(höchstens Einsprechender Baubehörde) Einer Rohbau- und Schlussabnahme bedarf es dennoch nicht (eigene Erfahrung als Rotpunkt-Bauer) grüner Punkt = Kenntnisgabeverfahren. Wenn jemand meckern will, wird er von der Baubehörde an den Bauherrn verwiesen, da Architekt? und? Bauherr? die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans garantieren. (Einsprechender Bauherr) Hoppla 10. 2001 da hat's doch glatt ein paar Zeichen verschluckt Klammerbegriff 1 (höchstens Einsprechender Baubehörde) sollte heißen "Einsprechender vs. Baubehörde". Offiziell Grundbesitzer und Grüner Punkt - Wir bauen ein Haus. Klammerbegriff 3(Einsprechender Bauherr) sollte heißen "Einsprechender vs. Bauherr". Danke für die Antworten nun bin ich wieder... 2001 Danke für die Antworten, nun bin ich wieder ein bisschen schlauer. Was ist den eigentlich empfehlenswerter, roter oder grüner Punkt? Wir haben grünen Punkt und haben die Baugenehmigung sehr schnell (1 Tag! ) und preisgünstig bekommen (100, -DM). 100... 2001 Gebühren? Genau 100 DM Gebühr für die Erteilung der... 2001 Genau, 100, -DM Gebühr für die Erteilung der Baugenehmigung hat es gekostet.
Und wir haben rot 10. 2001 und 1800, - DM bezahlt - nach ewigen Diskussionen unseres Architekten mit Bauamt und Dorfrat. Dafür haben wir auch eine Abweichung vom B-Plan A durchbekommen, ohne die wir wohl das Grundstück wieder verkauft hätten. 100 Deutschmark? Bin ich im Märchen? 10. 2001 Unsere Rotpunkt-Genehmigung kostete incl. Befreiungsgebühr (Garage an Grenze zu öff. Gelände/"Strasse") satte DM. 2428. -- Ich warte noch auf das Dankschreben der Gemeinde, ersatzweise Ernennung zum Gemeinderat finanzus causa! ((( Vergesst bitte nicht... Grüner Punkt - Kenntnisgabeverfahren: Baustelle - Bauherr - Vorgaben - Baubeginn - Architekt. 2001 Hallo zusammen, bei dem genehmigunsfreiem Verfahren, muß der Planer für die Einhaltung aller Bauvorschriften geradestehen. Bei einem Bauantrag macht das die Baubehörde. Das Risiko, welches der Planer hierdurch eingeht, sollte er durch eine Zusatzversicherungen abdecken. Die Kosten für die Versicherung muß dann natürlich auf die Bauherren umgelegt werden. Unterm Strich dürfte es dann parie ausgehen. Grüße MP Kurzum... grüner Punkt 11. 2001.. wie schon vorab beschrieben bei der Erteilung einer Genehmigungsfreistellung im Sinne des § 67 BauO NW.
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Lediglich an die Grundstückseinfriedungsvorgaben (senkrechter Holzlattenzaun oder Natursteinmauer) werde ich mich nicht halten, wird aber wahrscheinlich eh aus dem Bebauungsplan gestrichen werden, da schon der überwiegende Teil der Bauherren Wiederstand dagegen angekündigt hat. Ich konnte die nachbarn nicht informieren 11. 2001 Frage aus Ö: Ist es in D nicht üblich vor Baubewilligung eine Bauverhandlung durchzuführen? Bei uns gibts keinen Bau, Anbau, Zubau, Carport usw. ohne dass sämtliche Anrainer inkl. Energieversorger, Telekom, Strassenbauamt und was weiß ich noch wer, zur BV A eingeladen werden. Einsprüche gibts nur dort, wer da nichts sagt der schweige für immer mfg aku (leichtverwundert) @Strumann 11. 2001 Irgendwem gehören die Grundstücke aber und diese Informationen erhalten Sie als Nachbar vom Liegenschaftsamt oder Katasteramt. Sie sollten dann schon den Grund nennen, warum Sie die Namen brauchen. Die Nichteinhaltung der Einfriedungsauflagen ist jedoch vom Nachbarn widerspruchszulässig, da die Auflagen NOCH bestehen - und das Ergebniss der Einsprüche zahlreicher Nachbarn noch nicht bekannt ist.