Unter anderem hat es eine steuerrechtliche Ausnahmeregelung geschaffen, die es gemeinnützigen Körperschaften, "… Mittel, die sie im Rahmen einer Sonderaktion für die Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung für den angegebenen Zweck selbst …" zu verwenden. Stiftungsregister des landes nrw 4. Klarstellend weist das Ministerium des Innern des Landes NRW als oberste Stiftungsbehörde darauf hin, dass stiftungsrechtliche Vorschriften von der steuerrechtlichen Ausnahmeregelung unberührt bleiben und weiterhin zu beachten sind. Die Erfüllung der satzungsgemäßen Stiftungszwecke bleibt oberste Prämisse für die Stiftungsarbeit und die Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene ist - auch als Sonderaktion – nur möglich, wenn diese der in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke zuzuordnen ist. Auch eine entsprechende Zweckänderung kommt nur unter den Voraussetzungen des § 5 StiftG NRW – wesentliche Veränderung der Verhältnisse, Beachtung des Stifterwillens – in Betracht und ist auf jeden Fall genehmigungsbedürftig.
Soweit gesetzlich möglich, wurden von den Autoren sämtliche Urheber- und verwandten Rechte an den Inhalten abgetreten. Bild von Henning Westerkamp auf Pixabay Bilder von Gerd Altmann auf Pixabay Bild von Susanne Jutzeler auf Pixabay Bild von pixel2013 auf Pixabay Webentwicklung Thomas Pelletier Internet:
Zu den Aufgaben der Stiftung gehört auch die finanzielle Hilfe für Familien, die durch die Krebserkrankung eines Kindes in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Informationsveranstaltungen für betroffene Familien und die jungen Krebspatienten sind ebenfalls Bestandteile der Arbeit. Seit 2015 ist die Deutsche Kinderkrebsstiftung Träger der SyltKlinik. Vorstand und Kuratorium [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Im Aufsichtsorgan der Stiftung engagieren sich alle Mitglieder – Elterngruppen-Vertreter, Vertreter des öffentlichen Lebens und Ärzte – ehrenamtlich und unentgeltlich. Vorsitzender des zwölfköpfigen Kuratoriums ist Günter Henze. Der Vorstand setzt sich zusammen aus betroffenen Eltern. Impressum | Stifung Frieden lernen - Frieden schaffen. Gewählt wird der Vorstand alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung bzw. das Kuratorium der Stiftung. Vorstandsmitglieder sind zurzeit Benedikt Geldmacher (Vorsitzender), Alexander Bahn, Jan Klemm, Bärbel Dütemeyer, Peter Hennig, Stefanie Baldes und Regina Schnabel. Geschäftsführung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Dirk Hannowsky (Geschäftsführer) Martin Spranck (Geschäftsführer) Finanzierung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Die Arbeit der Stiftung wird laut Jahresbericht fast ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Gerichtsstand: Bonn Finanzamt: Finanzamt Bonn-Innenstadt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 173 896 602 (gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz) Gläubiger-ID: DE07DSD00000073563 Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Inhaltlich verantwortlich gem. § 18 Absatz 2 MStV: Lutz Heitmüller Bei Fragen und Anregungen zur Homepage wenden Sie sich bitte an: shop(at) Redaktion dieser Website: Gerlinde Thalheim Design, Programmierung und technische Betreuung dieser Website: service & media online-werbung GmbH, 23611 Bad Schwartau - Haftungsausschluss: Die Website wird von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz betrieben; jegliche Rechte an der Website stehen der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zu. Stiftungen in Nordrhein-Westfalen | Bundesverband Deutscher Stiftungen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz übernimmt keinerlei Haftung für indirekte, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden, die durch oder in Folge der Benutzung dieser Website auftreten. Sämtliche über die Website veröffentlichten Informationen werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz nach bestem Wissen zur Verfügung gestellt.