Neben diesem Verhalten, was jeder Verkehrsteilnehmer an den Tag legen muss, sorgen natürlich auch Ampeln und Verkehrszeichen dafür, dass der Verkehr reibungslos fließt und es nicht ständig zu Unfällen kommt. Wichtig: Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, sollte sich bewusst machen, dass er zu den stärksten Verkehrsteilnehmern gehört. Fußgänger oder Radler haben gegen ein motorisiertes Fahrzeug in aller Regel keine Chance. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie die gegenseitige Rücksichtnahme laut StVO beachten. Gegen § 1 StVO verstoßen: Mögliche Bußgelder Wer in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Grundregel des Straßenverkehrs - gegenseitige Rücksichtnahme. Dabei kann es sich um Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote handeln. Einen eigenen Tatbestand für einen Verstoß gegen § 1 StVO gibt es zwar nicht, allerdings kann ein Bußgeld erhöht werden, wenn mit dem Verstoß eine Behinderung oder Gefährdung einhergeht. Zudem gibt es konkrete Ordnungswidrigkeiten, welche quasi eine Missachtung der Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr darstellen.
Tipp: >> Hilfe im §§-Dschungel... Komplette Übersicht über alle Foren oder Beiträge (24 Std. ) (ohne Foren! ) nur exakte Wortphrase | Foren durchsuchen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige. Allgemeine Verkehrsregeln §1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Werbung:
Es besteht Anlass zu dem Hinweis, dass es grundsätzlich nicht dem Belieben eines jeden überlassen sein darf, dadurch erziehend und belehrend auf andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken, dass er Zwangsmittel anwendet. BGH v. 15. Frage 1.2.01-001: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie? — Online-Führerscheintest kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Fahrschulbögen (Februar 2022). 1970: Kommt ein Fahrzeug aus zwingenden Gründen auf der Autobahn unter teilweiser Inanspruchnahme der Fahrspur zum Halten, so muss der Fahrer mit allen ihm möglichen und zumutbaren Mitteln dafür sorgen, dass der nachfolgende Verkehr gewarnt wird. BGH v. 03. 1971: Hat sich der Fahrer eines am rechten Straßenrand haltenden Wagens ohne Öffnen der Tür durch einen Blick von dem Herannahen eines Verkehrsteilnehmers überzeugt, dann darf er die Tür seines Wagens nicht öffnen, ehe nicht der gesichtete Verkehrsteilnehmer vorbeigefahren und gewährleistet ist, dass dieser nicht durch das Öffnen der Tür gefährdet werden kann. BGH v. 1971: Die Regel, dass ein Kraftfahrer, der bei Grünlicht in eine Kreuzung einfahren will, zunächst dem in der Kreuzung "hängengebliebenen" Querverkehr die Möglichkeit geben muss, die Kreuzung zu verlassen, gilt auch dann, wenn die Fahrbahnen einer der sich kreuzenden Straßen durch einen im Kreuzungsbereich unterbrochenen Grünstreifen (hier von 3 m Breite) getrennt sind und der kreuzende Verkehr (insbesondere Linksabbieger) den Bereich der Unterbrechung des Mittelstreifens freizumachen hat.
(3) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. (4) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. (5) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 80 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften 180 km/h, auf Highways ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. § 4 Abstand Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. § 5 Vorbeifahren Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. § 6 Vorfahrt An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist oder für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.
Das Vorsichts- und Rücksichtnahmegebot sowie das Verbot, andere zu schädigen, zu gefährden, vermeidbar zu behindern oder zu belästigen, können bei der Beurteilung der Frage, inwieweit jeder der Unfallbeteiligten zum konkreten Unfallgeschehen beigetragen hat, nicht unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt für den Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die in der konkreten Situation erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seines Schadensersatzanspruches hinnehmen muss. VGH München v. 02. 07. 2014: Ein Fußgänger verstöößt gegen § 11 Abs. 3 Halbsatz 1 StVO, wenn er sich weigerte, die Straßenbahngleise zu verlassen, um einer wartenden Straßenbahn die Weiterfahrt zu ermöglichen, und ihn die im Rahmen des Straßenmusikfestivals zu diesem Zweck eingesetzten Ordner dazu auffordern, und er stattdessen auf dem Recht beharrte, einer Musikdarbietung auch auf den Gleisen zuzuhören. OLG Koblenz v. 08. 2014: Biegt ein Fahrzeugführer auf einer Kreuzung ab, obwohl er in Fahrtrichtung wegen der Sonne keinerlei Sicht hat, so ist dieser "Blindflug" als Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO zu werten.
Die Grundlage für die geordnete und sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist, dass der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls nach diesem Grundsatz handelt. Dieses vorausgesetzte gegenseitige Vertrauen ermöglicht erst die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs. Wäre es nicht selbstverständlich, bei Grün zu fahren und bei Rot zu stehen, müsste man in jeder Fahrsituation neu entscheiden, was passieren könnte und von welcher Seite nun die Gefahr kommen würde. Der Vertrauensgrundsatz gilt nicht, wenn der andere einen erkennbaren Fehler begeht, wenn erfahrungsgemäß mit Fehlern zu rechnen ist, sowie gegenüber Kindern, Behinderten, älteren Leuten und anderen Schutzbedürftigen. Gemeingebrauch [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Der Vertrauensgrundsatz gilt ferner nur im Rahmen des Gemeingebrauches. Jede Art von Sondernutzung, auch wenn sie erlaubt ist, verpflichtet zu besonderen Vorkehrungen, d. h. der Vertrauensgrundsatz gegenüber anderen gilt hier nicht. Beispiel: Eine Baufirma, die auf der Straße einen Graben aushebt, muss, auch wenn die Verkehrsbehörde die Baustelle erlaubt hat, für Beschilderung und Absperrung sorgen, so dass kein Fußgänger in den Graben fallen kann.