Bei einer Beschädigung der Wohnungstür durch einen Einbruch ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. Dieser darf die Kosten für die Reparatur also nicht an den Mieter weitergeben. Allerdings müssen Mieter einiges beachten, damit sie am Ende nicht doch die Zeche zahlen. Berlin. Wird die Wohnungstür bei einem Einbruch beschädigt, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich. "Es handelt sich dabei um eine Instandsetzung ", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Kosten für die Reparatur dürften daher nicht an den Mieter weitergegeben werden. "Der Vermieter muss schließlich dafür sorgen, dass die Wohnungstür abschließbar ist. Balkontür kaputt/klemmt (Fenster, balkontuer). " Andernfalls sei das ein erheblicher Mangel, etwa vergleichbar mit einer nicht funktionierenden Heizung im Winter. Mieter müssen Vermieter unverzüglich informieren Im Schadensfall müssten Mieter ihren Vermieter unverzüglich informieren, damit er entsprechende Maßnahmen einleiten kann, erklärt Happ. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, weil der Einbruch beispielsweise am Wochenende stattfand, dürften Mieter selber eine Reparatur veranlassen.
Ein vorsätzliches Handeln lässt meist die Haftung der Versicherung entfallen. Nur im Ausnahmefall wird die Haushaftpflichtversicherung des Vermieters den Schaden tragen. Hier müsste zusätzlich geprüft werden, ob hier nur das Gebäude an sich oder auch die Mietwohnungen mitversichert sind. Ohne Einsicht in die Haftpflicht kann hier keine abschließende Antwort gegeben werden. Aufgrund des vorsätzlichen Handelns ist eine Übernahme aber eher unwahrscheinlich. Mieter haben grundsätzlich bei längerer Wohnungsabwesenheit für Notfälle einen Schlüssel zu hinterlegen und dies dem Vermieter mitzuteilen. Fenster kaputt, was tun? Vorgehen, Möglichkeiten & Kosten - fensterblick.de. Auch in Ihrem Fall wäre es sinnvoll gewesen, aufgrund der Medikamenteinnahme Ihrer Mutter einen Schlüssel bei einer Nachbarin hinterlegen zu lassen. Sollte man also Ihre Mutter als Verursacherin ansehen können, da Sie für den Notfall nicht vorgesorgt hat, würde dies an der Schadenstragungspflicht von Ihnen nichts ändern, da Sie dann als Erbin mit dem Erbe Ihrer Mutter für den Schaden einstehen müssten.
Steht das Gegenteil im Mietvertrag, ist die Klausel für Reparaturen unwirksam: Der Mieter muss nichts zahlen. Video: So groß ist die Wohnungsnot in den Großstädten
Es geht also um viel. Die richtige Reaktion im Schadensfall ist entscheidend für den Schutz des Eigentums. Leib und Leben sind bei Leitungswasserschäden meist nicht bedroht. Ziel der ersten Maßnahmen ist es daher, die Wassermenge im Gebäude möglichst gering zu halten. Sie stoppen folglich zunächst die Wasserzufuhr. Wenn z. B. der Druckschlauch zu einer Mischbatterie undicht ist, können Sie den Haupthahn abdrehen. Bei einem Rohrbruch an der Hauptwasserleitung benötigen Sie jedoch Hilfe. Können Sie den Zufluss von Leitungswasser nicht aus eigener Kraft aufhalten, sorgen Sie auf jeden Fall dafür, dass es ablaufen kann. Rufen Sie einen Handwerker-Notdienst, der das Leck an der Wasserleitung verschließt. Läuft das Wasser in den Keller, muss es zügig ausgepumpt werden. Je kürzer das Wasser im Haus verbleibt, desto geringer sind die Folgeschäden. Der Schutz des Hauses hat absoluten Vorrang. Sie benötigen für schadenmindernde Sofortmaßnahmen keine Genehmigung des Versicherers. Er hat Sie zu diesen Maßnahmen im Versicherungsvertrag verpflichtet.
Als wir eingezogen sind, war die Balkontür verzogen und vergilbt. Wir haben das alles auf die Mängelliste geschrieben und der Vermieter sagte uns das er es beheben würde. Nach ca. einem halben Jahr hat es irgendwann einen Knacks gegeben und das Glas der Balkontür ist von innen gerissen (Doppelglas). Durch das ständige auf und zu machen der Tür wurde es immer schlimmer bis ein Stück Glas sogar in das Doppelglas gefallen ist. Wir haben dem Vermieter Bescheid gegeben und gesagt, dass es nicht unsere Schuld war. Er sagte uns, er kümmert sich darum und schick jemand der sich die Tür anguckt und repariert. Nach mehreren anrufen hat er endlich eine Firma geschickt die die Tür ausgemessen haben, damit wir eine neue bekommen. Dann haben sie noch die Wohnungstür (das Glas) ausgemessen, weil das ebenfalls kaputt ist (schon vor dem Einzug, stand auch auf der Mängelliste). Nach ein paar Wochen ist immer noch nichts passiert und wir haben immer und immer wieder angerufen und man sagte uns immer wieder der Vermieter sei nicht da oder sie wisse nichts darüber.