Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung Diskutiere Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, der Notar unseres Grundstückverkäufers hat einen Vertrag "Grundstückskaufvertrag ohne Auflassung" angefertigt. Welche Vor- und... Dabei seit: 25. 08. 2008 Beiträge: 2 Zustimmungen: 0 Beruf: Selbständig Ort: Oldenburg Hallo, der Notar unseres Grundstückverkäufers hat einen Vertrag angefertigt. Welche Vor- und Nachteile hat eine solcher Vertrag zu einem mit Auflassung? Danke für die Antworten! Rod. 27. 06. 2007 477 1 Controller Gangkofen Du meinst wohl eher einer Grundstückskaufvertrag ohne Auflassungs vormerkung oder? "Mit der Auflassungsvormerkung können Sie sich kostengünstig rückversichern, dass Ihr erworbenes Grundstück auch rechtlich wirklich an Sie übertragen wird! Weil nach der Bezahlung des Kaufpreises die Eintragung ins Grundbuch längere Zeit dauert ist es möglich, dass in dieser Zeit Ereignisse eintreten, die Ihren Eigentumsübergang gefährden.
Und ich möchte gerne Bescheid wissen, bevor wir beim Notar sitzen. Gruß, Rod. 08. 07. 2008 63 RA Heppenheim Ja, in jedem Fall. Die Auflassung ist Voraussetzung, dass das Eigentum am Grundstück auf euch übergeht. Wenn sie nicht im Grundstückskaufvertrag mit aufgenommen wird, müsste sie später separat (wieder vor dem Notar) erklärt werden. Das kostet aber mehr, als wenn man es gleich mitmacht. Bis zur Kaufpreiszahlung wird der Notar zum Schutz des Verkäufers Abschriften oder Ausfertigungen der Kaufvertragsurkunde dann nur auszugsweise (ohne Auflassung) erstellen.
Swantje Foren-Praktikant(in) Beiträge: 47 Registriert: 16. 12. 2008, 18:28 19. 01. 2009, 20:08 Hallo Ihr Lieben! Ich habe mal wieder eine Frage: Wir haben einen Übertragungsvertrag beurkundet. Nun wollen die Parteien ihre beglaubigten Kopien haben. Der Vertrag enthält keine Auflassungsvormerkung und somit müssen wir noch auf die UB warten, bis wir einreichen können. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich, übernommen werden lediglich vom Übernehmer gewisse Darlehen. Meine Frage ist jetzt, muss ich die begl. Kopien mit oder ohne Auflassungserklärung an die Parteien aushändigen.?? DankeschöN! sunshine24.. hier unabkömmlich! Beiträge: 3858 Registriert: 08. 06. 2007, 11:33 Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin Software: WinMacs Wohnort: Baden-Württemberg #2 19. 2009, 20:21 Wenn ich das noch richtig von meiner Ausbildung weiß (ich hab zwar nicht ReNo gelernt, hab aber auch ab und zu mit im Notariat geholfen), bekommen die Parteien erstmal lediglich eine beglaubigte Kopie, in der die Auflassung "abgeklebt" ist.
Erfolgt im Rahmen eines Immobiliengeschäfts eine Eigentumsübertragung, sieht das Gesetz eine sogenannte Auflassung vor. Diese ist üblicherweise Bestandteil des notariellen Kaufvertrages und stellt für den Käufer gleichzeitig eine rechtswirksame Bestätigung für die Übertragung des Eigentums dar. Die Auflassung ist für den Käufer die verbindliche Zusage, dass er nach vollständigem Abschluss des Immobiliengeschäfts als neuer Eigentümer eingetragen wird. Die Auflassung ist in der Regel Teil des notariellen Kaufvertrages und darf nicht an eine bestimmte Bedingung oder Befristung gekoppelt sein. Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen. Was bedeutet die Auflassung in der Praxis? Mit der Auflassung allein tritt der Eigentumsübergang erst einmal noch nicht ein. Hinzukommen muss noch die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. In der Regel wird die Auflassung gleichzeitig mit der Beurkundung des Kaufvertrags erklärt.