Beobachten Sie halt weiter und machen Sie sich akribisch Notizen, bei welchen amtlich nachvollziehbaren Orkanstärken tatsächlich ein Luftzug und ein Heulen an den Fenstern auftritt. Mit diesem Mängelprotokoll das selbstverständlich auch für die ruhigen Tage zu führen ist sollten Sei dann den Vermieter konfrontieren. ich kenne mich da jetzt nicht so aus aber ich denke das es nicht so einfach ist eine Mietminderung zu bekommen ich würde es erst mal noch beobachten und vielleicht mit dem Vermieter über ein neues Fenster reden. Mietminderung undichte fenster. Und wenn das mit dem Fenster sich nicht gibt und es nach ca. 6 Monaten immer noch zieht würde ich mir überlegen nicht in eine andere Wohnung zu ziehen. Ok aber ich kenne die Situation leider nicht so gut aus, das muss schlussendlich jeder selber in so einer Situation entscheiden denn niemand anderst kennt die Situation so gut wie einer selber. Aber tipps holen ist immer gut.
Tut er dies nicht und kommt es dadurch zu Schimmelbildung, darf der Mieter eine Mietkürzung von 40% durchführen (LG Lübeck, Az. 14 S 60/89). Rollläden: Kann der Mieter die Rollläden nur mit Mühe hochziehen und sind sie auch sonst nur schwer gängig und quietschen zudem, so darf er eine Mietminderung in Höhe von 5% durchführen (AG Warendorf, Az. 5 C 472/99, aus WM 2000, S. 379). Bitte um Beachtung: Die Gerichtsurteile sind meist nicht genau auf Ihr konkretes Problem übertragbar. Weitere Tipps und Infos zum Thema lesen Sie hier in "Clever mieten": Mietrecht Fenster. Urteile zu:
Signatur: Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu muss auch m. d. Justiz rechnen - D Hildebrand
Antwort vom 24. 3. 2017 | 23:34 Von Status: Bachelor (3433 Beiträge, 1918x hilfreich) Auch der Energie-Verbrauchsausweis ist für das ganze Gebäude. Aber ein ganz prima und zudem völlig kostenloser "Verbrauchsausweis" für genau die betreffende Wohnung ist/sind die letzte(n) Betriebskostenabrechnung(en) des bisherigen Mieters. Natürlich sind auch da die verschiedenen Einflussfaktoren zu bedenken. Die Wirtschaft wird sehr gut angekurbelt... Ja, DIESES Ziel wird erreicht. Unsere Regierung verfolgt mit ihren Instrumenten ihre Zwecke - und das sind nicht die der Verbraucher! Wer z. B. mit Programmen eine Energetische Sanierung zu kalkuliert, der MUSS auf die Nase fallen: denn der Schönrechner der Regierung arbeitet nach diesen Regeln: "Bei diesem Modellgebäude mit erheblichem Instandsetzungsbedarf betragen die energiebedingten Mehrkosten 124 €/m² und sind deutlich geringer als die "ohnehin" entstehenden Instandsetzungskosten in Höhe von 349 €/m². In die Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter dieser Prämisse dürfen jedoch lediglich die energiebedingten Mehrkosten eingehen, denn die Kosten der reinen Instandsetzung wären aufgrund der erforderlichen Instandsetzung ohnehin angefallen.