Hilfe zu Beginn einer beruflichen Orientierung Wenn aus gesundheitlichen Gründen eine berufliche Umorientierung erforderlich wird, können im Rahmen der beruflichen Rehabilitation verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden. Bei der Auswahl geeigneter Leistungen sind neben der gesundheitlichen Situation auch intellektuelle Fähigkeiten, berufspraktische Fertigkeiten, bisherige berufliche Erfahrungen sowie persönliche Interessen und Neigungen zu berücksichtigen. Gerade am Anfang der beruflichen Rehabilitation fällt es oft nicht leicht, sich in der Vielfalt der Möglichkeiten zu orientieren und individuell angemessene Perspektiven für eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung zu entwickeln. Hierbei unterstützt Sie unser Reha-Assessment, das sowohl diagnostische als auch informative Module umfasst. Ihnen steht dabei ein erfahrenes Assessment-Team aus Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten beratend zur Seite. Das Berufsförderungswerk Eckert bietet im Rahmen des Reha-Assessments folgende Leistungen an: Arbeitserprobung (1 Woche) Abklärung der beruflichen Eignung & Arbeitserprobung (2 Wochen) Erweiterte Abklärung der beruflichen Eignung & Arbeitserprobung (3 Wochen) Mit der im Berufsförderungswerk Eckert angebotenen Vielfalt an Berufsfeldern und Ausbildungsrichtungen (siehe auch Berufe und Berufsbereiche für Arbeitserprobungen) steht ein besonders breites Spektrum an Möglichkeiten zur beruflichen Information und Eignungsabklärung zur Verfügung.
Art der Einrichtung / des Anbieters Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( LTA) Strukturmerkmale und Angebote der Einrichtung entsprechen den Kriterien der Gemeinsamen Empfehlung "Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 35 SGB IX (§ 51 SGB IX-neu)" der BAR (Selbstauskunft der Einrichtung). Berufsbildungswerk / BBW Mitglied bei: Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke ( BAG BBW) Angebot und Leistungen Die folgenden Angebote richten sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen. Sie sind auf deren besonderen Förder- und Unterstützungsbedarf abgestellt. Abklärung der beruflichen Eignung und/oder Arbeitserprobung: Eignungsabklärung, Arbeitserprobung Berufsvorbereitung / Grundausbildung: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ( BvB) Berufliche Ausbildung: Erstausbildungen mit IHK - oder HWK -Abschluss ( einschl.
Begründung: Die Versicherten sind bereits durch ihre Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit gehindert, Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zu erzielen. Sie sind nicht wegen der Teilnahme an einer Abklärung der Eignung oder Arbeitserprobung, sondern aus anderen Gründen daran gehindert, (volles) Entgelt zu erzielen. Das gilt auch, wenn z. B. der Anspruch auf Krankengeld wegen des Erreichens der Höchstanspruchsdauer erschöpft ist und nur noch weiter Arbeitsunfähigkeit besteht. Rz. 25 Teilweise könnte der Eindruck erweckt werden, dass wegen § 71 Abs. 1 Übergangsgeld bei der Abklärung der beruflichen Eignung bzw. bei der Arbeitserprobung doch zu zahlen ist. Der Grund: Wurde vor der Abklärung der beruflichen Eignung bzw. Arbeitserprobung eine medizinische Rehabilitationsleistung durchgeführt und bestand während dieser Rehabilitationsleistung ein Anspruch auf Übergangsgeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld (ab 1. 1. 2024 "Krankengeld der Sozialen Entschädigung") und sind nach Abschluss der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, wird das Übergangsgeld, Verletztengeld oder Versorgungskrankengeld (ab 1.
In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden muss oder ob Sie an einer Arbeitserprobung teilnehmen sollten. Ist eine Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung nötig, vermittelt Sie Ihre Beraterin oder Ihre Berater an einen geeigneten Leistungserbringer, der mit Ihnen alle weiteren Schritte bespricht. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Sie können diese gemeinsam vor Ort oder alleine zu Hause ausfüllen. Die Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Ihre Agentur für Arbeit entscheidet über Ihren Antrag. Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid per Post zugeschickt. Bei Abgabe des Fragebogens vor Beginn der Maßnahme rund 1 Monat nach Beginn der Maßnahme nach Beginn der Maßnahme rund 1 Monat Keine. Sie müssen aber vor Beginn der Maßnahme Kontakt mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen. Formulare: ja Onlineverfahren möglich: nein Schriftform erforderlich: ja Persönliches Erscheinen nötig: nein Die Formulare bekommen Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.