Das Familienfideikommiss wird zunächst aus rechtshistorischem Blickwinkel mit vielfältigen aktuellen Bezügen - vom Denkmalschutzrecht bis hin zum Verfassungsrecht - dargestellt. Weiterhin werden die Möglichkeiten der Schaffung von erbrechtlosen Sondervermögen in den Bereichen des Landwirtschaftserbrechts, des Zivilrechts, des Unternehmensrecht und des Stiftungsrechts, insbesondere in der Familienstiftung, untersucht. Inhaltsverzeichnis zu "Erbrechtlose Sondervermögen " Aus dem Inhalt: Historische Entwicklung des Familienfideikommisses - Fideikommissrecht - Fideikommissähnliche Ersatzlösungen - Sondererbrecht in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen - Familienstiftung - Erbersatzbesteuerung. Autoren-Porträt von Thilo von Trott zu Solz Der Autor: Thilo von Trott zu Solz wurde 1967 in Rotenburg a. d. Fulda geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg, Würzburg und Berlin. Seit 1996 ist er Referendar beim Kammergericht Berlin. 1998 Promotion an der Universität Potsdam.
Die Wirtschaftsförderung wird diese Entwicklungen auch künftig weiter befördern. Zusätzlich werden wir daran arbeiten, die Profilbildung des Wirtschaftsstandorts zum "modernen Industriestandort" zu schärfen und dies auch überregional zu vermitteln. Unser Ansatz ist dabei, Lebensqualität und wirtschaftliche Kompetenz in sympathischer Weise miteinander zu verbinden. Wir können heute selbstbewusst behaupten, dass Kassel ein Standort ist, an dem man nicht nur wirtschaftlichen und beruflichen Erfolg haben kann sondern auch Kunst und Kultur auf höchstem Niveau erleben kann. Bei der Standortwahl von Unternehmen und auch im Entscheidungsprozess von Fach- und Führungskräften ist dies ein ganz entscheidender Aspekt, den wir allerdings noch stärker als bisher kommunizieren müssen. Apropos Kultur: Schon heute wird die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor und Indikator der sich wandelnden Gesellschaft verstanden. Wissenschaftler wie Richard Florida behaupten, dass sich die postindustriellen Gesellschaften in den USA und Europa in einer Phase der ökonomischen und gesellschaftlichen Transformation befinden, von einer industriellen zu einer kreativen Wirtschaft.
Für eine eventuell notwendige Interimszeit hat Herr Wittrock als stellvertretender Geschäftsführer Prokura. Die Höhe der Vergütung für Herrn von Trott zu Solz - 144 000 Euro im Jahr - sorgte für Kritik. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus? Schmidt: Bei der Höhe einer Vergütung kommt es immer darauf an, ob man sie wert ist. Ich bin mir sicher, dass alle Gesellschafter der WFG ein großes Interesse daran haben, dass bei der Neubesetzung des Geschäftsführer Gehalt und Leistung stimmen. Von Peter Ketteritzsch