Stellungnahme der bag arbeit zum geplanten Regelinstrument 16i, SGB II – Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle. BMAS und BA arbeiten derzeit intensiv an der Umsetzung des Instruments "Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle", das laut Koalitionsvertrag als Regelinstrument in das SGB II aufgenommen werden soll. Politik und Verwaltung orientieren sich an folgenden Eckpunkten: Zielgruppe sind marktferne Personen, die mindestens sechs Jahre ohne Beschäftigung sind. Die Beschäftigungsverhältnisse werden sozialversicherungspflichtig ausgestaltet und aufBasis des Mindestlohns entlohnt. 16i sgb ii lohnabrechnung video. Die Beschäftigung soll in privaten, kommunalen oder in Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen umgesetzt werden. Die Kriterien der Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen. Der Lohnkostenzuschuss beträgt zunächst 100 Prozent und wird dann pauschal und degressiv nach 12 Monaten für jedes weitere Jahr um zehn Prozentpunkte gekürzt. Ermöglicht werden soll eine Förderdauer von bis zu fünf Jahren.
2. Bigge (SGb 2019, 725) geht der Frage nach, ob und ggf. in welcher Höhe der Sozialleistungsträger Ansprüche auf laufende Geldleistungen mit Ansprüchen gegen einen Beitragsschuldner nach Beendigung des Insolvenzverfahrens nach den §§ 51, 52 SGB I auf- bzw. verrechnen kann. Er bejaht diese Frage, muss aber einräumen, dass damit ein vom Gesetzgeber nicht geregelter Zielkonflikt zwischen dem Restschuldbefreiungsverfahren und der Möglichkeit der Aufrechnung mit dem unpfändbaren Teil der laufenden Geldleistungen (insbesondere eine Versichertenrente) besteht. 16i sgb ii lohnabrechnung cat. 3. Das LG Berlin hat in einem Beschluss vom 08. 04. 2019 (BeckRS 2019, 11811) entschieden, dass ALG II, welches auf das Konto eines anderen Angehörigen einer Bedarfsgemeinschaft überwiesen wurde, unter dem Vollstreckungsschutz gem. § 765a ZPO stehen kann – unabhängig davon, ob der Schuldner ein P-Konto hätte einrichten können. Ahrens (NZI 2020, 54) stimmt in einer ausführlichen Besprechung der Entscheidung im Ergebnis zu. Redaktion beck-aktuell, 16.
V. m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein. Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Ende. Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief. Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24. 06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25. 06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17. 06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Eingliederungszuschuss: Arbeitslosenversicherung? - DATEV-Community - 45599. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17. 06 bis 10. 08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25. 08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.
Hallo liebe Community, wir haben einen Mandanten der bekommt für einen seiner Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss (EGZ). Da er ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis hat, haben wir ihn mit 1111 angemeldet. Der Arbeitnehmer ruft uns nun an und behauptet, dass seine Abrechnung falsch sei... denn er wäre von der Arbeitslosenversicherung befreit. Auch wenn es jetzt vielleicht peinlich ist: das habe ich noch nie gehört. Ich bin auch gar nicht auf die Idee gekommen, dass dies ein Problem darstellen könnte. Wir hatten aber bisher auch keinen Fall mit EGZ. Ich habe in meinen Datenbanken gesucht und auch gegoogelt. Etwas zitierfähiges habe ich allerdings nicht gefunden. Ist das tatsächlich so? § 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung. Wenn ja warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Bräuchte ich irgendwelche Nachweise? Wie bekomme ich mit, wenn der EZG ausgelaufen ist? Die Fibu bekomme ich sehr unregelmäßig - meistens 1x im Jahr.... Wir nutzen Lohn und Gehalt: müssen wir an irgendeiner Stelle etwas "extra" erfassen? Beste Grüße