Erstellen Sie eine Forderungsaufstellung mit der Tilgungsmethode nach § 367 BGB. Es werden verbleibende Verzugszinsen, Kosten und die Höhe Ihrer Hauptforderung berechnet. Der jeweilige Basiszinssatz wird berücksichtigt (letzte vorhandene Aktualisierung: 01. 07. 2021 mit -0. 88%). Alle Daten werden verschlüsselt übertragen. Forderungsaufstellung zwangsvollstreckung excel tabelle. Der erstellte Download wird für höchstens 2 Stunden gespeichert. Bitte geben Sie aus Datenschutz-Gründen keine Daten an, über die sich die Person des Schuldners nachvollziehen lässt. WICHTIG - BETA-Phase: Bitte verwenden Sie die Ergebnisse nie ungeprüft. Das Tool ist noch in der Test-Phase und wird derzeit nur begrenzt weiterentwickelt. Bitte helfen Sie uns, indem Sie Fehler melden. Eingabe der Forderung und der einzelnen Posten Über dieses Tool 4. 25 ★ von 12 Bewertungen Mehr zur Forderungsaufstellung Ähnliche Tools Kategorie: Recht Forderungsaufstellung
06. 2008, 11:05 Ich hab mir das Programm übrigens nicht runtergeladen. Da hab ich irgendwie zu viel angst vor. Hat hier jemand was bezahlen müssen? Claudi130874 Daueraktenbearbeiter(in) Beiträge: 432 Registriert: 25. 2007, 10:10 Wohnort: Aachen #30 19. 2008, 11:07 Also wir haben bis jetzt noch keine Rechnung bekommen. [url=[img]/img][/url] [url=[img]/img][/url]
Für die Dauer des außergerichtlichen Einigungsverfahrens bitte ich, auf etwaige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu verzichten und die Forderung vorläufig zu stunden, da nach § 305a InsO das Betreiben der Zwangsvollstreckung durch nur einen Gläubiger unweigerlich das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches zur Folge hätte. Diese Rechtsfolge zunächst zu vermeiden wird wohl im Interesse aller Beteiligten sein. Ich danke für Ihr Verständnis und Ihre Kooperationsbereitschaft. Für Ihre Rückantwort habe ich mir eine Frist bis zum […] notiert. Es würde dem Fortgang des Einigungsversuches auch in Ihrem Interesse sehr nützen, wenn mir bis dahin die erbetenen Unterlagen vorlägen. Forderungsaufstellung zwangsvollstreckung excel file. Mit freundlichen Grüßen Datum/Unterschrift: ___________________________________
Frage vom 3. 8. 2016 | 18:42 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Rausgeflogen mit 18 was nun? Hallo ich bin 18 und schüler. Ich wurde vor knapp einem Monat von Zuhause raus geschmissen. Meine Eltern sind getrennt und ich bekomme zur zeit nur mein kindergeld. Unterhalt bekomme ich nicht, bin ich jedoch schon am klagen. Nun weiß ich nicht wie ich mir eine eigene Wohnung leisten soll. Mit 190€ im monat ist das auf alle Fälle wenn überhaupt die Kaltmiete. In wie weit habe ich jetzt Anspruch auf unterhalt und vielleicht auch etwas von staatlicher Seite? Und wie soll ich jetzt weiter agieren? # 1 Antwort vom 3. 2016 | 21:11 Von Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1262x hilfreich) Hallo! Du klagst schon? Dann bist Du doch anwaltlich vertreten. Was sagt der Anwalt? Dein Anspruch beträgt 735 € incl. Kindergeld. Zuhause rausgeschmissen mit 18 avril. Den Rest müssen die Eltern leisten. Schon Schüler-BAföG versucht? Das JA gewährt Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bis zum 21 Lebensjahr. LG nero # 2 Antwort vom 4.
Das Jugendamt ist auch deshalb ein guter Ansprechpartner für dich, weil du unter Umständen ALG II beantragen musst. Da du noch unter 25 bist, wird das Jobcenter dich aller Wahrscheinlichkeit nach zunächst an deine Eltern verweisen und von dir verlangen, dass du dort wohnst. Sollten die Zustände bei deinen Eltern aber unzumutbar sein, ist ein Auszug auch ohne Genehmigung vom Jobcenter bei unter 25-jährigen möglich. Das Jugendamt kann dich dabei unterstützen und ggf. die unzumutbaren Zustände bestätigen. Zuhause rausgeschmissen mit 18 janvier. Die Unterhaltspflicht deiner Eltern besteht ggf. (auch ohne Ausbildungsplatz) über deinen 18. Geburtstag hinaus, solange du keine Möglichkeit hast, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (grob gesagt). Auch hier wird dich das Jugendamt beraten und dir helfen können, deinen Unterhaltsanspruch durchzusetzen - wenn es das nicht selbst tut, dann wird es dich auf entsprechende Beratungsangebote hinweisen oder dir erklären, wie du sehr kostengünstig bis kostenlos eine Beratung von einem Rechtsanwalt bekommen kannst.
11 Antworten Auch wenn du bereits 18 Jahre alt bist: Wende dich ruhig an das Jugendamt. Es gibt die Möglichkeit, auch junge Erwachsene bei ihrer "Verselbständigung" zu unterstützen - und wenn es "nur" um Beratung und Tipps bei der Organisation von finanzieller Unterstützung geht. Ergänzend kannst du dich an Diakonie, Caritas, AWo o. ä. wenden, die bieten Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene in genau deiner Situation an und arbeiten mit dem Jugendamt zusammen. Beim Jugendamt und bei einer Beratungsstelle wirst du mit Sicherheit auch Hinweise zu Notlösungen zur (vorübergehenden) Unterkunft bekommen. Mittelfristig brauchst du eine gesicherte Unterkunft, das kann eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer WG sein. Gerade wenn du "erst" 18 Jahre alt bist und evtl. noch sehr unsicher, wie man einen Haushalt führt usw., bietet es sich an, dass du dich an das Jugendamt oder eine Beratungsstelle wendest. Es gibt spezielle Wohnangebote zur Verselbständigung, in denen du betreut werden könntest, d. h. Zuhause rausgeschmissen mit 18 06. ein Sozialarbeiter würde zumindest ab und zu bei dir vorbeischauen und deine Fragen und Probleme mit dir klären.
Diesen Unterhalt kann sie in Bar leisten, oder sie gewährt dir Unterkunft und Verpflegung. Ich möchte dir raten, bei der Sozialberatung der Caritas vorzusprechen. Die beraten dich hinsichtlich deiner Möglichkeiten und Ansprüche und sie helfen dir, diese Ansprüche durch zu setzen. Das alles ist für dich kostenlos. Nachtrag: Wohngeld kannst du erst dann beantragen, wenn du eine eigene Wohnung hast. Nun, dann darf von dir auch Verantwortungsbewusstsein für dein Leben verlangt werden. Dass das Leben nicht einfach ist, ist jedem bekannt. Aber es sollte auch keiner denken, er kann sich (immer) seine eigenen Regeln machen. Kümmere dich um eine neue Ausbildung, kneife deinen Hintern zusammen und zeige deiner Mutter, dass du gewillt bist, dich einzufügen. Gegen eine Wand will nämlich kein Elternteil reden, gewisse Reaktionen sind dann durchaus mal nachvollziehbar. Darf ich mit 18 rausgeschmissen werden? (Schule, Recht, Geld). Eine eigene Wohnung beantragen geht nur, wenn du unhaltbare Zustände nachweisen kannst. Da du aber zum "Kriegs"zustand beiträgst, wird es nicht ziehen, wenn du sagst, dass du zuhause Probleme hast.
Ich verstehe einfach nicht wieso meine Eltern mir so wenig vertrauen. SIe denken viel zu negativ und sehen immer nur das Schlechte in dem Verhalten von mir oder anderen. Eine andere Sache, die ich noch anmerken könnte, wäre, dass ich dieses Jahr vor hatte auszuziehen um Medizin zu studieren (das habe ich in einer anderen Frage schon ausgeführt). Meine Mutter hat jedoch Angst, dass ich es nicht schaffe und sagt mir auch direkt ins Gesicht, dass sie weiß, dass ich das alleine nicht schaffe. Meinen Freunden mit denen ich vielleicht ausziehen wollte vertraut sie auch nicht. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Kind wird volljährig und wohnt bei Eltern: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für die Eltern, das Kind aus der Wohnung zu bringen? - Aktuelles zum Familienrecht. Das Problem ist, dass ich zum Ausziehen die finanziellen Mittel nicht habe. Habt ihr eventuell Tipps? Danke dafür, dass ihr die Frage bis hierhin gelest habt! Mit 18 rausgeworfen, wohin dann? Hallo, ich bin 17 Jahre alt, werde kommendes Schuljahr mein Fachabitur (11te Klasse Gymnasium, G08) machen. Hab derzeit heftige Ausseinandersetzungen mit meinen Eltern, es kommt leider so dass meine Eltern sehr streng religiös sind (Baptisten), ich jedoch überzeugter Atheist.
Ich möchte gerne ausziehen, weiss aber nicht wie ich mir das finanzieren sollte. Ich könnte höchstens auf 450 Euro Basis arbeiten, jedoch hab ich nur wenig Zeit auch nach der Schule, da ich studieren möchte. 18 Jahre, Schülerin, Kein Geld, von zu Hause rausgeschmissen, was sind meine Rechte!? - Anspruch und Leistungen - sozialleistungen.info. Von meinen Eltern erwarte ich keine Unterstützung, die müssen sich um meine geschwister kümmern. Ich will aber auch nicht zum Jugendamt, da ich dann fürchte, dass meine beiden kleineren Geschwister dann meinen Eltern weggenommen werden, wenn ich denen von meinen Problemen erzähle. Was für meine geschwister natürlich nicht das ist, was sie wollen und was sie brauchen. Weiss jemand vielleicht eine Lösung? Kann man Unterstützung vom Amt erhalten für eine eigene Wohnung?
So wie die Eltern verpflichtet sind, ihrem Kind eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen, so muss auch das Kind selbst hierzu seinen Teil beitragen. Dies bedeutet, dass das Kind die Ausbildung zügig und zielstrebig absolvieren muss. Zwar wird den Kindern eine gewisse Orientierungsphase zugestanden, verzögert sich jedoch der Beginn der Ausbildung zu lange, so kann dies zum Verwirken des Ausbildungsanspruchs führen. Das Kind soll im Rahmen des Gegenseitigkeitsverhältnisses möglichst bald nach Beendigung der Schule oder des letzten Ausbildungsabschnitts eine Berufsausbildung beginnen und diese zielstrebig in üblicher Zeit abschließen. So ist der Ausbildungsunterhalt für ein Kind, das ein Studium betreibt, nur bis zum Regelabschluss dieses Studiums zu leisten. Über diese Zeit hinaus kann zwar weiterhin ein Ausbildungsunterhaltsanspruch bestehen, das Kind muss jedoch substantiiert die Verzögerung darlegen und beweisen. Im Rahmen des Studiums ist dabei in der Regel eine Überschreitung der Regelstudienzeit von zwei Semestern zu tolerieren.