oder doch? #5 01. 2008, 14:22 Also, ich habe noch mal gefragt. Unbedingt zwei Buchungen machen... Nämlich einmal USt frühere Jahre (als Erstattung) gegen Bank und eben USt frühere Jahre (Zahlbetrag) gegen Bank #6 04. 2008, 10:30 Danke für die Antworten, leider ist mir das immer noch nicht ganz klar. Ich habe das Problem wohl auch nicht genau geschildert. Also noch ein Versuch mit Zahlen: Wir hatten ein Guthaben beim Finanzamt für Umsatzsteuer frühere Jahre in Höhe von 1. 900, 00 €. Mit diesem Guthaben hat das FA folgendes gemacht: Erstattung auf unser Konto 900 €, Verrechnung auf USt-Vorauszahlung 9/07 und 950, 00 € und 50, 00 € auf Säumniszuschläge. Als Gegenkonto Bank kann ich natürlich nur den Betrag von 900, 00 € buchen. Ich muss aber doch irgendwie die USt-Vorauszahlung und die Säumniszuschläge buchen, Gegenkonto USt frühere Jahre geht im Programm nicht. Gast #7 04. 2008, 10:33 Du tust aber trotzdem so, als wenn Du den Betrag komplett bekommen hast. Finanzamt verrechnung guthaben wien. Also das Guthaben von € 1. 900, 00 aufs Konto bekommen hast und als wenn Du die Steuerschuld von € 950, 00 und die Säumniszuschläge gezahlt hast.
10. Finanzamt verrechnung guthaben frankfurt. 2002, Az. IV B 2 – S 7420 – 350/02). Darin heißt es: Die Entscheidung des Finanzamts, die Zustimmung zu einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung nur gegen eine Sicherheitsleistung zu erteilen, ist eine Ermessensentscheidung, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt. Können die bestehenden Zweifel durch Einreichung von Unterlagen und Belegen kurzfristig ausgeräumt werden, darf das Finanzamt keine Sicherheitsleistung verlangen.
Vorsteuerguthaben: Finanzämter wollen verrechnen Das Vorsteuerguthaben wollen die meisten Finanzämter nicht auszahlen: Es soll verrechnet werden. Normalerweise bekommen Sie für ein Vorsteuerguthaben eine Umbuchungsmitteilung, dass das Vorsteuerguthaben mit fälligen Steuerzahlungen verrechnet wird. Überprüfen Sie diese Angaben dann genau – besonders, ob die Forderungen überhaupt schon fällig sind. Nur in diesem Fall ist eine Umbuchung des Vorsteuerguthabens überhaupt zulässig. Wenn das Finanzamt in Zukunft fällige Steuerforderungen zugrunde legt, handelt es sich bei der Umbuchung nur um einen Vorschlag. Dann teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie keine Umbuchung, sondern eine sofortige Erstattung des Vorsteuerguthabens wünschen. Vorsteuerguthaben – nur gegen Sicherheitsleistung? Vorsteuerguthaben muss nicht verrechnet werden. Finanzämter machen die Erstattung des Steuerguthabens gern von einer freiwilligen Sicherheitsleistung abhängig, etwa wenn Zweifel an der Steuererklärung bestehen. Hier hilft Ihnen ein Verwaltungserlass des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2002 weiter (BMF, 8.
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger in Betracht, wenn die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. [1] Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht i. S. v. § 38 AO entstanden, wohl aber insolvenzrechtlich begründet sind. Denn im Insolvenzverfahren des Steuerpflichtigen kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung eines Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war. Verrechnung von Steuerguthaben-Steuerschuld - frag-einen-anwalt.de. Das Finanzamt kann mit Guthaben aus Steuervorauszahlungen vor der Insolvenzeröffnung aufrechnen. Für den Fall von Gewerbesteuervorauszahlungen, die für ein abweichendes Wirtschaftsjahr vollständig vor Insolvenzeröffnung geleistet wurden, ist es unerheblich, dass der Besteuerungszeitraum erst nach Insolvenzeröffnung endet.
10. 2002, Az. IV B 2 – S 7420 – 350/02). In diesem Erlass steht, dass es sich bei der Entscheidung des Finanzamts, die Zustimmung zu einer Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung nur gegen eine Sicherheitsleistung zu erteilen, um eine Ermessensentscheidung handelt, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt. Das bedeutet für Sie: Wenn bestehende Zweifel durch Einreichung von Unterlagen und Belegen kurzfristig ausgeräumt werden können, darf das Finanzamt keine Sicherheitsleistung verlangen. PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Finanzamt verrechnung guthaben berlin. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut): PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen? Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: