Die Beiträge für die Mitversicherung in einer privaten Krankenversicherung werden nicht vom Jugendamt übernommen. Haftpflichtversicherung In der Regel werden Pflegekinder von einer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung der Pflegeeltern mit umfasst. Bitte prüfen Sie dies mit Ihrem Versicherungsträger! Für Schäden, die durch das Pflegekind im Haushalt der Pflegeeltern verursacht werden, hat der Bereich Familienhilfen/ Jugendamt eine Sammelhaftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung der Pflegeeltern von 50, - € pro Schadensfall abgeschlossen. Pflegegeld nach SGB VIII – Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien in Schleswig Holstein e.V.. Erziehungsgeld / Elternzeit Pflegeeltern, die ein Pflegekind längerfristig aufnehmen, haben einen Anspruch auf Elternzeit. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht für Pflegeeltern nicht. Kindergarten, Kindertagesstätte Wenn Ihr Pflegekind eine Kindertagesstätte in Lübeck besucht, können Sie über Ihre zuständige sozialpädagogische Fachkraft einen Antrag auf Beitragsbefreiung bei der Hansestadt Lübeck stellen. Die Kosten für Verpflegung sind von der Beitragsbefreiung ausgeschlossen.
Als Pflegeperson helfen Sie, für das Wohl des Ihnen anvertrauten Kindes zu sorgen und dieses zu stärken. Wenn sich die Bedingungen in der Herkunftsfamilie Ihres Pflegekindes nicht verbessern oder auch sonst im Einvernehmen mit den Eltern, kann das Kind auch auf Dauer bei Ihnen bleiben. Sollten die Eltern damit nicht (mehr) einverstanden sein, können Sie beim Familiengericht eine Verbleibensanordnung beantragen. Das Familiengericht ordnet den Verbleib bei der Pflegeperson an, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme von der Pflegeperson gefährdet würde. Liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer Verbleibensanordnung auf Dauer vor, so hat das Gericht bei seiner Entscheidung als Teil des Kindeswohls auch das Bedürfnis des Kindes nach kontinuierlichen und stabilen Lebensverhältnissen zu berücksichtigen. Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein - Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson. Sofern ein dringendes Bedürfnis für eine sofortige gerichtliche Regelung besteht und eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich ist, kann das Gericht dies auch als vorläufige Maßnahme im Wege der einstweiligen Anordnung beschließen.
Das Familiengericht entscheidet durch Beschluss über einen Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie. Bis zur abschließenden Entscheidung kann das Gericht aufgrund eines sofortigen gerichtlichen Regelungsbedarfs eine vorläufige Maßnahme – insbesondere einen vorläufigen Verbleib des Kindes bei seiner Pflegeperson – im Wege der einstweiligen Anordnung treffen. An wen muss ich mich wenden? Voraussetzungen Sie haben ein Kind bei sich aufgenommen und möchten den Verbleib des Kindes in Ihrer Familie beantragen. Für die begehrte gerichtliche Entscheidung müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Das Kind muss bereits seit längerer Zeit in Ihrer Familie leben. Tabelle pflegegeld pflegekinder schleswig holstein hebt einreiseverbot. Ob dies der Fall ist, wird einzelfallbezogen, unter anderem unter Berücksichtigung des Kindesalters beurteilt, die Eltern wollen das Kind von Ihnen wegnehmen und die Wegnahme aus der Pflegefamilie durch die Eltern würde das Wohlergehen des Kindes gefährden. Möchten Sie, dass das Kind auf Dauer in Ihrer Familie verbleibt, müssen für eine solche Gerichtsentscheidung darüber hinaus folgende Kriterien erfüllt sein: Die Eltern haben ihre Erziehungsverhältnisse nicht nachhaltig verbessert, sehr wahrscheinlich wird es auch in Zukunft nicht zu einer Verbesserung der Erziehungsverhältnisse der Eltern kommen und der dauerhafte Verbleib des Kindes in Ihrer Familie ist zu seinem Wohl erforderlich.
Der Beitrag für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern kann im Einzelfall – z. bei heilpädagogischen Pflegestellen – mehrfach gezahlt werden. Zuständig für die Auszahlung an die Pflegeeltern ist das Jugendamt an deren Wohnort, dass sich ggf. die Kosten von dem Jugendamt am Wohnort der Eltern erstatten lässt. Ist das Pflegeverhältnis auf Dauer angelegt, können Pflegeeltern Kindergeld beantragen, dass anteilig auf das Pflegegeld angerechnet wird. Zusätzlich haben seit dem 01. 10. 2005 Pflegeeltern auf Antrag einen Anspruch auf Erstattung der nachgewiesenen Kosten einer Unfallversicherung und der hälftigen Kosten einer angemessenen Altersvorsorge. Auch diese Leistungen sollen pauschalisiert monatlich gezahlt werden. Landesverband für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien in Schleswig Holstein e.V. – Anerkannter freier Träger der Jugendhilfe. Zuständig für diese Leistungen ist immer das Jugendamt am Wohnort der Pflegeeltern (auch wenn der Kostenträger für die Unterbringung des Kindes ein anderes Jugendamt ist). In welcher Höhe diese Kosten übernommen werden, ob jede Pflegeperson einen entsprechenden Antrag stellen kann, ob sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Pflegekinder auf die Höhe des Kostenerstattung auswirkt oder welche Form der Altersvorsorge als erstattungsfähig angesehen wird, ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich.