Hier reicht zwar der Besitz der Pflegeerlaubnis aus, damit die Kinder über die Landes-Unfallversicherung mitversichert sind – dennoch sollte das Jugendamt dies der Tagesmutter bestätigen. Ein Kind, für dessen Betreuung die Tagesmutter keine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes benötigt, ist nicht in der Landes-Unfallversicherung eingeschlossen. Dann müssen die Eltern eine private Unfallversicherung für das Kind abschließen. Finanzielle und rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege | Tagesmütter und Pflegeeltern Stuttgart e.V.. Unfallversicherung der Tagesmutter / des Tagesvaters Erleidet die Tagespflegeperson selbst einen Unfall bei Ausübung ihrer Tätigkeit, ist sie gesetzlich über die Berufsgenossenschaft BGW versichert ( § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII), sofern sie sich dort angemeldet hat. Die Beiträge für diese Unfallversicherung bei der BWG übernimmt der Träger der Jugendhilfe nach dem Einreichen der Rechnungen – man muss sie also nicht selbst tragen. Pflegt eine Tagesmutter nur Kinder aus einer Familie oder in deren Haushalt, liegt eine abhängige Beschäftigung zu dem betreuten Haushalt vor und es besteht Unfallversicherungsschutz bei dem zuständigen kommunalen Unfallversicherungsträger.
Die Inhalte und Rahmenbedingungen der Kindertagespflege sind gesetzlich geregelt. Auch wenn in der Kinderbetreuung durch eine Tagesmutter das Augenmerkt auf dem persönlichen Verhältnis zwischen Tagesmutter, Kind und dessen Eltern liegt, lohnt sich ein kurzer Blick auf die vom Gesetzgeber gesteckten Regelungen. Eine Kindertagespflege eine der Betreuung in Kindertagesstätten von Gesetzes wegen gleichgestellte Betreuungsform. Rechtliche Grundlagen - GeKita. Eine Tagesmutter führt die Betreuung jedoch in einem familienähnlichen Umfeld durch. Eine persönlich, fachlich und gesundheitlich geeignete Tagespflegeperson – in der Regel eine Tagesmutter – betreut dabei zwischen ein und fünf Kinder. Eine besonders individuelle Förderung bei hoher Flexibilität ist dabei gegeben. Die Betreuung Ihrer Kinder erfolgt durch eine qualifizierte und vom Jugendhilfeträger zugelassene Tagespflegeperson; die Inhalte der Betreuung sind in weiten Teilengesetzlich vorgegeben, etwa in sogenannten "Bildungsbereichen". Der Begriff "Bildungsbereich" ist ein wenig "gesetzessteif" formuliert und benennt im Wesentlichen die Bereiche, in denen Kinder in Ihren Kompetenzen gefördert und bestmöglich betreut werden sollen.
3. 1 Grundlagen für die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson Wenn Sie als Tagesmutter/-vater – der offizielle Begriff dafür ist "Tagespflegeperson" oder "Kindertagespflegeperson" – tätig werden wollen, sind die gesetzlichen Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz) sowie die landesrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Auseinander zu halten sind dabei die verschiedenen Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten in der Kindertagespflege: Jugendamt - Eltern/Kind Das Jugendamt vermittelt Kindertagespflegeplätze und sorgt für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Bildung und Förderung. Handbuch Kindertagespflege - 1.2 Gesetzliche Grundlagen . Außerdem berät das Jugendamt die Eltern, ermittelt die Kosten der Betreuung und den Kostenbeitrag der Eltern. Jugendamt - Kindertagespflegeperson Das Jugendamt prüft die Eignung der Kindertagespflegeperson und zahlt – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – die laufende Geldleistung. Es sorgt für fachliche Beratung und Begleitung sowie Qualifizierung durch Fortbildungskurse.
Rechtliche Aspekte der Kindertagespflege Die rechtliche Seite der Kindertagespflege ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern unterliegt regionalen Unterschieden. Angehende Tagesmütter sollten sich also beim Jugendamt über Haftung, Versicherung & Co. informieren. Seit 2006 müssen Tagespflegepersonen ihre pädagogische Qualifizierung nachweisen, unter anderem auch einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind. Bisher gibt es noch keine regelrechte Ausbildung zur Kindertagespflege. Tagesmutter rechtliche grundlagen. Man kann sich jedoch in Jugendämtern, Volkshochschulen und in Tagesmütter-Verbänden um Seminare und Kurse bemühen. Gerade für die unter Dreijährigen sollten mehr Betreuungsplätze geschaffen werden. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) sieht vor, dass im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder einen entsprechenden Platz bekommen sollen. Diese Plätze sollen auch durch die Betreuung einer Tagesmutter gedeckt werden. Seit August 2013 erhalten Eltern dann für jedes Kind vom ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespfleger/innen.
Buchtipp: "Ein Tag bei meiner Tagesmama" In großem Format und mit vielen ansprechenden Bildern zeigt das Buch, wie die kleine Nina den Tag bei ihrer Tagesmutter verbringt. So eignet sich "Ein Tag bei meiner Tagesmama" auch für Klein(st)kinder, die mit diesem Buch bildlich den Ablauf der Tagespflege entdecken können. Weitere News im Archiv »
Seit dem 1. 8. 2013 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung durch das Zurverfügungstellen eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege. Wer hieraus schließt, er habe einen Anspruch, seine Kinder in einer Kita unterzubringen, liegt falsch. Dem am 2. 9. 2010 geborenen Antragsteller wurde von der Stadt Köln ein Kitaplatz zugewiesen, der 5, 8 km von der elterlichen Wohnung entfernt lag. Zuvor hatte die Stadt Köln dem Antragssteller angeboten, von einer Tagesmutter im näheren Wohnumfeld versorgt zu werden. Dieses Angebot wiesen die Eltern des Antragstellers zurück und bestanden auf Betreuung in einer Kita in kürzerer Entfernung von ihrer Wohnung. Nachdem die Stadt hierauf nicht eingehen wollte, reichte der Antragsteller beim VG Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. VG entscheidet zu Gunsten des Antragstellers Das zuständige VG befand, dass die Stadt Köln durch ihr Verhalten den Rechtsanspruch des Antragstellers auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für Unter-Dreijährige (U3) verletzt hat: Zum einen sei ein Kitaplatz in einer Entfernung von 5, 8 km vom Wohnort wegen der großen Entfernung nicht zumutbar, zum andere müsse der Antagsteller sich nicht auf die Betreuung durch eine Tagesmutter verweisen lassen.
Allerdings sollte dies ohnehin Anspruch jeder Tagesmutter sein – aber auch der Gesetzestext zur Tagespflege (SGB VIII) schreibt dies vor. Die Tagesmutter trägt die Verantwortung für ihre Tageskinder. Darum ist es wichtig, dass sie sich dessen bewusst ist und spezielle Absprachen und Regelungen mit den Eltern vertraglich festhält, damit im Falle eines Falles alles rechtens zugeht. Wer als Tagesmutter arbeitet, übernimmt für die zu betreuenden Kinder die Aufsichtspflicht. Das bedeutet, dass eine Tagesmutter dafür Sorge zu tragen hat, dass den Kindern kein körperlicher Schaden zugefügt wird. Des Weiteren ist sie auch vernatwortlich dafür, dass die Kinder keinen anderen Personen oder Gegenständen einen Schaden zufügen. Da die Aufsichtspflicht eine rechtlich geregelte Verantwortung ist, kann eine Tagesmutter, die die Aufsichtspflicht verletzt, für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Stößt also einem Kind in der Obhut der Tagesmutter etwas zu oder beschädigt das Kind etwas, muss die Tagesmutter die Haftung übernehmen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.