Formular Selbsteinschätzung - wer weiß was??? | rheuma-online Erfahrungsaustausch gissmo Registrierter Benutzer Registriert seit: 27. Mai 2012 Beiträge: 64 Zustimmungen: 0 Ort: Niederbayern Hallo miteinander, ich habe von der DRV ein Formular "Selbsteinschätzung" zur freiwilligen Abgabe bekommen. Hier soll ich Fragen beantworten wie: - Gesundheitliche Angaben - glauben Sie wieder Arbeiten gehen zu können - wünsche an Reahbilitation - weitere Erkrankungen bzw. Wünsche und erwartungen an resa.com. Behinderungen - was belastet sie - welche behandlungen in den letzten 2 Jahren waren gut - gab es in den letzten 2 Jahren Arbeitstage wo sie sich krank gefühlt haben aber trotzdem arbeiten waren - wie schätzen sie ihren derzeitigen Gesundheitszustand ein Kennt jemand dieses Formular oder hat es schon ausgefüllt? ich halte diese Fragen für Fangfragen, ich kenne ja die Berichte meiner Ärzte nicht. Was tun????? Kann jemand helfen??? Danke im Voraus. Hallo gissmo, ich kenne das Formular und hatte es auch beim Reha-Antrag DRV dabei. Ich verstehe dein Problem nicht Warum kannst Du die Fragen nicht beantworten?
Je genauer Sie Ihre persönlichen Ziele beschreiben, umso besser können Ihre Erwartungen bei der Planung auch berücksichtigt werden. Es geht dabei sowohl um Ihre körperliche Leistungsfähigkeit wie auch um Ihre berufliche Situation und Ihr psychisches Befinden.
Seit 2007 haben alle Senioren ab 70 Jahren das Recht, nach einer Operation oder bei einer chronischen Krankheit an einer Rehabilitation teilzunehmen, wobei Rehas auch als vorbeugende Maßnahme dienen, um eine Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und Selbstständigkeit zu erhalten. Gerade nach einem Krankenhausaufenthalt ist nicht jeder Mensch gleich wieder fit und gesund. Hier könnte eine Reha sehr hilfreich sein um den Körper wieder in Schwung zu bekommen – doch ganz von alleine geht das nicht. Nach der Krankenhausentlassung Zwar wird in einem Krankenhaus schon so einiges für die Genesung getan, allerdings betrifft dies nur das notwendigste. Bei jüngeren Menschen verläuft der Heilungsprozess oft von alleine, doch im Alter ist das nicht mehr der Fall. Wünsche und erwartungen an rhea.com. Hier sollte nach der Erstversorgung im Krankenhaus anschließend eine Rehabilitation ins Auge gefasst werden Doch eine Reha zu erhalten, ist nicht so einfach wie gedacht. Gerade ältere Menschen sind oft mit dem Prozess überfordert – dies kommt der Genesung wiederum nicht zugute.
Die Sprecherperspektive und der Satzbau spielen für die motivationale Wirksamkeit der formulierten Reha-Ziele eine große Rolle (Dibbelt et al., 2011; Playford et al., 2009; Vogel et al., 1994). Ziele sollten… … Verbindlichkeit erzeugen Persönliche Ziele sollten in der "Ich-Form" und in der Gegenwartsform ausgedrückt, schriftlich festgehalten und möglichst mit anderen Menschen kommuniziert werden (Knierim, 2005). Ein Beispiel für eine gute Formulierung wäre: "Ich erreiche und halte mein Wohlfühlgewicht von 75 Kilogramm. " … positive Orientierung bieten Es werden sogenannte "Vermeidungsziele" (" weg von …") und "Annäherungsziele" (" hin zu …") unterschieden. Annäherungsziele enthalten keine Verneinungen und gelten als effektiver (Oettingen & Gollwitzer, 2002). Negative Formulierungen lenken die Aufmerksamkeit auf das unerwünschte Verhalten oder Empfinden und können dadurch unbewusst verstärkt werden. Ein typisches Vermeidungsziel wie z. B. Selbsteinschätzungsbogen beim Reha-Antrag - wie ausfüllen?. "keine Schmerzen mehr haben" könnte folgendermaßen umformuliert werden: " Auch wenn ich manchmal noch Schmerzen habe, möchte ich meinen Garten wieder selbst bearbeiten können. "
Qualitä Patienteninformationen Reha Wunsch- und Wahlrecht Pflicht oder Kür: Ihr Wunsch- und Wahlrecht für die Rehaklinik Die Gesundheit wiederherstellen und ein aktives Leben führen: Die medizinische Rehabilitation hilft dabei, nach einer Erkrankung oder einem Unfall dieses wichtige Ziel zu erreichen. Wie erfolgreich Betroffene dabei sind, hängt auch von der Wahl der passenden Rehaklinik ab. Die rechtliche Basis dafür liefert das Wunsch- und Wahlrecht. Es erlaubt Ihnen die freie Wahl Ihrer Rehaklinik. Wir erklären Ihnen, wie Sie von diesem Recht Gebrauch machen und wie Sie Ihren Antrag auf eine bestimmte Wunschklinik gut begründen. Rehaklinik selbst auswählen: Ihr Wunsch- und Wahlrecht. Wunsch- und Wahlrecht – was bedeutet das? Eine Reha muss zunächst von Ihrem Arzt verordnet werden. Anschließend geht diese Verordnung zur Bewilligung an die Krankenkasse oder einen anderen Kostenträger. Bis zum Jahr 2015 galt "Die billigste Klinik ist auch die beste für den Patienten" als Bewilligungspraxis. Das ist nach einer Reform der Bestimmungen des deutschen Sozialgesetzbuchs (SGB § 40) nicht länger gültig.