Und tatsächlich macht es den Anschein, als könnte Polen im aktuellen Pandemieabschwung ähnliches gelingen; zumindest gibt es dafür erste Indizien. Anfang Mai veröffentlichte die EU-Kommission eine Prognose über wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie, in der sie paneuropäisch mit einem Rückgang der Wirtschaftsleistung von 7, 5 Prozent rechnet, für Polen aber lediglich einen Einbruch von 4 Prozent ausweist. Im Jahr 2021 soll sich die polnische Wirtschaft bereits wieder vollständig vom Schock erholt haben, so die Vorhersage. Zahlen, die auch Jadwiga Emilewicz, Polens Ministerin für wirtschaftliche Entwicklung von der Koalitionspartei "Verständigung", vorsichtig optimistisch in die Zukunft blicken lassen. Die Arbeitslosigkeit sei nicht so dramatisch gestiegen wie befürchtet (aktuell 5, 8 Prozent), Produktion und Gewerbe kämen mit den Corona-Lockerungen wieder gut in Gang, sagte sie im Gespräch mit der "ARD". Polnischer Meisterbrief wird nicht anerkannt. Lesen Sie auch: Autos, Strom, Supermarkt: So viel können Kunden ab Juli dank Corona-Milliarden sparen Mehrere Faktoren machen Polens Wirtschaft krisenresistent Doch was macht Polens Wirtschaft so robust, so krisenresistent?
Die einschlägige EG-Richtlinienvorschrift bestimme, dass die Angehörigen eines Mitgliedsstaates die Berufsbezeichnung des Aufnahmemitgliedsstaates führen, wenn sie die nach der Richtlinie bestehenden Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Berufs (hier: Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk) erfüllen. Der Kläger könne sich unmittelbar auf die Richtlinienbestimmung berufen, weil die Frist zu deren Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten abgelaufen sei, ohne dass die Bundesrepublik Deutschland Regelungen zur Anerkennung polnischer Prüfungszeugnisse getroffen habe. Der Kläger dürfe jedoch nach der Richtlinie den reglementierten Beruf nicht ausüben, weil er die hierfür erforderlichen Tätigkeiten in leitender Stellung bzw. Meisterbrief in polen machen und. als Selbstständiger oder Betriebsleiter nicht nachgewiesen habe, so dass ihm auch das EG-Recht nicht zum Erfolg verhelfe", so die Richter. Recht
Die Klage ( 6 K 678/) eines Mannes, der die Anerkennung seines in Polen erworbenen Meisterbriefs als Fahrzeugklempner begehrte, wurde vom Verwaltungsgerichts Mainz abgewiesen. Mittwoch, 11. 03. 2009, 8:02 Uhr | zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 25. 08. 2010, 18:49 Uhr Lesedauer: 1 Minuten | Der Kläger hat mehrere Jahre nach seiner Einreise in Deutschland als Karosseriespengler bzw. Automechaniker im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Bei der Handwerkskammer Rheinhessen beantragte er die Anerkennung seines polnischen Meisterbriefes. Nach der Ablehnung seines Antrags wandte er sich an das Verwaltungsgericht Mainz. Die Richter haben die Klage abgewiesen. "Die Handwerksordnung als nationales Recht eröffne zwar die Möglichkeit, durch ministerielle Rechtsverordnung ausländische Prüfungszeugnisse den entsprechenden deutschen Meisterprüfungszeugnissen gleichzustellen. Meisterbrief in Bronze machbar? - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Entsprechende Rechtsverordnungen seien jedoch bislang nur bezüglich Frankreich und Österreich erlassen worden. Auch nach EG-Recht dürfe der Kläger hier den Meistertitel nicht führen.