Möglicherweise reduzieren sich die Ausschüttungen oder diese bleiben vollständig aus. Wie lange können Schadenersatzansprüche verfolgt werden? Der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 1 Beteiligungs GmbH & Co. KG (IFK Fonds 1) wurde zwischen 2008 und 2010 vertrieben, und die Beteiligungen am IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. 2 Beteiligungs GmbH & Co. KG (IFK Fonds 2) und IFK Sachwerte 3 Beteiligungs GmbH & Co. KG (IFK Fonds 3) danach. Schadenersatzansprüche verjähren spätestens 10 Jahre nachdem der Zeichnungsschein unterschrieben worden ist, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt ein Schaden oder die Ungeeignetheit der Fondsbeteiligung für die eigenen Anlageziele bereits bemerkt worden ist, gegebenenfalls auch schon davor. Die vorläufige Leistung von Ausschüttungen sollte die Anleger deshalb nicht von der Prüfung ihrer Anlageentscheidung wegen der unsicheren zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung abhalten. Sind die gezahlten Ausschüttungen sicher? Die Ausschüttungen werden zum Teil zu Lasten des Kapitals ausgezahlt.
Welche weiteren Aspekte können die Investition der Anleger gefährden? Schwierigkeiten werden beim IFK Fonds 1 in Zukunft auch das in Schweizer Franken aufgenommene Darlehen und die daraus resultierenden hohen Zinsen sowie ein zeitweiser Leerstand oder die Instandhaltungskosten bei einigen Objekten bereiten. Kritisch zu betrachten ist, dass ein erheblicher Teil an Kosten bereits für die Geschäftsführung und Fondsverwaltung abgezogen wird und daher nicht für die Investition zur Verfügung stehen kann. Bereits etliche Anleger, die eine stille Beteiligung gezeichnet hatten, haben die vertraglich vereinbarte Kündigungsmöglichkeit zum 31. 2012 bzw. zum 31. 2015 genutzt. Alle anderen Anleger können nur unter erschwerten Bedingungen vorzeitig die Beteiligung beenden. Nach dem Gesellschaftsvertrag soll eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ablauf des 31. 2024 möglich sein. Bis dahin ist die wirtschaftliche Entwicklung nicht vorherzusehen. Bei der IFK Sachwertfonds Deutschland Nr. KG kann erstmals ordentlich zum Ablauf des 31.
Die Kurzinformationen zu den Kapitalanlagen sind keine Verkaufsprospekte, sondern dienen ausschließlich der Beschreibung ausgewählter Aspekte der Beteiligungskonzepte. Eine Anlageentscheidung kann auf Basis dieser Information nicht begründet werden. Für die Zeichnung sind ausschließlich die jeweiligen Verkaufsprospekte inklusive etwaiger Nachträge mit den dort fixierten Inhalten, insbesondere der Struktur und den Risiken maßgeblich. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind absolut unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Es wird keine Haftung für die Inhalte, welche sich aus den Verkaufsprospekten bzw. Risiken, die sich aus dem Erwerb des Beteiligungskonzepts ergeben, übernommen. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.
Unter anderem von der insolventen A-FIN Allgemeiner Finanzdienst GmbH (früher AFD GmbH) wurden bis zum Jahr 2014 Beteiligungen an den IFK Fonds 1, 2 und 3 vertrieben. In den uns vorliegenden Fällen ist von Beratern empfohlen worden, bestehende sichere Renten-, Lebensversicherungs- oder Bausparverträge zu verkaufen oder zu kündigen, um das Guthaben ersatzweise in eine vermeintlich bessere Beteiligung an einem IFK Fonds zu investieren. Mitunter wurden die Beteiligungen an den IFK Fonds auch als für die Altersvorsorge geeignet dargestellt. Die IFK-Beteiligungen sind aber weder als gleichwertiger Ersatz für beendete Renten-, Lebens- oder Bausparverträge anzusehen, noch für die Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich bei den IFK Fonds um geschlossene Immobilienfonds, an dem sich Anleger durch eine stille Beteiligung oder über eine treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage in 4 Varianten beteiligen konnten. Ausschüttungen von 5, 00% - 6, 5% p. a. wurden prognostiziert. Die IFK-Fondsbeteiligungen unterliegen deshalb grundsätzlich dem Totalverlustrisiko, sind weder sicher noch ist bei Kündigung oder Zeitablauf die Rückzahlung des eingezahlten Betrages garantiert.
Für die noch zu tätigenden Immobilieninvestitonen gelten folgende Anlagekritierien: - Hohe Standortqualität.
zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.