Chronik Die Festnahme eines Ladendiebs hat sich in Linz zu einem aufwendigen Polizeieinsatz mit einem verletzten Beamten entwickelt. Der 70-jährige Verdächtige konnte am Ende in seiner Wohnung überwältigt werden. 15. Oktober 2021, 10. 28 Uhr Der 70-jährige Linzer soll in einem Supermarkt im Stadtteil Pichling Haushaltsartikel gestohlen haben. Beste Nackte Frauen Ab 70 Sexvideos und Pornofilme - Freieporno.com. Als er das Geschäft verlassen wollte, stellte ihn eine Verkäuferin zur Rede. Der Verdächtige ließ sich aber nicht aufhalten und stieß die Frau mit einem Einkaufswagen zur Seite. Draußen stieg er in seinen Wagen und fuhr davon. Dank des notierten Kennzeichens konnte der mutmaßliche Ladendieb rasch identifiziert werden. Bei Gerangel überwältigt Polizisten fuhren zu seiner Wohnadresse, allerdings weigerte sich der 70-Jährige, die Beamten hereinzulassen. Er erklärte sich nur bereit, das Küchenfenster einen Spalt zu öffnen. Trotz, so die Polizei, massiver Gegenwehr des Mannes gelang es den beiden Beamten, das Fenster aufzuzwängen. Der 70-Jährige gab trotzdem nicht auf: Obwohl er nackt war, ging er auf die Polizisten los, einer der Beamten wurde dabei verletzt.
Micheline Bernardini, eine Nackttänzerin des Pariser Casinos, präsentiert am 5. Juli 1946 in einem Schwimmbad in Paris den ersten Bikini. Entworfen hatte ihn der französische Ingenieur Louis Reard entwickelt hatte. Foto: dpa Als der Bikini erfunden wurde – war er schon wieder verboten. Seinen Siegeszug verdankt er einer erst noch unbekannten Schauspielerin. Paris. Vier kleine Stoffecken und ein Stück Kordel: Selbst Mannequins wagten es nicht, den Zweiteiler vor 70 Jahren im Pariser Schwimmbad Molitor der Öffentlichkeit zu präsentieren. 70-Jährige sieht unglaublich aus - und macht ihr Schönheitsrezept zur Geschäftsidee | STERN.de. Nur die Nackttänzerin Micheline Bernardini brachte den Mut auf, am 5. Juli 1946 erstmals den Bikini von Louis Réard vorzuführen. Dass dieses textile Nichts Aufsehen erregen würde, war bewusstes Kalkül. Dass es aber einen Skandal auslöste, überraschte nicht nur den Erfinder. Dabei hatte Réard darauf gesetzt, dass seine Kreation die Modewelt von Grund auf erschütterte. Immerhin hatte er das Stückchen Stoff auf den Namen "Bikini" getauft. Nur vier Tage zuvor hatten die Amerikaner erstmals einen Atombombentest auf dem gleichnamigen Pazifikatoll durchgeführt.
Ukraine-Krieg Die wichtigsten Nachrichten im Newsletter "Blick nach Osten" Update Die wichtigsten Nachrichten im Newsletter "Blick nach Osten" HIER GRATIS BESTELLEN Veröffentlicht am 29. 03. 2018 Das Blaulicht eines Streifenwagens der Polizei. Foto: Stefan Puchner/Archiv Quelle: dpa-infocom GmbH H amburg (dpa/lno) - Bei einer Abschlussfeier einer Schulklasse aus Wuppertal hat sich ein 70 Jahre alter Mann vollständig entkleidet und nackt unter die Schüler gemischt. Der Vorfall ereignete sich am 22. Juni 2017 in der Jugendherberge «Am Stintfang» in Hamburg und soll am 3. April vor dem Amtsgericht Hamburg verhandelt werden, teilte die Staatsanwaltschaft Hamburg am Donnerstag mit. Mehrere Schülerinnen fühlten sich durch die Attacke angewidert, einigen reagierten verstört und weinten. Die Feier musste aufgrund des Vorfalls vorzeitig beendet werden. Sehr wahrscheinlich war der 70-Jährige, der aus Bielefeld stamme, auch Gast in der Jugendherberge.
Sie seien medizinisch in keiner Weise indiziert gewesen. "Auffälligkeiten" festgestellt Der Mainzer Gynäkologe erklärte, dass die ihm vorgelegten Bilder zum Teil standardmäßige Untersuchungstechniken zeigten, zum Teil aber auch ungewöhnliche und unübliche Vorgehensweisen ohne medizinisch erkennbare Indikation. Bei den Bildern geht es um den Vorwurf der Verletzung "des höchstpersönlichen Lebensraums durch die Aufnahmen". Nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch reicht der Strafrahmen für dieses Vergehen von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zu beurteilen hatte Brockerhoff auch zehn kurze Videosequenzen, die der Angeklagte während der sonografischen Vaginaluntersuchung angefertigt hatte. Laut Staatsanwältin seien die Videos zur sexuellen Erregung gemacht worden. Sie sieht darin "sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- und Betreuungsverhältnisses". Das Strafmaß ist hierfür weit höher und sieht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Brockerhoff stellte darin zwar "Auffälligkeiten" fest, jedoch seien die Untersuchungstechniken mit der Vaginalsonde nach seiner Einschätzung nicht derart abweichend vom üblichen Procedere, um daraus abzuleiten, sie seien ausschließlich mit sexueller Motivation gemacht worden.