2 und 2. 3 zu § 120 SchulG) transferiert werden. " – Wingen SchulG NRW-Kommentar, März 2015, Katernberg, zu §120 Abs. 5 Satz 1 Wäre die Schule Willens, die angefragten Daten an den Schulträger zu übermitteln, so wäre dieses in diesem Falle nur auf der Grundlage einer Einwilligung der Betroffenen möglich. Bleibt der Schulträger trotz allem der Meinung, dass die Schule ihm gegenüber verpflichtet ist, die gewünschten personenbezogenen Daten zu übermitteln, so muss er in der Lage sein, eine rechtliche Begründung zu liefern. Elternrechte - GEW NRW. 3 "Wenn der Schulträger die Übermittlung von personenbezogenen Daten der Schülerinnen, Schüler und /oder Eltern von der Schule beansprucht, ist es im Übrigen grundsätzlich an ihm, der Schule gegenüber darzulegen und zu begründen, warum er im konkreten Fall bestimmte Daten mit Personenbezug zu seiner Aufgabenerfüllung benötigt. 5 Satz 1 Dass der Schulträger dazu in der Lage sein wird, ist aufgrund der Rechtslage nicht vorstellbar. Die Antwort kurz gefasst: Der Schulträger hat keinen aus dem Schulgesetz NRW ableitbaren rechtlichen Anspruch auf die Übermittlung der von ihm angefragten personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern der Schule.
Schulpolitik ist zentrale Aufgabe der Landespolitik. Die jeweilgen politischen Vorgaben werden in unterschiedlichen Rechtsnormen des Schulrechts umgesetzt: Das Schulgesetz als das Grundgesetz für Schule in Nordrhein-Westfalen, unterschiedliche Rechtsverordnungen, die Ausbildungs-und Prüfungsordnungen sowie Erlasse zur Regelung von Einzelfragen des Schulrechts. In Gänze sind diese Normen verbindlicher Rechtsrahmen für die Arbeit in den Schulen. Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Ein einheitliches Schulgesetz gibt es Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2005. Seitdem ist es in einer Reihe von Novellierungen ergänzt und verändert worden. Schulgesetz nrw kommentar in nyc. Wir stellen das Gesetz in seiner aktuellen Fassung zur Verfügung und helfen mit einer Chronologie des Schulgesetzes, die politischen Entscheidungen bei den bisherigen Änderungen nachzuvollziehen und das Gesetz zu verstehen. Nach Schulstufen und Schulformen getrennt "Das Ministerium erlässt", so steht es im Schulgesetz für NRW in § 52, " unter Beachtung des Grundsatzes der eigenverantwortlichen Schule (... ) und mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses durch Rechtsverordnung Ausbildungs- und Prüfungsordnungen".
Schulen in freier Trägerschaft (§§ 100–119): Ersatzschulen, Ersatzschulfinanzierung, Ergänzungsschulen, Internationale Schulen) XII. Datenschutz, Übergangsvorschriften (§§ 120–133): Datenschutz, volljährige Schüler, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsvorschriften, Übergangsregelungen.
100 Kölner Kinder steht aber immer noch ohne Schulplatz da. Diese Kinder müssen nun voraussichtlich jenseits der Stadtgrenze beschult werden. Gebauer empfahl der Stadt, Kontakt mit den Nachbarkommunen aufzunehmen, um mit ihnen die Möglichkeit von Beschulungsverträgen zu prüfen. Eine Verpflichtung dazu gebe es nicht, aber "Kirchturmspolitik" sei hier nicht angemessen. Gebauer bot an, dass das Land sich als Vermittler anbiete. Die Verantwortung liege aber bei der Stadt. In den vergangenen Jahren hatte die Bezirksregierung für Köln immer wieder Mehrklassen genehmigt, weil es sonst nicht möglich gewesen wäre, allen angemeldeten Kindern einen Gymnasialplatz anzubieten. Der Hauptschulabschluss ist Geschichte – es gibt keinen Hauptschulabschluss mehr? – Änderung im Schulgesetz NRW vom Februar 2022. In Summe waren das in den letzten Jahren 120 Mehrklassen, für die die betreffenden Schulgebäude ursprünglich nicht ausgelegt waren. In anderen Kommunen diene das Mittel der kurzfristigen Abhilfe bei Engpässen. "In Köln ist das eine Dauerlösung", sagte Gebauer. Mehrklassen nur als Ausnahme sinnvoll Mehrklassen seien aber nur als Ausnahme sinnvoll, weil sie zwar kurzfristig die Lage entspannen, aber in den höheren Klassen die Probleme massiv vergrößere.
Es reicht nicht mehr, auf Versäumnisse von vor zehn Jahren hinzuweisen und sich für das größte Schulbaupaket der Geschichte selbst zu loben. Auf geeigneten Arealen wie dem Siemens-Gelände in Ehrenfeld wird keine Schule gebaut, sondern von einem Investor 430 lukrative Wohnungen. Über den Bau eines Schulprovisoriums auf einer Wiese wird zwei Jahre debattiert, als ob man alle Zeit der Welt hätte. Das ist die Gegenwart. Schulplätze als kommunale Pflichtaufgabe Im kommenden Schuljahr müssen Schulen im Interim an den Start gebracht werden. Irgendwo. Irgendwie. Schulgesetz nrw kommentar in 2020. Sonst – so viel ist sicher - wird Köln im nächsten Jahr erstmals wirklich nicht mehr genug Schulplätze zur Verfügung stellen können. Übrigens kein Luxus, sondern eine kommunale Pflichtaufgabe. Aber auch wenn das gelingt, ist Köln in Sachen Bildungsqualität auf dem Weg in die Zweiklassen-Gesellschaft: Wer Glück hat, lernt in einer vom Feinsten ausgestatteten, modernen neuen Schule mit Lerninseln aus dem besagten Schulbaupaket. Wer Pech hat, lernt über Jahre in Provisorien oder völlig maroden Gebäuden.
ZURÜCK ZUM LEXIKON Die Regelungen im fünften Teil des Schulgesetzes sind entscheidend für die Definition der Rechte von Eltern. Darin sind die Informationsrechte der Eltern und die entsprechenden Pflichten der Lehrer*innen geregelt. Die Allgemeine Dienstordnung ist ebenso von Belang. Im § 9 Information und Beratung ist die enge Zusammenarbeit von Eltern und Lehrer*innen festgeschrieben. Gemäß § 44 des Schulgesetzes (SchulG) sind Eltern sowie Schüler*innen in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren und zu beraten. Eine Konkretisierung der Informations- und Beratungsaufgaben nimmt § 9 der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) vor: (1) Zu den pädagogischen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer gehören auch die Information und die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Eltern (§ 123 Abs. Schulgesetz nrw kommentar in online. 1 SchulG), an Berufskollegs auch der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen (§ 41 Abs. 2 SchulG). Den Schülerinnen und Schülern geben sie auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch Auskunft über ihren Leistungsstand.