Mit der hier beschriebenen Entscheidung ist zumindest hinsichtlich der Kontoauszüge der vergangenen zehn Jahre möglich, den Erben derart unter Druck zu setzen, dass er die richtigen und vollständigen Belege vorlegt. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Eurojuris Deutschland e. V. Clausewitzstraße 2 10629 Berlin Telefon: +49 (30) 88001498 Telefax: +49 (30) 88001424 Ansprechpartner: Christian Veh Leiter der Geschäftsstelle +49 (30) 88001498 Weiterführende Links Originalmeldung von Eurojuris Deutschland e. Alle Meldungen von Eurojuris Deutschland e. Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Streit um Pflichtteil: Erbe muss auf seine Kosten Kontoauszüge der letzten 10 Jahre prüfen | Verbraucher-und-Rechtsthemen.de. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Kann der Erbe, der die Auszüge haben will, sagen, sie gehörten zum Nachlass des Verstorbenen und seien jetzt der Erbengemeinschaft zu übergeben? Welchen Zeitraum der Vergangenheit meinen Sie – wie weit zurück vor dem Tod des Verstorbenen, und wieweit für danach wäre die Auskunft des vollmachtführenden amtlichen Betreuers anforderbar? Die Auszüge ab Beginn der Betreuung liegen den Erben vor. "Ein Auskunftsanspruch bezieht sich stets nur auf den Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls (! )". Das könnte ja heißen, dass überhaupt keine Auskunft gegeben werden muss, weil dann nur der Kontostand vom Todestag die einzige weiterzugebende Information wäre. Das wäre doch auch etwas unbillig den Erben gegenüber, oder? Könnten die anderen Erben die Auskunft und die Kosten der Bank vorsorglich ablehnen, wenn sie meinen, ausreichende Information zu haben? Nochmals vielen Dank und freundliche Grüße Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 05. Kontoauszüge: Zugang muss gratis sein - Datenschutz-Verordnung | KONSUMENT.AT. 2016 | 15:17 Auch als "Hausgenosse" müssen Sie nicht für Zeiten vor dem Tode des Erblassers Kontoauszüge vorlegen.
Diese sind aber nur lückenhaft vorhanden, weil er oft "überflüssiges Papier" (wenn ich es nicht verhindern konnte) einfach aussortiert und weggeworfen hat. Ich denke auch, die Kontobewegungen zu seinen Lebzeiten gehen die Erben nichts an. Meine Frage: bis zu welchem Zeitpunkt müssen Bankauskünfte des Verstorbenen gegeben werden? Kontoauszug der letzten 10 jahre kosten online. Falls jemand die Auszüge bei der Bank anfordert, kann er die Gebühren und sonstige Kosten den anderen Erben -oder auch mir - auflasten? Vielen Dank für Ihre lärung Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 05. 2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Der Auskunftsanspruch des Erben gegen weitere Miterben geht keinesfalls so weit, dass Kontobelege für die Vergangenheit vorgelegt werden müssten. Sie können dem Erben also ruhig mitteilen, dass Sie dieser Forderung nicht nachkommen werden und diesen vielmehr an die Bank verweisen.
Sie können sich Ihren gewünschten Kontoauszug als Zweitschrift in Ihrem Online Banking nachbestellen, indem Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Im Online Banking Geben Sie entweder die Auszugsnummer oder einen Zeitraum an. Falls Sie noch weitere Auszüge benötigen, klicken Sie in das Kästchen neben "weitere Auszüge bestellen". Sie schließen den Auftrag mit einer TAN-Eingabe ab. Wir senden Ihnen die gewünschten Kontoauszüge postalisch zu. Hinweis: Bei Bestellungen über das Formular können Auszüge maximal 5 Jahre rückwirkend nachbestellt werden. Am Telefon Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit uns auf. Kontoauszüge der letzten 10 jahre kostenlos. Wir sind für Sie da: 24 Stunden - 7 Tage - weltweit. Die Bestellung Ihrer Kontoauszüge wird telefonisch von einem Mitarbeiter durchgeführt. Ihre Kontoauszüge werden Ihnen postalisch zugesandt. In der Filiale Besuchen Sie eine Filiale mit Kassen- und Servicebereich innerhalb der Öffnungszeiten. Ein Berater gibt die Nachbestellung in Auftrag. Wir senden Ihnen postalisch die gewünschten Kontoauszüge zu.
Bewertung des Fragestellers 05. 2016 | 15:27 Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen? Wie verständlich war der Anwalt? Wie ausführlich war die Arbeit? Wie freundlich war der Anwalt? Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter? " Mit Ihrer Antwort habe ich für die vorliegende Problematik schnell und effektiv die richtige Vorgehensweise gefunden. Ich hoffe, dass das Thema damit lösungsorientiert angegangen werden kann. " Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Sascha Steidel » BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 05. 2016 4, 6 /5, 0 Mit Ihrer Antwort habe ich für die vorliegende Problematik schnell und effektiv die richtige Vorgehensweise gefunden. Kontoauszug der letzten 10 jahre kosten download. Ich hoffe, dass das Thema damit lösungsorientiert angegangen werden kann. ANTWORT VON Rechtsanwalt Sascha Steidel (762) Wrangelstrasse 16 24105 Kiel Tel: 0431-895990 Web: E-Mail: RECHTSGEBIETE Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Grundstücksrecht So funktioniert es Häufige Fragen und Antworten Preise und Gebühren Allgemeine Geschäftsbedingungen Informationen zur Flatrate Ähnliche Themen 80 € 52 € 32 € 20 € 49 € 58 €