Dominik Brantschen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter WaldSchweiz, führt durch die FAQ-Reihe. Waldwissen – Lesezeit. Von April bis Juli gilt in vielen Kantonen im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Pflicht wird kontrolliert und Widerhandlungen können gebüsst werden. Die wärmer werdenden Temperaturen laden dazu ein, das Bike aus dem Keller zu holen oder ausgedehnte Spaziergänge mit dem Hund zu unternehmen. Was häufig vergessen geht: Die Wildtiere im Wald brauchen in dieser Zeit einen besonderen Schutz. Vertieftes Wissen findet ihr zudem im Bereich Wissen auf unserer Website ähnliche News aus dem Wald
Es bleibt somit auch in Zukunft den Kantonen vorbehalten, Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Hundehaltende werden sich weiterhin damit abfinden müssen, dass sie unterschiedlichste Vorschriften zu beachten haben, je nachdem, in welchem Kanton sie leben oder sich gerade befinden. Weiterführende Links: Diese Übersicht über Hundebestimmungen pro Kanton wird laufend aktualisiert: Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Hunderecht Informationsportal für Hundehalter mit Fokus auf Listenhunde: Bullstaff-Hilfe Schweiz, Gesetze
Wenn Sie unsicher sind, könne Sie Ihrem Hund in der Öffentlichkeit einen Maulkorb anlegen. Grossbritannien Eine gültige Tollwutimpfung muss vorgelegt werden. Zudem ist eine Bandwurmbehandlung vor der Einreise vorgeschrieben. Beispiele für nicht zugelassene Hunde sind: Pitbull-Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro. Belgien In Belgien besteht für Hunde allgemeine Leinenpflicht, Ausnahmen gelten nur für speziell gekennzeichnete Zonen. Des Weiteren wird erwartet, dass Hundehalter immer einen Kotbeutel mit sich führen, um die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner wegzuräumen. Die örtlichen Behörden in Belgien behalten sich vor, bei gefährlichen Hunden einen Maulkorbzwang auszusprechen Holland Holland hat das Einfuhrverbot aggressiver Hunde im Jahr 2009 aufgehoben. Stattdessen sollen alle auffälligen Hunde einem Verhaltenstest unterzogen werden. Die Regelungen an Stränden sind ganz individuell. In der Hauptsaison herrscht meistens Leinenpflicht. Der Strandbereich «Beach End» im holländischen Nordwijk ist für Hund und Mensch ein Traum, weil die Tiere dort immer ohne Leine toben können und sogar Näpfe und Spielzeug bereitliegen.
Das sagt der Hundepsychologe zur Leinenpflicht Haben die Solothurner ihre Vierbeiner im Griff? Achim Bader*: Es gibt Hundehalter und Hundehalter. Die Einen sind der festen Überzeugung, ihr Hund darf alles und muss nichts. Leider ziehen dann genau solche Hunde den Unmut einiger Nicht-Hundehalter auf sich. Andere Hundehalter sind sich ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihrer Umwelt bewusst. Ihre Hunde haben einen guten Grundgehorsam und die Hunde werden angeleint, wenn es die Situation erfordert. Welche Probleme treten Ihrer Meinung nach am Häufigsten auf? Probleme treten auf, weil Hunde-Menschen und Nicht-Hunde-Menschen zu wenig tolerant und rücksichtsvoll sind. Jogger und Radfahrer bremsen ihre Geschwindigkeit nicht ab, wenn sie am Hund vorbeiziehen, wodurch das Jagdverhalten des Hundes geweckt wird. Gleichzeitig gibt es Hundehalter die ihre Schützlinge nicht zurückrufen, wenn sich ein Radfahrer oder Jogger nähert. Es gibt Hundehalter, die ihre Hunde nicht anleinen, obwohl sich der entgegenkommende Hund an der Leine befindet.
Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 21. Mai 2015 entschieden: Die am 18. März 2013 vom Gemeinderat Bätterkinden verfügte Leinenpflicht entlang des Limpachkanals ist nicht zulässig. In diesem Grundsatzentscheid hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass ein Leinenzwang im Sinne des kantonalen Hundegesetzes nicht mit der Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt begründet werden kann. Das Hundegesetz zielt darauf ab, heikle Situationen und Zwischenfälle mit Verletzungsgefahr für Menschen oder Tiere möglichst zu vermeiden. Es sei nicht ersichtlich, weshalb das landwirtschaftlich genutzte Gebiet in der Limpachebene eine Umgebung darstellen solle, in der für Menschen und deren Haus- und Nutztiere ein erhöhtes Risiko bestehe. Damit lässt sich der vom Gemeinderat Bätterkinden angeordnete Leinenzwang in diesem Gebiet nicht auf das Hundegesetz abstützen. Der Leinenzwang wäre nach Auffassung des Verwaltungsgerichts auch mit Blick auf die Verhältnismässigkeit problematisch. Grundsätzlich wird aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtes klar, dass eine Leinenpflicht zum Schutz von Wildtieren und deren Lebensräumen nicht auf Basis des kantonalen Hundegesetzes verfügt werden kann.
Ob und wann Hunde an der Leine geführt werden müssen, wird in der Schweiz von der Kantonal-Verwaltung festgelegt, wobei die Regelungen sich von Kanton zu Kanton voneinander unterscheiden können. Eine einheitliche Leinenpflicht gilt in der gesamten Schweiz während der Brut- und Setzzeit. In den Frühlingsmonaten, wenn sich viele einheimische Wildtiere fortpflanzen, sind Hundehalter verpflichtet, ihre Vierbeiner beim Spaziergang im Wald anzuleinen. Unabhängig davon, ob im jeweiligen Kanton eine Pflicht zum Anleinen besteht, werden Hundebesitzer gebeten, dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner keine Wildtiere stören oder gar jagen. Besonders streng wird diese Vorschrift im Kanton Solothurn eingehalten, wo vom 01. Mai bis zum 30. Juni eine generelle Pflicht zum Anleinen von Hunden im Wald besteht. Mit dieser gesetzlichen Regelung sollen die in den Wäldern und Bergen lebenden Wildtiere geschützt werden. Im schweizerischen Hundegesetz ist außerdem vorgeschrieben, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner in einer Weise hält, dass dieser weder andere Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet.
AUCH INTERESSANT Die generelle Leinenpflicht gilt laut Artikel 4 der Hundeverordnung für alle Hunde im Wald im Mai und Juni und im bezeichneten öffentlichen Raum. Einzelne Hunde müssen an die Leine genommen werden, wenn sie unter ständiger Kontrolle gehalten werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern. Auch gilt die Leinenpficht, wenn das Oberamt oder der Veterinärdienst dies so verordnen. Leinenpflicht bei Quarantäne-Fällen Der Veterinärdienst greift nur in den seltensten Fällen ein. Er beordert eine Leinenpflicht, «wenn zum Beispiel ein Hund importiert wird und unter Quarantäne steht», erklärt Kantonstierärztin Doris Bürgi. In diesem Fall müsste zuerst sichergestellt werden, dass der Hund nicht an Tollwut erkrankt ist, bevor er mit anderen Tieren in Kontakt kommt. Wenn eine Gefährdung bestehe, würde stets das Oberamt eingreifen, so Bürgi. Bussen ab 50 Franken Wird der Leinenpflicht nicht nachgekommen, hat das kaum Auswirkungen, denn gezielte Jagd auf «Sünder» wird nicht gemacht.