Herr Rechtsanwalt Deniz Yildiz ist Ihr Ansprechpartner für alle ausländerrechtlichen Fragen! Visum und Aufenthalt Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, namentlich der ausländische Staatsangehörige und der Staatenlose. Ist ungewiss, welche Staatsangehörigkeit eine Person besitzt, so gilt sie als Ausländer. Durch das Zuwanderungsgesetz ist das Ausländerrecht umfassend novelliert worden. Die Vorschriften regeln die Rechtstellung der Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland. Kernstück dieses Gesetzes ist das Aufenthaltsgesetz, dass an die Stelle des Ausländergesetz tritt. Die wesentlichen Neuerungen sind darin zu sehen, dass mit dem Aufenthaltsgesetz nicht nur Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen geregelt wird, sondern auch deren Zugang zur Erwerbstätigkeit und zu Integrationsmaßnahmen. Yildiz & Kollegen Fachanwalt für Familienrecht - Rechtsanwälte Düsseldorf- Familienrecht - Ausländerrecht - Strafrecht - Yildiz & Kollegen - Rechtsanwälte Düsseldorf. Das deutsche Ausländerrecht (Aufenthaltsgesetz) regelt insbesondere ▪ die Einreise, vor allem die Visumspflicht ▪ den Aufenthalt und die dafür erforderliche Aufenthaltstitel wie die befristete Aufenthalts- erlaubnis und Niederlassungserlaubnis ▪ die Beendigung des Aufenthalts, insbesondere durch Ausweisung und Abschiebung Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?
Bagatelldelikte) und ▪ über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen In Härtefällen, wie z. B. bei älteren Personen kann von einigen Voraussetzungen abgesehen werden. Deutsches Asyl- und Flüchtlingsrecht Neben dem Ausländerrecht ist Herr Rechtsanwalt Deniz Yildiz auch ihr Anwalt bei asylrechtlichen Fragen. Das deutsche Asyl - und Flüchtlingsrecht kennt folgende Schutzformen: Flüchtlingsschutz Asylberechtigung Subsidiärer Schutz Abschiebeverbot Nach der endgültigen Entscheidung des Bundesamtes, d. h. nach Abschluss des Asylverfahrens, folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Rechtsanwalt Düsseldorf | Rechtsanwälte & Notare ➤ justico. Für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten sind die jeweiligen Ausländerämter zuständig. Für die Entscheidung über Asylgesuche ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Der Flüchtling muss glaubhaft die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor politischer Verfolgung begründen. In diesem Falle erhält der Asylberechtigte eine Aufenthaltserlaubnis. Bevor die Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfolgt, ist es ratsam, sich bei einem fachkundigen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin beraten zu lassen.
Sollte ein ablehnender Bescheid ergehen, kann Klage erhoben werden. Da im Asylrecht kürzere Klagefristen existieren, muss umgehend agiert werden. In einigen Fällen entfällt die aufschiebende Wirkung der Klage. Daher muss in diesen Fällen im Wege eines einstweiligen Rechtschutzes auch ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden, damit der Flüchtling bis zu einer gerichtlichen Entscheidung im Bundesland verweilen darf. Spätestens für die Durchführung der Klage sollte ein Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwalt ausländerrecht düsseldorf international. eine Rechtsanwältin konsultiert werden. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen, um uns Ihr Anliegen im Ausländerrecht zu schildern. Unser Anwalt für Ausländerrecht steht Ihnen für ausländerrechtlichen Fragen gerne zur Verfügung.
Einbürgerung Seit dem 01. 01. 2000 gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht, durch das die Einbürgerung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger erheblich erleichtert wurde. Rechtsanwalt düsseldorf ausländerrecht. Die Kernpunkte der Neuregelung sind: Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland ▪ wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ▪ dieses Elternteil eine Aufenthaltsberechtigung oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Diese Kinder werden mit Geburt deutsche Staatsangehörige mit allen Rechten und Pflichten. Bis zum 23. Lebensjahr muss sich dann aber der/die Betroffene für die deutsche Staatsangehörigkeit oder die der Eltern entscheiden. Regelung für volljährige Ausländer/innen Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben in der Regel einen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft, wenn sie ▪ sich seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten ▪ über eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis verfügen ▪ sich zum Grundgesetz bekennen ▪ nicht durch verfassungsfeindliche Tätigkeit aufgefallen sind ▪ ihren Lebensunterhalt selbst sichern können ▪ nicht wegen Straftaten verurteilt wurden (mit Ausnahmen der sog.
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