26 Mai 2021 Zur Gründung, den Rechten und Pflichten einer Eigentümergemeinschaft Gemäß juristischer Definition wird mit dem Begriff der Eigentümergemeinschaft die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage bezeichnet. Es handelt sich hierbei also um einen Zusammenschluss von Eigentümern der Wohnungen innerhalb eines Hauses, in dem die Mitglieder Entscheidungen hinsichtlich des gemeinsamen Eigentums treffen. Die Rechte und Pflichten der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Wer Wohneigentum in einem Mehrparteienhaus erwirbt, ist daher gut damit beraten, sich mit diesen gesetzlichen Bestimmungen im Vorfeld einmal genauer zu beschäftigen. Eine Eigentümergemeinschaft zu gründen ist immer dann möglich, wenn in einem Wohn- oder Mehrfamilienhaus eine Aufteilung der Wohneinheiten erfolgt und noch keine Gemeinschaft vorhanden ist. Eigentümergemeinschaft ohne Verwalter: das ist zu tun!. So werden Sie Teil der Gemeinschaft von Eigentümern Wenn Sie Wohneigentum in einem Haus erwerben, das mehrere Wohneinheiten beherbergt, werden Sie automatisch Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
von · Veröffentlicht 2. Juli 2021 · Aktualisiert 16. Juli 2021 Wenn Sie für ihre Gemeinschaft Gelder verauslagen, möchten Sie diese natürlich wieder haben – notfalls im Klageweg. Richten Sie Ihre Klage dann unbedingt gegen Ihre Eigentümergemeinschaft, denn nur diese schuldet Ihnen die Zahlung der verauslagten Kosten. Allerdings ist es dann wichtig, dass es einen Verwalter gibt, der die Eigentümergemeinschaft im Prozess vertritt. Ohne einen Verwalter ist Ihre Gemeinschaft nämlich prozessunfähig, so dass Ihre Klage dann keinen Erfolg haben wird (AG Konstanz, Urteil v. Wie funktioniert eine Wohnungseigentümergemeinschaft? - Recht-Finanzen. 06. 05. 21, Az. 4 C 525/20 WEG)) Eigentümer klagte wegen Kosten einer Notgeschäftsführung Im entschiedenen Fall war die die Kaltwasserversorgung zu dem Gebäude einer aus 3 Eigentümern bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft ausgefallen. Aufgrund des bevorstehenden Wochenendes beauftragten die Eigentümer einer Wohnung einen Handwerkerbetrieb mit der Wiederherstellung der Wasserversorgung. Da in der Eigentümergemeinschaft kein Verwalter bestellt war, und die Eigentümer den 3.
Gabriele Heinrich vom Bonner Verein Wohnen im Eigentum befürchtet einen "Durchführungsstau". Heinrich stützt diese Einschätzung auf eine Umfrage unter rund 2400 Eigentümergemeinschaften. Davon gaben rund 42 Prozent an, es habe seit 2019 keine Versammlung mehr gegeben. Mit wirtschaftlichen Folgen für die Eigentümer: Sanierungen blieben aus und verteuerten sich wegen der steigenden Baupreise. Außerdem könnten missliebige Verwalter weiterarbeiten. Kosten für Eigentümer steigen Am Ende müssten Wohnungseigentümer mit höheren Ausgaben für die Verwaltung rechnen, stellt Wohnen im Eigentum fest. Diese Kosten werden üblicherweise auf das Hausgeld umgelegt. Um Sanierungen und Instandsetzung zu finanzieren, werden häufig Sonderumlagen erhoben. Auch diese könnten höher ausfallen als vor der Pandemie. Zu normalen Zeiten finden Eigentümerversammlungen in der Regel mindestens einmal im Jahr statt. Zuständig für die Einladung und die Organisation ist die Verwaltung. Sie sollte diese Aufgabe trotz Corona erfüllen, findet der Geschäftsführer des Verwalterverbands VDIV, Martin Kaßler: "Wir empfehlen, die Versammlung abzuhalten.
Bevor Sie diesen Antrag, der kostenpflichtig ist, stellen, sollten Sie hierauf den renitenten Miteigentümer nochmals schriftlich hinweisen. Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Klein Rechtsanwalt Thomas Klein Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht Rückfrage vom Fragesteller 23. 07. 2021 | 19:08 leider haben wir keinen Verwaltungsbeirat mit nur 3 Mitgliedern. Wir können auch nicht erst einen wählen, denn wir haben ja keinen verwalter, der einberugt und nr. 3 im Bunde weigert sich. Welche Möglichkeiten bleiben uns, um eine Versammlung einzuberufen? Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. 2021 | 19:11 Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich befürchte, dass Sie dann den juristisch sichersten Weg führen müssen und dann den von mir erwähnten Klageweg wählen müssen. Für Rückfragen, auch über meine Email Adresse direkt, stehe ich zur Verfügung. Bewertung des Fragestellers 25.