beantrage ich im Namen und in Vollmacht des Gläubigers anzuordnen, dass die Vollstreckung des Haftbefehls des erkennenden Gerichts vom …, Az. : …, zur Nachtzeit von 21. 00 Uhr bis 06. 00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gestattet wird. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: Das erkennende Gericht hat mit Beschl. § 58 Zwangsvollstreckung / 5. Muster: Antrag auf Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. v. … gegen den Schuldner Haftbefehl nach § 901 ZPO erlassen.
Rz. 310 Muster 4. 15: Isolierter Antrag auf Anordnung der Vollstreckung des Haftbefehls zur Nachtzeit nach § 758a Abs. 4 ZPO Muster 4. 15: Isolierter Antrag auf Anordnung der Vollstreckung des Haftbefehls zur Nachtzeit nach § 758a Abs. 4 ZPO An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Antrag nach § 758a Abs. 4 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger. /. Schuldner Az. : _________________________ beantrage ich namens und in Vollmacht des Gläubigers anzuordnen, dass die Vollstreckung des Haftbefehls des erkennenden Gerichtes vom _________________________ Az. : _________________________ zur Nachtzeit von 21. 00 Uhr bis 06. 00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gestattet wird. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: Das erkennende Gericht hat mit Beschluss v. _________________________ gegen den Schuldner Haftbefehl nach § 802g ZPO erlassen. FoVo 8/2012, Der Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsbeschluss | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Dieser wurde dem zuständigen Gerichtsvollzieher zur Zustellung und gleichzeitigen Vollziehung übersandt. Der Gerichtsvollzieher hat an verschiedenen Wochentagen und zu verschiedenen Tageszeiten die Zustellung und Vollziehung des Haftbefehls versucht.
Hiergegen legte die Gläubigerin Erinnerung ein. Diese blieb ebenso wie die sofortige Beschwerde und die zugelassene Rechtsbeschwerde ohne Erfolg. Entscheidungsgründe Die Wohnung des Schuldners darf nach § 758a Abs. 1 ZPO – soweit dies nicht den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde – ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters durchsucht werden. Gemäß Abs. 2 der Vorschrift gilt dies nicht, wenn die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 901 ZPO erfolgen soll. Nach § 758a Abs. Vollstreckung zur nachtzeit formular location. 4 ZPO nimmt der Gerichtsvollzieher eine Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit, also von 21. 00 bis 6. 00 Uhr (§ 758a Abs. 4 S. 2 ZPO), und an Sonn- und Feiertagen nicht vor, wenn dies für den Schuldner und die Mitgewahrsamsinhaber eine unbillige Härte darstellt oder der zu erwartende Erfolg in einem Missverhältnis zu dem Eingriff steht, in Wohnungen nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Amtsrichters. Bereits der Wortlaut des § 758a Abs. 1 letzter HS. ZPO spricht dafür, dass bei der Vollstreckung eines Haftbefehls, die zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen in der Wohnung des Schuldners erfolgen soll, eine gesonderte Anordnung des Amtsrichters notwendig ist.
Bei dem Versuch, einen Haftbefehl zu vollziehen, trifft der Gerichtsvollzieher den Schuldner häufig nicht an. Eine Möglichkeit besteht für den Gläubiger dann darin, die Wohnung des Schuldners mit dem Haftbefehl zwangsweise öffnen zu lassen. Das ist (für nicht befreite) Gläubiger jedoch zum einen mit Kosten verbunden. Zum anderen geht zumindest ein Teil der Rechtsprechung davon aus, dass Anhaltspunkte für eine Anwesenheit des Schuldner vorliegen müssen (z. B. LG Leipzig, Beschluss vom 18. 12. 2018, Az. 4 T 795/18). Muster ZV Nachtzeit. Sinnvoller kann es daher sein, den Gerichtsvollzieher zunächst mit einer Verhaftung zur Unzeit zu beauftragen, d. h. zur Nachtzeit (21:00 Uhr bis 06:00 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen, vgl. § 758a Abs. 4 ZPO. Das ist jedoch nur aufgrund einer richterlichen Anordnung möglich. Ein entsprechender Antrag an das zuständige Amtsgericht könnte wie folgt formuliert werden: … beantrage ich nach § 758a Abs. 4 ZPO anzuordnen, dass der Haftbefehl des Amtsgerichts … vom.., Az.
Nach einem Verkehrsdelikt in Österreich müssen Halter aus einem anderen EU-Staat auch den Namen des Fahrers angeben. Andernfalls droht dem Halter ein Bußgeld, das auch in anderen EU-Ländern vollstreckbar ist, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, 6. Oktober 2021 (Az. : C-136/20). Die Luxemburger Richter erleichtern damit die Vollstreckung von Bußgeldern in ganz Europa. EU-Länder dürften die Verkehrsregeln... Vollstreckung zur nachtzeit formular el. » weiter lesen AusgangslageDie Verhaftung und die Durchsuchung gehören zu Dingen, mit denen die Polizei plötzlich und überraschend im wahrsten Sinne vor der Tür steht. Während bei fast allen anderen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten vor der Durchsetzung einer Maßnahme rechtliches Gehör gewährt wird, dass heißt, er zu der beabsichtigen Maßnahme angehört wird, kommen Verhaftungen und Durchsuchungen (fast) immer überraschend. Polizei und... » weiter lesen Leipzig (jur). Mängel bezüglich der Unabhängigkeit der polnischen Justiz sind kein genereller Grund gegen die Vollstreckung eines in Polen ausgestellten Europäischen Haftbefehles.
03. 2017, 11:24 Hallo zusammen ich habe zu diesem Thema eine Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen? Unser Schuldner ist Renter. Eigentlich wollen wir seine Vermögensauskunft gar nicht, sondern direkt den GVZ hinschicken, damit er gucken kann, ob man in der Wohnung was pfänden kann. Welchen Antrag muss ich stellen? Wir gehen aber bereits jetzt davon aus, dass er den GVZ nicht in die Wohnung lässt, weil es schon einmal vorgekommen ist bzgl. der Kontoauszüge (wir haben es dann nicht weiter verfolgt). Muss ich da zunächst einen Antrag auf Vermögensauskunft gemäß §§ 802 c, 807 ZPO (nach vorherigen Pfändungsversuch) beantragen? Und anschließend, nachdem der Schuldner den Zutritt in die Wohnung verweigert hat, den Haftbefehl und ERST DANN den Durchsuchungsbeschluss nach § 758 a ZPO? Mit diesem dann wieder einen neuen Antrag? Irgendwie ist das ein total langer Weg? Liege ich da falsch? Ich bitte um Eure Vorschläge DANKE #9 24. 2017, 12:04 Ihr müsst nicht zuerst die VA beantragen, Ihr könnt auch zuerst einen isolierten Antrag auf gütliche Erledigung stellen.