Dies muss arbeitsvertraglich zulässig sein (durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt). Ordnet der Arbeitgeber Mehrarbeit an, sind zunächst grundsätzlich alle Beschäftigten dazu verpflichtet. Schwerbehinderte Beschäftigte können sich aber befreien lassen. Dafür müssen die Beschäftigten keine Gründe nennen. Antrag auf befreiung von mehrarbeit bei schwerbehinderung pdf den. Sie müssen ihren Antrag jedoch so früh wie möglich stellen, damit der Arbeitgeber genügend Zeit hat, sich auf die neue Situation einzustellen und z. B. Ersatz zu besorgen. Beschäftigte dürfen aber auf keinen Fall den Arbeitsplatz einfach nach der üblichen Arbeitszeit verlassen und damit die Mehrarbeit verweigern, ohne vorher die Freistellung zu beantragen. Neben dem grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz haben schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn dies wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Die Beschäftigten müssen das nachweisen. Die Integrationsämter beraten die Arbeitgeber bei der Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und leisten ggf.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung nachweisen. Ihnen darf durch einen solchen Antrag kein Nachteil entstehen. Selbst wenn bei Ihrem Arbeitgeber im Einverständnis mit Betriebs- oder Personalrat Überstunden eingeführt wurden, dürfen Sie nicht zu Mehrarbeit verpflichtet werden. Was ist mit "Mehrarbeit" gemeint? Antrag auf befreiung von mehrarbeit bei schwerbehinderung pdf full. Foto: Andrea Piacquadio / Pexels Das Wort "Mehrarbeit" meint Arbeitszeit, die über die gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag hinausgeht. Ihre vertragliche Arbeitszeit spielt hierbei keine Rolle. Für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Nachtarbeit und Teilzeitarbeit gelten besondere Regelungen. Da es sehr viele unterschiedliche Situationen gibt, sollten Sie zu Ihrem individuellen Anspruch auf Freistellung von Mehrarbeit zusätzliche Beratung z. B. durch Betriebs-/Personalrat, Schwerbehindertenvertretung oder Gewerkschaften einholen. Mehr Informationen zu Möglichkeiten der Rechtsberatung finden Sie unter Vertrauenssache.