2019 | 18:25 Kommt das denn oft vor? Person war ewig nicht Krank und wie müsste er das erklären? Reicht es das einfach zu sagen, das der eine Arzt im Urlaub war oder benötigt er entsprechende Belege dafür? # 3 Antwort vom 24. 2019 | 20:17 Von Status: Wissender (14358 Beiträge, 5583x hilfreich) Die Erklärung ist doch schlüssig. Was sollte es da zu meckern geben? Krankmeldung von zwei verschiedenen arten von wetten. Es sei denn eben, dass AN aus irgendwelchen Gründen 'unter Beobachtung' stünde. # 4 Antwort vom 25. 2019 | 09:13 Von Status: Unparteiischer (9163 Beiträge, 3887x hilfreich) oder benötigt er entsprechende Belege dafür? Wie sollen die denn aussehen, Kopie der Flugtickets deines Arztes? muss man halt entsprechend reagieren und ihm erkläre warum es da 2 Ärzten bedurfte Muss man nicht, weil es den AG schlicht nichts angeht. Bei Zweifeln steht es dem Arbeitgeber frei den MDK einzuschalten. # 5 Antwort vom 25. 2019 | 09:54 Von Status: Unsterblich (23151 Beiträge, 4571x hilfreich) könnte der Arbeitgeben das anfechten, weil die Krankschreibungen von unterschiedlichen Ärzten kommen?
Meinst du je eine Woche, also zunächst die eine und dann die nächste? Dann passiert gar nichts, denn der muss sie als Erstbescheinigung kennzeichnen, weil es seine erste AU-Bescheinigung ist. Wenn 2 Ärzte dir für dieselbe Woche AU bescheinigen, passiert auch nichts, denke ich. Ist nur überflüssig. Krankengeldanspruch bei mehreren Erkrankungen - frag-einen-anwalt.de. Du wirst von deiner Krankenkasse rausgeschmissen. Du hättest dem zweiten Arzt mal sagen können, dass Du bereits krankgeschrieben bist. Komischer Fall
Würde man der Ansicht der Arbeitgeberin folgen, käme man zu dem geradezu absurden Ergebnis "einmal krank – immer schon krank gewesen". Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Februar 2012 – 13 Sa 117/11 BAG 12. 07. 1989 – 5 AZR 377/88, NZA 1989, 927; BAG 11. 1990 – 5 AZR 368/89, EEK I/1015; BAG 13. 2005 – 5 AZR 389/04, BAGE 115, 206 = AP EFZG § 3 Nr. 25 [ ↩] BAG 2. 12. 1981 – 5 AZR 89/80, BAGE 37, 172 = AP LohnFG § 1 Nr. 48 [ ↩] BAG 2. 02. 1994 – 5 AZR 345/93, BAGE 75, 340 [ ↩] BAG 02. 48 zu II 1 der Gründe, m. w. N. [ ↩] BAG 02. 4 zu II 2 a der Gründe, m. aus Rechtsprechung und Schrifttum [ ↩] BAG 14. 1983 – 5 AZR 70/81 – BAG 43, 291 = AP § 1 LohnFG Nr. 55, aaO [ ↩] BAG 12. Krankmeldung von zwei verschiedenen Ärzten. 1989 – 5 AZR 377/88, NZA 1989, 927 [ ↩] BAG 26. 2003 – 5 AZR 112/02, BAGE 105, 171 [ ↩] BAG 11. 1990 – 5 AZR 368/89, EEK I/1015 [ ↩]
Zusammenfassung: Thema ist der Anspruch auf Krankengeld bei verschiedenartigen Erkrankungen, die teilweise gleichzeitig auftreten unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Praxis der Krankenkassen Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgenden Fall: Ca. 1, 5 Jahre lang Krankheit A1, durchgehend krank (F-Diagnose) mit Lohnfortzahlung und anschl. Krankengeldbezug. Dabei Krankengeld bis auf wenige Tage "aufgebraucht". Krankmeldung von zwei verschiedenen ärzten rechtsanwälten und psychotherapeuten. Vor Aussteuerung wieder einige Tage gearbeitet. Anschl. erneut krank für ca. 1 Woche (Krankheit B, M-Diagnose, keinerlei Verbindung mit Krankheit A1) mit erneuter Lohnfortzahlung. Während laufender Krankheit B trat überschneidend Krankheit A2 (F-Diagnose, eindeutige Verbindung mit Krankheit A1) auf (Krankheit A2 dauert an). Lohn wurde insgesamt 6 Wochen (ab Beginn Krankheit B) weitergezahlt. Noch während der Lohnfortzahlung erfolgte die Aussteuerung durch die Krankenkasse, da ich nach Meinung der Krankenkasse für Krankheit A2 nur noch die wenigen Tage Restanspruch aus der früheren Krankheit A1 hatte.
A erbittet Antworten! Danke und liebe Grüße Azalee V. I. P. 28. 2021, 22:14 28. Juni 2012 3. 379 420 AW: Lohnfortzahlung bei 2 verschiedenen Krankheiten/Diagnosen Nein, die zweite Diagnose ist während der ersten Krankschreibung hinzugetreten. Auch wenn die erste Diagnose irgendwann nicht mehr aktuell ist und nur noch die zweite die weitere AU bedingt, gilt dies als ein Krankheitsfall. Damit endet die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen. onkelotto 29. 2021, 00:40 25. Mai 2005 6. 968 Beruf: EDV Techniker, Admin 948 29. 2021, 09:14 Vielen Dank für die Antworten! Krankengeld: A-U verschiedene Krankheiten von 2 Ärzten - Krankenkassenforum. A kann es aber trotzdem noch nicht ganz glauben. Nach 6 Wochen läuft die AU mit der Fußverletzung aus (Freitags) und ab 6. Woche und einen Tag ( ab dem darauf folgenden Montag) ist die Corona-Infektion als AU. Gerechtfertigt dies KEINE Lohnfortzahlung? Ein AU-Fall ist doch abgeschlossen und der andere fängt an. Danke und liebe Grüße. 29. 2021, 09:16 23. Februar 2018 1. 976 Geschlecht: männlich 125 Aber dazwischen war eben kein einziger Tag an dem A gearbeitet hat.
Geschrieben von jockilein am 12. 03. 2019, 17:22 Uhr Hallo, ich bin momentan schwer erkltet mit Fieber. Da mein Hausarzt leider im Moment in Urlaub ist, bin ich am Montag zu einem Vertretungsarzt gegangen, der mir aber far nicht zusagt, da er sehr unfreundlich war. Ich bin jetzt bis morgen krank geschrieben, mir geht es aber immer noch nicht gut und ich habe auch noch Fieber. Zu diesem Vertretungsarzt mchte ich nicht nochmal gehen. Kann ich auch zu einer anderen Vertretung gehen fr eine evtl. Folgekrankmeldung? Vielen Dank. 1 Antwort: Antwort von Susanne. 75 am 12. Krankmeldung von zwei verschiedenen ärzten nicht. 2019, 18:00 Uhr Normalerweise sollte eine Verlngerung der Krankmeldung telefonisch zu kriegen sein. Dann brauchst du zu gar keinem Arzt. Beitrag beantworten Die letzten 10 Beitrge
Anspruch auf Arbeitslosengeld hab ich übrigens 18 Monate. Meine Fragen sollten lediglich dazu dienen, mich zu informieren, dass ich nichts falsch mache, da ich gerade keinen zusätzlichen Stress vertragen kann. Gruß Uschymar von Czauderna » 08. 2021, 17:03 Hallo, ich kann dir versichern, dass deine Frage hier im Forum genau so verstanden wird, wie du es mit deinem Schlusssatz auch ausgedrückt hast. Anleitungen zum Betrug gab es hier niemals und wird es auch niemals geben. Sicher wird sich D-S-E noch einmal dazu melden. Das sehe ich etwas anders - zumindest kenne ich es aus meiner Praxis noch so. Wenn du schreibst, dass der Arbeitgeber nach sechs Wochen raus ist aus der Entgeltfortzahlung, doch nur deshalb, dass er von dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten hat, woher sollte er sonst wissen, wann die sechs Wochen vorbei sind. Wenn du bei der Krankenkasse immer noch als krankenversicherungspflichtiges Mitglied über den Arbeitgeber angemeldet bist, dann hast du einen grundsätzlichen Krankengeldanspruch, der übrigens während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nur ruht.