Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Begriffsdefinition 2. 1 Macht 2. 2 Herrschaft 2. 2. 1 Rationale Herrschaft 2. 2 Traditionelle Herrschaft 2. 3 Charismatische Herrschaft 3. Aktualitätsbezug 4. Fazit Literaturverzeichnis "Der Staat ist, ebenso wie die ihm geschichtlich vorausgehenden politischen Verbände, ein auf dasMittel der legitimen Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis vonMenschen überMenschen. " (Max Weber, deutscher Soziologe, Jurist & Nationalökonom) Gegenstand dieser Arbeit sind die Überlegungen und Theorien des deutschen Soziologen und Juristen Max Weber zum Thema "Macht und Herrschaft", der sich diesem Sachverhalt wie kaum ein anderer zuwandte und mit seinen Begriffsdefinitionen erheblichen Einfluss auf die Wirtschafts-, die Herrschaftsund die Religionssoziologie nahm. Gesellschaft bei Max Weber - Hausarbeiten.de. Dabei war bei der posthumen Veröffentlichung seiner Werke im Jahr 1922 nicht zu erahnen, von welcher Bedeutung diese selbst heute, fast 100 Jahre nach seinem Tod, noch sein würden. Denn in einer Zeit starker gesellschaftlicher Umbrüche stellt sich die Frage von Macht, Herrschaft und Legitimität mit Vehemenz.
[19] "Das affektuelle Motiv tritt [... ] dem Bewußtsein nicht als ein Kriterium gegenüber, an dem man sich ausrichtet, sondern es, schlägt durch' und existiert sozusagen nur in der Handlung. " [20] Das Handeln kann dennoch sowohl beabsichtigt auf eine Zielrichtung angewendet, als auch "hemmungsloses Reagieren auf einen außeralltäglichen Reiz sein. Eine Sublimierung ist es, wenn das affektuell bedingte Handeln als bewußte Entladung der Gefühlslage auftritt. " [21] Zwischen den Affekten und der Handlung scheint eine kausale Verbindung zu bestehen. "Affektuelles Handeln steht somit an der Grenze zu bewußtem, sinnhaftem Handeln. " [22] [... ] [1] Ralf Twenhöfel: Handeln, Verhalten und Verstehen. Entwicklungsschritte zum Motivverstehen, München 1982, S. 229. Wie entstand nach Max Weber der okzidentale Unternehmer? - Hausarbeiten.de. [2] Friedrich H. Tenbruck: Methodologie und Sozialwissenschaften, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 1986, 38. Jahrgang, S. 28. [3] Vgl. Helmut Seiffert: Einführung in die Wissenschaftstheorie, Bd. 3, München 1992, S. 16.
B. außergewöhnliches Wissen oder Fähigkeiten). Aus diesem Machtverhältnis entsteht ein Herrschaftsgefüge, bestehend aus Herrscher und Beherrschtem. Dabei lassen sich verschiedene Formen der Machtausübung erkennen: Direkte oder indirekte Macht. So kann sie direkt ausgeübt werden mithilfe von Mitteln wie Geld, Materialen oder anderen Anreizen, die für die zu beherrschende Person(-engruppe) von Vorteil sind. Aber auch durch simple Ausübung von physischer Gewalt kann dieses Ziel erreicht werden. Indirekte Machtausübung kann über Werbung, Politik oder Medien geschehen und somit auch als verdeckte Manipulation angesehen werden, die bei Betroffenen unterbewusst bestimmte Bedürfnisse zu wecken versucht. Machtverhältnisse sind jedoch niemals konstant, denn auch immer findet eine Wechselwirkung zwischen Machtausübendem und Machtempfänger statt, deren Bedürfnisse sich wandeln können. Dabei gibt es verschiedene Machtverhältnisse: Solche, die akzeptiert werden, da sie Vorteile für beide Seiten mit sich bringen und gleichzeitig solche, die auf Ablehnung stoßen, da sie Vorteile für nur eine Seite zur Folge haben (im Normalfall für den Herrscher).
[4] D. h., hinter der Handlung muß ein individuelles Motiv stecken, um eine Handlung durchzuführen. Der "Versuch, den Begriff Sinn durch mögliche Bedeutungsinhalte zu umschreiben, zeigt gleichzeitig, daß es beim sozialen Handeln immer um ein intentionales, also absichtsvolles Handeln geht" [5]. Doch "nicht jede Art von Handeln [... ] ist, soziales' Handeln" [6]. Nur, wenn das Handlungsmotiv sich auf Handlungen von Mitindividuen bezieht und sich an ihnen orientiert, spricht Weber von sozialem Handeln. "Soziales Handeln [zieht den... ] gemeinten Sinn [... ] auf das Verhalten anderer" [7]. Wobei Weber in seinem Werk darauf verweist, daß diese Anderen keine bekannten Größen sein müssen, wie z. B. im Geldverkehr, in welchem sich das Tauschmittel zwischen unbekannten Handelnden bewegt. [8] Demgegenüber bilden einfache Ereignismomente im eigentlichen Sinne keine Handlungen, auch wenn sie durch Menschen zustande kommen. Allein das Zusammenstoßen zweier Verkehrsteilnehmer reicht nicht, diese Voraussetzungen zu erfüllen.