Abwasserabrechnung Übernahme der Abwasserabrechnung ab dem 01. 01. 2017 Der Wasserverband Hümmling hat für einen Teil seiner Mitglieder in deren Auftrag ab dem 01. 2017 die Aufgabe der Abwasserabrechnung übernommen. Beauftragt wurde der Verband von den Samtgemeinden Dörpen, Sögel und Werlte sowie von der Gemeinde Rhede (Ems). In diesen Gebieten werden ab diesem Zeitpunkt die Gebührenbescheide für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtungen der Kommunen vom Wasserverband Hümmling erstellt. Seit dem 01. Trink- und Abwasserverband „Bourtanger Moor". 2020 hat der Verband auch die Aufgabe der Abwasserabrechnung für das Gebiet der Stadt Papenburg übernommen, seit dem 01. 2021 ist das Gebiet der Samtgemeinde Lathen ebenfalls hinzugekommen. Ab dem 01. 2022 wird auch im Gebiet der Samtgemeinde Nordhümmling die Abrechnung der Abwassergebühren durch den Wasserverband Hümmling erfolgen. Höhe der Abwassergebühren Die Höhe der Abwassergebühren richtet sich nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung bzw. der Entwässerungssatzung der jeweiligen Samtgemeinde/Stadt/Gemeinde.
Die Differenz (Guthaben oder Nachzahlung) wird mit dem nächsten Abschlag zusammen fällig. Die Höhe und Fälligkeiten der neuen Abschläge für das folgende Jahr finden Sie auf der Jahresabrechnung. Falls Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir die Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto ab. Etwa 90% unserer Kunden nutzen bereits dieses einfache und sichere Zahlungsverfahren. Sie möchten Ihre Zahlungsweise künftig ändern, z. B. auf monatliche Beträge? Rufen Sie uns einfach an! Ansprechpartner Verbrauchsabrechnung: 05931 9300-25 Charlin Driese / Julia Diek Zurück zum Seitenanfang
Löschwasseranfragen Für eine Löschwasseranfrage sind Informationen zum Objekt oder der geplanten Baumaßnahme notwendig. Folgende Daten werden hierfür benötigt: Name und Anschrift vom Bauherrn und Planungsbüro; Betroffene Grundstücke: Gemarkung, Flur, Flurstück oder Ort, Straße und Hausnummer Lageplan Benötigen Sie a. einen Hydrantenplan oder b. einen Hydrantenplan mit Stellungnahme zur möglichen Löschwassermenge aus dem öffentlichen Netz für den Planbereich Hinweis: Für die Stellungnahme einschließlich Löschwassermengenermittlung und Hydrantenplan entstehen Kosten in Höhe von netto 40, 00 €. Nehmen Sie für Löschwasseranfragen Kontakt auf mit Herrn Johannes Golla per: ► E-Mail: ► oder Telefon: 05951 / 95 55 - 14 ► oder füllen Sie nachfolgendes Kontaktformular aus und senden es ab