Die Einlassung des Betroffenen stehe einem ordnungswidrigen Verhalten nicht entgegen, da er sich eine entsprechende Bescheinigung von seinem Arbeitgeber vor Fahrtantritt mit "modernen Kommunikationsmitteln" - z. B. per Telefax - hätte übermitteln lassen können. Schließlich habe der Betroffene die fehlende Bescheinigung auch nicht unverzüglich sondern erst am 28. März 2002 nachgereicht. 2. Diese rechtliche Würdigung des festgestellten Sachverhalts hält einer Überprüfung nicht stand. Das Amtsgericht hat verkannt, dass der Betroffene auf der Grundlage seiner nicht für widerlegten erachteten Einlassung weder verpflichtet war, eine Bescheinigung über lenkfreie Tage vorzulegen, noch eine solche nachzureichen. Gemäß Art. 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Bescheinigung über lenkfreie tage für lkw fahrer download facebook. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. EG Nr. L 370 S. 8) hat ein Berufskraftfahrer die nach Art. 2 der Verordnung zu verwendenden Schaublätter für die laufende Kalenderwoche sowie das Schaublatt für den letzten Tag der vorangegangenen Woche, an dem er gefahren ist, vorzulegen.
Denn wenn die Einlassung des Betroffenen zuträfe, wären die lenkfreien Tage unterwegs angefallen, so dass nicht er, sondern alleine sein Arbeitgeber eine Bescheinigung gemäß 4 Abs. 2 FPersV hätte vorlegen müssen. Soweit das angefochtene Urteil ausführt, der Betroffene hätte sich eine Bescheinigung seines Arbeitsgebers "mit modernen Kommunikationsmittel" beschaffen können, rechtfertigt auch dies die Verurteilung nicht. Da der Betroffene auf der Grundlage seiner unwiderlegten Einlassung nicht zur Vorlage einer Bescheinigung über lenkfreie Tage verpflichtet war, konnte von ihm auch nicht verlangt werden, dass er sich eine solche Bescheinigung beschafft. Schließlich kann die Verurteilung auch nicht darauf gestützt werden, der Betroffene habe die Bescheinigung nicht unverzüglich nachgereicht. Denn auch das Nachreichen der Bescheinigung obliegt gemäß 4 Abs. 2 FPersV ausschließlich dem Unternehmer und nicht dem Fahrer. III. Bescheinigung über lenkfreie tage für lkw fahrer download google. Das angefochtene Urteil war daher gemäß 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 354 Abs. 2 Satz 1 StPO aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen.
Zu Vorlagepflichten zum Nachweis über Fahrzeiten bei LKW-Fahrern. Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 2a Ss (OWi) 300/02 - (OWi) 90/02 III Beschluss vom 03. 01. 2003 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. G r ü n d e: I. Das Amtsgericht Mettmann hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Nichteinhaltung einer Sozialvorschrift der EWG" zu einer Geldbuße in Höhe von 75, 00 EUR verurteilt. Nachweis über Fahrzeiten bei LKW-Fahrern. Auf den Antrag des Betroffenen hat der mit dem Einzelrichter besetzte Senat mit Beschluss vom 2. Januar 2003 die Rechtsbeschwerde zugelassen und die Sache gemäß 80 a Abs. 3 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat - vorläufigen - Erfolg. II. 1. Nach den in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen lenkte der Betroffene als Berufskraftfahrer am 17. Oktober 2001 einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 Tonnen.
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Oberlandesgericht Düsseldorf Az: 2a Ss (OWi) 300/02 – (OWi) 90/02 III Beschluss vom 03. 01. 2003 Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen. G r ü n d e: I. Das Amtsgericht Mettmann hat den Betroffenen wegen "fahrlässiger Nichteinhaltung einer Sozialvorschrift der EWG" zu einer Geldbuße in Höhe von 75, 00 EUR verurteilt. Auf den Antrag des Betroffenen hat der mit dem Einzelrichter besetzte Senat mit Beschluss vom 2. Verkehrsrechtsforum.de. Januar 2003 die Rechtsbeschwerde zugelassen und die Sache gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Rechtsbeschwerde, mit der der Betroffene die Verletzung sachlichen Rechts rügt, hat – vorläufigen – Erfolg. II. 1. Nach den in dem angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen lenkte der Betroffene als Berufskraftfahrer am 17. Oktober 2001 einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 25 Tonnen.
Diese Pausen sind aufteilbar in Teilen zu je 15 Minuten. Wöchentliche Arbeitszeit Die maximale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden. Eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden ist erlaubt, wenn über vier Kalendermonate eine wöchentliche Arbeitszeit von maximal 48 Stunden nicht überschritten wird. (Abweichend dazu, kann in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag ein Zeitraum von sechs Monaten festgelegt sein). Lenk- und Ruhezeiten Kraftfahrer müssen sich an Lenk- und Ruhezeiten halten. Sie müssen die täglichen Lenkzeiten, die wöchentlichen Lenkzeiten, die täglichen Ruhezeiten und die wöchentlichen Ruhezeiten beachten. Abweichende Regelungen zu folgenden Ausführungen gibt es im grenzüberschreitenden Personenverkehr und im Linienverkehr bis 50 km. Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden. Bescheinigung über lenkfreie tage für lkw fahrer download in deutsch. Diese ist verlängerbar auf 10 Stunden. Die Verlängerung der täglichen Lenkzeit auf 10 Stunden ist maximal zwei mal in der Kalenderwoche zulässig. In der Praxis sind 10 Stunden Lenkzeit aber nicht möglich, da neben dem Lenken noch andere Arbeiten anfallen und dadurch die Höchstarbeitsdauer von 10 Stunden vorher erreicht ist.