Fahrerflucht Erst in Schönwalde-Glien gegen Baum gefahren und dann geflüchtet Am Samstagmittag fuhr ein Fiat-Fahrer erst in Schönwalde-Glien gegen einen Baum und versuchte dann, mit seinem beschädigten Auto zu flüchten. 08. Februar 2021, 15:19 Uhr • Schönwalde-Glien Am Samstagmittag fuhr ein Fiat-Fahrer erst in Schönwalde-Glien gegen einen Baum und versuchte dann, mit seinem beschädigten Auto zu flüchten. © Foto: Pixabay Ein unbeteiligter Zeuge informierte am Samstagmittag in Schönwalde-Glien die Polizei, nachdem er gesehen hatte, wie ein Auto in der Dorfstraße gegen ein Baum gefahren war. Der Autofahrer war aus noch ungeklärter Ursache von der Straße abgekommen. Nach Kollision mit Baum weiter gefahren Nach seinem Zusammenstoß mit dem Baum, versuchte der Autofahrer mit seinem kaputten Fiat weiter zu fahren. Er wollte offenbar die Flucht ergreifen. Gegen baum gefahren fahrerflucht in youtube. Allerdings blieb sein Auto nur etwa 100 Meter vom Unfallort entfernt liegen - es war zu stark beschädigt. Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt.
OBERLANDESGERICHT KÖLN Az. : 9 U 48/00 Verkündet am 25. 7. 2000 Vorinstanz: Landgericht Aachen 10 O 100/99 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 4. Juli 2000 für Recht erkannt: Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Dezember 1999 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 10 O 100/99 – wird zurückgewiesen. Fahrerflucht: Strafe auch bei Bagatellschäden. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Entscheidungsgründe Die Berufung ist zulässig, aber unbegründet. Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 142 StGB verwirklicht hat und daß dies gem. § 6 Abs. 3 VVG in Verbindung mit § 7 I Abs. 2 Satz 3 und V Abs. 4 AKB zur Leistungsfreiheit der Beklagten führt, wobei § 7 AKB in der Fassung von 1996 zugrunde gelegt ist (abgedruckt bei Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Seite 1492 ff. ).
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