Nach § 4 Abs. 7 EStG sind weiterhin nicht abzugsfähig Repräsentationskosten, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind, auch wenn sie mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen. 7 EStG besteht für diese Aufwendungen die Pflicht, sie einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen.
Wenn Sie den Erwerb von Waren als letzter Abnehmer eines Dreiecksgeschäfts buchen möchten, hat DATEV hierfür standardmäßig das Automatikkonto 3553 (im SKR03) vorgesehen. Dieses Konto ist jedoch in BuchhaltungsButler deaktiviert, da es die Steuer nicht korrekt aufschlüsseln würde. Bitte gehen Sie daher wie Folgt vor: Sachkonto anlegen Legen Sie sich bitte ein individuelles Sachkonto an. Als Vorlage nehmen Sie bitte kein Automatikkonto. Wir empfehlen, das Konto 3260 auf Basis des Kontos 3200 anzulegen. Abzugsfähige Repräsentationskosten - Infoportal Buchhaltung. Zahlbetrag buchen Buchen Sie nun von der Bank / der Kasse den Zahlbetrag gegen das Konto 3260. Steuer buchen Für diesen Geschäftsvorfall schulden Sie die Umsatzsteuer, können aber gleichzeitig auch die Vorsteuer geltend machen. Wechseln Sie für die Buchung der Steuer über den Menüpunkt "Erweitert" bitte ins erweiterte Buchen und buchen anschließend wie folgt (nehmen Sie ein Interimskonto, z. B. 1590, als Gegenkonto): Umsatzsteuer 19% des Zahlbetrags von 1794; Umsatzsteuer aus Erwerb als letzter Abnehmer innerhalb eines Dreiecksgeschäfts (S) an 1590; Durchlaufende Posten Vorsteuer 1590; Durchlaufende Posten (S) an 1573; Vorsteuer aus Erwerb als letzter Abnehmer innerhalb eines Dreiecksgeschäfts Diese Buchungen werden dann in der Umsatzsteuer-Voranmeldung korrekt in den Kennziffern 66 und 69 berücksichtigt.
Grundsätzliches Bewirtungskosten (Bewirtungsaufwendungen) sind Aufwendungen für den Verzehr von Speisen, Getränken und sonstigen Genussmitteln. Es muss hier eine Unterscheidung in eine betriebliche Veranlassung und eine geschäftliche Veranlassung vorgenommen werden. Privat veranlasste Bewirtungskosten haben in der Buchführung nichts zu suchen. Eine betriebliche Veranlassung mit einem Betriebsausgabenabzug von 100%, liegt vor bei Aufmerksamkeiten / Arbeitnehmerbewirtung Produkt-/Warenverkostungen Geschäftliche Bewirtungskosten dürfen nur zu 70% als Betriebsausgabe angesetzt werden. Im § 4 Abs. 5 EStG steht dazu: Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:... 2. Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 Prozent der Aufwendungen übersteigen, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Buchen von Bewirtungskosten (Bewirtungsaufwendungen). Zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen hat der Steuerpflichtige schriftlich die folgenden Angaben zu machen: Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie Höhe der Aufwendungen.