Seitenbereiche zum Inhalt ( Accesskey 1) zur Hauptnavigation ( Accesskey 2) zur Positionsanzeige ( Accesskey 3) Wir bringen Licht ins Steuer-Dunkel Positionsanzeige Sie sind hier: Startseite Mandanten-Info Steuernews für Mandanten September 2019 Inhalt GmbH-Gesetz Sind mehrere Gesellschafter an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beteiligt, empfiehlt es sich zwar, sämtliche Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu protokollieren. Dies muss aber von Gesetzes wegen nicht sein. Anders hingegen beim Alleingesellschafter. Er muss nach § 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz alle Beschlüsse protokollieren. Die Vorschrift lautet konkret: "Befinden sich alle Geschäftsanteile der Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters oder daneben in der Hand der Gesellschaft, so hat er unverzüglich nach der Beschlussfassung eine Niederschrift aufzunehmen und zu unterschreiben". Protokoll gesellschafterversammlung ein mann gmbh master 1. Sanktionen Das GmbH-Gesetz sieht keine Sanktionen vor, wenn gegen die Protokollierungspflicht verstoßen wird. Zum Problem wird ein Unterlassen allerdings dann, wenn die Betriebsprüfung kommt und die einzelnen Protokolle zu steuerrelevanten Beschlüssen nicht vorgezeigt werden können.
Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaftsteuerstelle –. 7. Der Erschienene wurde vom Notar/von der Notarin insb. auf Folgendes hingewiesen: _____ Hinweise: 1 Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen. 2 Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identitätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken. 3 Nicht Zutreffendes streichen. Protokoll gesellschafterversammlung ein mann gmbh muster germany. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative gestrichen werden. 4 Nicht Zutreffendes streichen. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Beim GmbH Beschluss in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit mehreren beteiligten Gesellschaftern lautet die Empfehlung, jegliche gemeinschaftliche Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung genauestens festzuhalten. Allerdings gibt es hierfür keine verbindliche gesetzliche Grundlage. Beim Alleingesellschafter hingegen ist die gängige Rechtslage, dass alle Entscheidungen und Beschlüsse laut § 48 Abs. 3 GmbH-Gesetz protokolliert werden müssen. Konkret heißt es hierzu: "Befinden sich alle Geschäftsanteile der Gesellschaft in der Hand eines Gesellschafters oder daneben in der Hand der Gesellschaft, so hat er unverzüglich nach der Beschlussfassung eine Niederschrift aufzunehmen und zu unterschreiben. Gesellschafterbeschluss bei einer Ein-Personen-GmbH. " Steuerrelevanter GmbH-Beschluss Zwar sieht das GmbH- Gesetz keine Sanktionen bei Unterlassung der Protokollierungspflicht vor. Trotzdem kann es bei einer Betriebsprüfung problematisch werden, sollten die Beschlüsse zu steuerrelevanten Themen nicht vorzeigbar sein. Ein formeller Hinweis dazu: es muss ein "Gesellschafterbeschluss" protokolliert werden, nicht eine "Gesellschafterversammlung".
Hinweis Zu protokollieren ist übrigens jeder "Gesellschafterbeschluss", nicht eine komplette "Gesellschafterversammlung". Denn bei der Ein-Mann-GmbH kann sich einer alleine nicht versammeln. Stand: 27. August 2019
Da sich bei einer Ein-Mann-GmbH eine "Versammlung" erübrigt – da sich ein Einzelner nicht mit sich selbst versammeln kann. Autor: Ralf Eisenmenger, Dipl. -Betriebswirt (FH), Steuerberater