Zum Thema Ressource (Bewältigungskapazität im Bevölkerungsschutz) Schutzziel Feuerwehr Kommunale Einrichtung zur Abwehr von Gefahren im →Brandschutz (vgl. DIN 14011:2010-06 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) Ziffer 3. 6. 2. 1). Aufgrund der flächendeckenden Verfügbarkeit kommt der Feuerwehr bei der Bekämpfung von → Großschadensereignissen oder → Katastrophen eine zentrale Bedeutung zu. Siehe Großschadensereignis Katastrophe Freigestellter Helfer Wehrpflichtiger, der nach § 13a Wehrpflichtgesetz (WPflG) oder § 14 Zivildienstgesetz (ZDG) für die gesetzliche Mindestdauer seiner Mitwirkung im → Zivil- und/oder → Katastrophenschutz als ehrenamtlicher Helfer von der Heranziehung zur Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes freigestellt ist. Anmerkung: Mit Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. 7. 2011 endete unmittelbar auch die Mitwirkungspflicht der freigestellten Wehrpflichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt im Zivil- und Katastrophenschutz mitwirkten. Zivilschutz Katastrophenschutz Führungsstab Stabsmäßige Organisationsform der → Einsatzleitung.
Maßnahmen zur Bekämpfung von → Gefahren durch Brände, die für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen bestehen. Anmerkung: Definition gem. DIN 14011:2010-06 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) Ziffer 3. 6. 1. 2
Brandschutz Oberbegriff für den → vorbeugenden und → abwehrenden Brandschutz Anmerkung: Definition gem. DIN 14011:2010-06 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) Ziffer 3. 6. 1. 1 Aufgabenbereich im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung und Rettung von Menschen bei → Großschadensereignissen oder → Katastrophen. Die Einheiten werden i. durch die kommunalen Feuerwehren gestellt. Der Aufgabenbereich wird durch den Bund für Zwecke des → Zivilschutzes ergänzt, um die Leistungsfähigkeit im Bereich der Löschwasserförderung zu erhöhen. 1 ZSKG ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Aufgabenbereich Brandschutz. Brandschutz, vorbeugender Brandschutz, abwehrender Zivilschutz Maßnahmen zur Bekämpfung von → Gefahren durch Brände, die für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen bestehen. Anmerkung: Definition gem. 2 Bauliche, anlagentechnische und/oder organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandes sowie zur Verhinderung der Ausbreitung von Rauch und Feuer (Brandausbreitung), zum Ermöglichen der Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksamer Löschmaßnahmen bei einem Brand.
Oberbegriff für den → vorbeugenden und → abwehrenden Brandschutz Anmerkung: Definition gem. DIN 14011:2010-06 (Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) Ziffer 3. 6. 1. 1 Aufgabenbereich im Katastrophenschutz zur Brandbekämpfung und Rettung von Menschen bei → Großschadensereignissen oder → Katastrophen. Die Einheiten werden i. d. R. durch die kommunalen Feuerwehren gestellt. Der Aufgabenbereich wird durch den Bund für Zwecke des → Zivilschutzes ergänzt, um die Leistungsfähigkeit im Bereich der Löschwasserförderung zu erhöhen. Gemäß § 13 Abs. 1 ZSKG ergänzt der Bund die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Aufgabenbereich Brandschutz. Siehe auch Brandschutz, vorbeugender Brandschutz, abwehrender Großschadensereignis Katastrophe Zivilschutz
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In unserem Glossar finden Sie Definitionen zu ausgewählten zentralen Begriffen im Bevölkerungsschutz. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Fachinformationsstelle, FIS Spezialbibliothek zum → Bevölkerungsschutz, national und international sowie zu dessen thematischen Randgebieten. Siehe auch Bevölkerungsschutz Fähigkeiten im Bevölkerungsschutz Vermögen einer Organisation(seinheit), Aufgabenkomplexe unter den im Verteidigungsfall oder im Falle einer Großschadenslage (Katastrophe) gegebenen Voraussetzungen und Bedingungen gemäß vorab festgelegten Spezifikationen (z. B. → Schutzzielen) zu bearbeiten/bewältigen. Anmerkung: Die Fähigkeit zur "Warnung der Bevölkerung" z. hat zur Aufgabe: Information der Bevölkerung über drohende Gefahren oder akute Schadensereignisse in deren Folge die Bevölkerung aufgefordert wird, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Diese Fähigkeit wird durch verschiedene → Ressourcen erfüllt (siehe Warn-Apps, Sirenen, Lautsprechdurchsagen, Rundfunkmitteilung etc. ).
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