Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit monatlich 399 EUR auf 404 Euro (Regelbedarfsstufe 1). Bei Paaren, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, beträgt der Grundbetrag anstatt der bisherigen 360 EUR ab Januar 2016 jeweils 364 Euro (Regelbedarfsstufe 2). Ausschlussklauseln – Änderungen für Verträge ab dem 1. Oktober 2016!. Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen, bekommen bisher 320 EUR monatlich und ab Januar 324 EUR (Regelbedarfsstufe 3). Schließlich gibt es für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre monatlich 306 EUR (bisher: 302 EUR - Regelbedarfsstufe 4), für Kinder von sechs bis 13 Jahren monatlich 270 EUR (bisher: 267 EUR - Regelbedarfsstufe 5) und für Kinder bis fünf Jahren monatlich 237 EUR (bisher: 234 EUR - Regelbedarfsstufe 6). Junge geduldete Flüchtlinge und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel bekommen ab Januar 2016 schnelleren Zugang zum BAföG und anderen Unterstützungsleistungen.
Diese gesetzliche Änderung gilt für nach dem Inkrafttreten am 1. 2016 neu abgeschlossene Pauschalentgeltvereinbarungen. Entgeltfortzahlung nach Geburt Per 1. 2016 haben weibliche Angestellte gemäß § 8 Abs. 4 AngG keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung nach der Geburt, wenn sie Anspruch auf Wochengeld haben. Änderungen arbeitsrecht 2013 relatif. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte, wenn sie aus folgenden Gründen einen Wochengeld-Anspruch haben: Selbstversicherung gemäß § 19a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, vollversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis neben einer geringfügigen Beschäftigung, mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht ebenso nicht, wenn die Angestellte während sechs Wochen nach ihrer Niederkunft Anspruch auf Krankengeld hat, oder wenn sie sich vor dem Beschäftigungsverbot in einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 bzw. in einer vereinbarten Karenz zur Kinderbetreuung befindet.
Die Höchstarbeitszeit darf für Arbeitnehmer auf 12 Stunden ausgedehnt werden, wenn es sich bei der die Arbeitszeit überschreitenden Tätigkeit um das Lenken eines Fahrzeugs auf Anordnung des Dienstgebers handelt (aktive Reisezeit). Dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, deren Haupttätigkeit nicht im Lenken von Fahrzeugen erbracht wird. Bei passiver Reisezeit kann die Arbeitszeit unbeschränkt überschritten werden. Eine Ausnahme von der Regelung für die passive Reisezeit besteht für Lehrlinge. 10 Neuerungen zum Arbeitsrecht 2017 | MAYR Arbeitsrecht. [Termin] Image © reeel at IHRE STEUERBERATERIN u. WIRTSCHAFTSTREUHÄNDERIN informiert Sie laufend – FOLGEN SIE UNS! Post Views: 439