Sachverhalt: Zum 01. 01. 2005 ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, Anlage 1) gendert worden. Die neuen Vorgaben des Gesetzes zur Betreuung von Kindern in Tagespflege machen eine nderung der Frderungsrichtlinien des Kreises Segeberg erforderlich. Die mageblichen nderungen im Einzelnen: Das TAG definiert die Voraussetzungen fr die finanzielle Frderung des Jugendamtes neu. Finanzielle Zuwendungen für Familienpflege - Kreis Lippe. Der Richtlinienentwurf verweist unter Ziffer 2 im wesentlichen auf den Gesetzestext. Darberhinaus wird neu ein Mindestalter der Tagespflegeperson von 21 Jahren gefordert. Diese Altersgrenze spiegelt die hheren gesetzlichen Anforderungen wieder, die ein Mindestma an Lebenserfahrung voraussetzen. Zudem erfolgt mit der Altersgrenze eine Abgrenzung zum Bereich der "Baby-Sitter", die nichts mit dem Bereich der Kindertagesbetreuung zu tun haben. Zudem werden Bestandteile des Anerkennungsverfahrens als Voraussetzungen definiert (Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Rumlichkeiten, Fhrungszeugnis, rztl.
Besttigung). Nach dem TAG ist die Eignung der Tagespflegeperson i. d. R. von der erfolgreichen Teilnahme an einem Grundqualifikationskurs abhngig. Die Richtlinien definieren, dass diese Anforderung als erfllt anzusehen ist bei einer einschlgigen pdagogischen Berufsausbildung (ErzieherIn, sozialpd. AssistentIn, Sozialpdagogik…) oder bei erfolgreicher Teilnahme an einem Grundqualifikationskurs, der den entsprechenden Richtlinien des Landes Schleswig-Holstein vom 14. 10. 1994 (Anlage 2) entspricht. Diese werden vom Kreis Segeberg mit einem Betrag von einmalig 200 € pro TeilnehmerIn aus dem Kreisgebiet bezuschusst, um im Interesse eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes zu einem marktfhigen Teilnehmerbeitag beizutragen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben kann das Kreisjugendamt in Ausnahmefllen auch feststellen, dass die Eignung in anderer Weise nachgewiesen wurde. Hinsichtlich der Voraussetzungen der Finanzierung von Tagespflege durch das Jugendamt wird entsprechend der Gesetzessystematik des TAG der Begriff der Erforderlichkeit der Betreuung ersetzt durch den Begriff der Bedarfsgerechtigkeit nach 24 SGB VIII.
Hannen: Neue Mittel für zusätzliche Betreuungsplätze im Kreis Lippe Nordrhein-Westfalen erhält rd. 240 Mio. Euro Bundesmittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Das FDP-geführte Familienministerium hat deshalb eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kitas und in Kindertagespflege erlassen. Erstmals können auch Maßnahmen zum Erhalt von Kita-Plätzen gefördert werden. Dies ermöglicht unter anderem auch die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Martina Hannen, FDP-Landtagsabgeordnete aus Lage, begrüßt diese Öffnung für die Kindertageseinrichtungen: "Für viele Kitas fehlten in den letzten Jahren leider die Mittel für notwendige Sanierungsarbeiten zum Erhalt von Plätzen. Auch aus den Kitas im Kreis Lippe gab es immer wieder Problemmeldungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit der neuen Richtlinie hier nun Abhilfe geschaffen wird und ein Teil des Budgets auch für Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird.
Bei der Grossen Anwartschaft wird also neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter eingefroren. Der reibungslose Übertritt in die zum Dienstzeitende notwendige Restkostenversicherung ist somit gesichert. Außerdem werden noch sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet, die die Private Krankenversicherung noch einmal günstiger werden lassen. Zusätzlich sind die Beiträge zur Grossen Anwartschaft steuerlich absetzbar. Polizeibeamte, die über einen langen Zeitraum Heilfürsorge genießen sollten eine Große Anwartschaftsversicherung abschließen. Wenn Sie als Polizeianwärter oder Feuerwehranwärter eine Kleine Anwartschaft abgeschlossen haben, sollten Sie diese dringend nach dem Ende Ihrer Ausbildung in eine Große Anwartschaft umwandeln, wenn Sie bis zum Dienstzeitende Heilfürsorge erhalten. Meistens funktioniert das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Jedoch gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, bei denen für die Umwandlung eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt wurde. Deswegen empfehlen wir spätestens nach Beendigung der Polizeianwärterausbildung oder Anwärterausbildung im Feuerwehrdienst und Übernahme in den aktiven Dienst den Abschluss einer Grossen Anwartschaft.
Bitte denken Sie auch daran die kostenlose Anwartschaft nach Beendigung der Anwärterausbildung und mit Übernahme in den aktiven Polizeidienst in eine Große Anwartschaft umzuwandeln. Da Sie darüber nicht aktiv in Kenntnis gesetzt werden, wenden Sie sich bitte an uns und wir kümmern uns für Sie darum. Lücken: Die Anwartschaftsversicherung ist eine "inaktive" Krankenversicherung, d. h. es können keine Arztrechnungen über die unentgeltliche Heilfürsorge hinaus über die Anwartschaftsversicherung erstattet werden. Wünschen Sie höherwertigeren Krankenversicherungsschutz über die Leistungen der Heilfürsorge hinaus in den Bereichen Aufenthalt im Krankenhaus, beim Zahnarzt und bei Sehhilfen müssen Sie eine Krankenzusatzversicherung für die jeweiligen Bereiche abschließen. Außerdem ist es jetzt schon sinnvoll über eine Private Pflegeversicherung nachzudenken.
Berücksichtigt werden unter anderem diese Punkte: Ihr aktueller Gesundheitszustand Vorerkrankungen und Allergien Auffälligkeiten in der Krankheitshistorie, etwa Unfälle Ihr aktuelles Alter Angewohnheiten wie regelmäßiger Tabak- oder Alkoholkonsum Am Ende der Gesundheitsprüfung steht ein Gesundheitszustand, den wir festhalten – praktisch "konservieren". Er wird bis zum Ablauf der großen Anwartschaftsversicherung "gespeichert" und anschließend der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung zu Grunde gelegt. Dadurch, dass Sie einen "jüngeren" Beitrag zahlen, sparen Sie im Alter beziehungsweise generell nach Ihrem aktiven Dienst bares Geld. Klassischerweise wird die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Smolarek e. in Koblenz schon bei Dienstbeginn abgeschlossen. Hierzu ein praktisches Beispiel: Sie werden als Beamter auf Widerruf mit 20 Jahren in den Polizeidienst eingestellt und wissen, dass Sie bis zur Pension freie Heilfürsorge erhalten.
Pflegepflichtversicherung und Anwartschaftsversicherung Ihre Situation: Als Polizeibeamter bei der Bundespolizei genießen Sie bis zur Pension Heilfürsorge. Zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung sind Sie gesetzlich verpflichtet. Die Heilfürsorge endet jedoch mit dem Dienstzeitende und wird dann durch die Beihilfe ersetzt. Warum überhaupt eine Anwartschaftsversicherung? Zur Pflegepflichtversicherung kombiniert man noch eine Anwartschaftsversicherung. Schließlich könnte die dann benötigte beihilfekonforme Krankenversicherung bei gesundheitlichen Verschlechterungen die Aufnahme verweigern oder nur zu erschwerten Bedingungen annehmen. Mit der Anwartschaftsversicherung kann das nicht passieren. Der Gesundheitszustand wird auf den Zeitpunkt des Abschlusses der AV gelegt und vertraglich festgeschrieben. Handlungsempfehlung: Große Anwartschaft Anders als die Kleine Anwartschaft garantiert Ihnen die Große Anwartschaft neben dem "Einfrieren" des Gesundheitszustand auch das "junge Eintrittsalter".
Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie in Ihrem Tarif haben möchten. Denn anders als in der GKV gibt es keinen festen Leistungskatalog. Ihre Leistungen sind garantiert. Die Versicherung kann ohne Ihr Einverständnis weder Kürzungen noch Streichungen vornehmen. Privatversicherte profitieren beim Arzt von kürzeren Wartezeiten und schnellerer Terminvergabe. Die private Krankenversicherung bietet über diese kurze Aufzählung hinaus zahlreiche weitere Vorteile. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen es für Beamte der Polizei sinnvoller ist, sich gesetzlich gegen Krankheit zu versichern. Vereinbaren Sie am besten eine persönliche Beratung bei uns, um die Vor- und Nachteile beider Systeme abzuwägen und dabei nichts zu übersehen. Nachdem Sie Ihre Rechnungsdokumente bei der Beihilfestelle eingereicht haben, schicken Sie sie an uns. Wir übernehmen genau den Betrag, der nach der Erstattung durch den Dienstherrn verbleibt, wodurch Sie in der Summe auf eine 100-prozentige Kostenübernahme kommen.