VOB/B § 2 Nr. 6 beim Auftraggeber vor der Ausführung dieser Besonderen Leistung anzukündigen. Wird das Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer erstellt, sollten alle Besonderen Leistungen als Teil des LV mit entsprechenden Positionsnummern versehen werden.
4 Historische Änderungen: 3. 4. 1 Der Auftragnehmer hat die Anlage nach dem Einbau und vor dem Schließen der Mauerschlitze und Wand- und Deckendurchbrüche sowie gegebenenfalls vor dem Aufbringen des Estrichs oder einer anderen Überdeckung einer Druckprüf... 3. 5 Einstellen der Anlage - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Seite 16, Abschnitt 3. 5 Historische Änderungen: 3. 1 Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Vob teil c aufmaß und abrechnung pdf in 2. Der hydraulische Abglei... 3. 6 Abnahme - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Seite 16, Abschnitt 3. 6 Historische Änderungen: Es ist zur Abnahme eine Vollständigkeits- und Funktionsprüfung durchzuführen, eine Funktionsmessung jedoch nur nach besonderer Vereinbarung. 6. 1 Vollständigkeitsprüfung. Die Vollständigkeitsprüfung besteht aus folgenden Einz... 3. 7 Mitzuliefernde Unterlagen - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Seite 26 f., Abschnitt 3.
1 Allgemeines zur Ausführung - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Seite 10 ff., Abschnitt 3. 1 Historische Änderungen: 3. 1 Die Bauteile von Heizanlagen und Wassererwärmungsanlagen sind so aufeinander abzustimmen, dass die geforderte Leistung erbracht, die Betriebssicherheit gegeben, und ein sparsamer und wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.... 3. 2 Anforderungen - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Seite 13 ff., Abschnitt 3. 2 Historische Änderungen: 3. 1 Allgemeines. Für die Ausführung gelten die im Abschnitt 2 aufgeführten Technischen Regeln sowie insbesondere: Bei der Ausführung multivalenter Anlagen ist besonders auf die gegenseitige Abstimmung der Heiz- und Regelein... 3. Vob teil c aufmaß und abrechnung pdf. 3 Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung und Prüfung - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Seite 15, Abschnitt 3. 3 Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen zeichnerischen und sonstigen Unterlagen sowie Bescheinigungen sind... 3. 4 Druckprüfung - Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen Seite 15, Abschnitt 3.
1 Nebenleistungen Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes innerhalb der nach DIN zulässigen Toleranzen beim Ansetzen oder Verlegen von Platten im Mörtelbett Reinigen des Untergrundes, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Beseitigen kleiner Putzüberstände Anarbeiten an angrenzende, eingebaute Bauteile, wie Fenster, Türen, Schwellen, Anschlagschienen, ausgenommen Leistungen nach Abschnitt Schutz von verlegten Belägen und Treppen bis zur Begehbarkeit durch Absperren, z. B. mit Absperrband. 11 4. Vob teil c aufmaß und abrechnung pdf in online. 2 Besondere Leistungen Schutz vor ungeeigneten Bedingungen, die sich aus der Witterung oder dem Raumklima ergeben, nach Abschnitt 3. 1. 3, z. Einhausung, Beheizung Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung, z. Gipsreste, Mörtelreste, Farbreste, Öl, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht wurde Ausgleichen von größeren Unebenheiten des Untergrundes und größeren Maßabweichungen als nach DIN zulässig Erfüllen erhöhter Anforderungen an die Ebenheit oder Maßhaltigkeit Leistungen für den Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchte- und Strahlenschutz, soweit diese über die Leistungen nach Abschnitt 3 hinausgehen Schließen von Bewegungsfugen.
Bei Abrechnung nach Flächenmaß sind Öffnungen (auch raumhoch) und Durchdringungen über 2, 50 m2 Einzelgröße abzuziehen sowie bis 2, 50 m2 Einzelgröße zu übermessen. Dabei gelten für die Maße der Öffnung die jeweils kleinsten Maße der Öffnung. Bei Abrechnung nach Längenmaß sind Unterbrechungen über 1 m Einzellänge abzuziehen bzw. bis 1 m Einzellänge zu übermessen. "sind Unterbrechungen der Flächen durch stabförmige Bauteile, z. durch Fachwerksteile, Stützen, Vorlagen, über 30 cm Einzelbreite abzuziehen bzw. bis 30 cm zu übermessen. Bei den Gewerken des Ausbaugewerbes (z. Fliesenarbeiten, Malerarbeiten u. ) sind als Regeln zu beachten: "sind Aussparungen über 0, 1 m2 Einzelgröße abzuziehen bzw. bis 0, 1 m2 Einzelgröße zu übermessen. DIN 18 345. Abrechnungsvorschriften Wärmedämm-Verbundsysteme - Malerblatt Online. Für das Aufmaß von Abzügen werden Neuerungen und Beispiele zu den betreffenden Tz. der Aufmaßregeln jeweils im Abschnitt 5 – Abrechnung – in den gewerkebezogenen DIN in der VOB/C (Ausgaben September 2012 und Ergänzungsband zum Stand: August 2015) im Normen-Paket: VOB/C Bildkommentar des Baunormenlexikons näher erläutert und zeichnerisch dargestellt.
Sichtbare profilierte Flächen werden in ihrer Abwicklung gemessen Bei Abrechnung von zusammengesetzten Werkstücken und Mauerwerk nach Raummaß (m³) werden bei zweihäuptigem Mauerwerk etwaige Zwischenschichten übermessen. 17 Abrechnung 5. 3 Übermessungsregeln Übermessen werden: Bei Abrechnung nach Raummaß Fugen Schlitze mit einer Querschnittsfläche 0, 2 m² Öffnungen, Aussparungen und Nischen 0, 5 m³ Bei Abrechnung nach Flächenmaß Fugen Aussparungen mit einer Einzelgröße 0, 5 m² Aussparungen in Böden mit einer Einzelgröße 0, 1 m² Aussparungen mit einer Einzelgröße 2, 5 m² bei Vorbehandeln des Untergrundes, Oberflächenbehandlung und Reinigung von Oberflächen Unterbrechungen mit einer Einzelbreite 30 cm. 18 Abrechnung 5. 3 Übermessungsregeln Übermessen werden: Bei Abrechnung nach Längenmaß Fugen Unterbrechungen mit einer Einzellänge 1 m 19 Abrechnung 5. Aufmaß und Abrechnung nach DIN PDF Kostenfreier Download. 4 Einzelregelungen Bei Abrechnung nach Raummaß (m³) wird bei Werkstücken der kleinste umschriebene rechtwinkelige Körper zugrunde gelegt. Raummaße unter 0, 03 m3 werden mit 0, 03 m³ abgerechnet Bei der Abrechnung nach Flächenmaß werden abgerechnet: Flächen unter 0, 25 m² mit 0, 25 m², Einzelstücke, z. Abdeckungen, Fensterbänke, mit einer Breite unter 20 cm mit 20 cm Breite, Einzelstücke mit nicht rechtwinkligen und ausgeklinkten Flächen mit den Maßen des kleinsten umschriebenen Rechtecks Bei der Abrechnung nach Längenmaß werden Längen unter 1 m mit 1 m abgerechnet Bei Einzelplatten und Einzelwerkstücken werden Aussparungen, Ausnehmungen und Öffnungen übermessen.