Beeinträchtigungen der Aktivitäten/Teilhabe: Die hier aufgeführten Fragen sind an das bio-psychosoziale Modell von Krankheit und Gesundheit der WHO angelehnt und betreffen Aktivitäten und Teilhabe in wichtigen Lebensbereichen. Bitte schätzen Sie das Ausmaß der Beeinträchtigung in den aufgeführten Teilbereichen ein, soweit es aus Ihrer Sicht möglich/sinnvoll ist. Die Einschränkungen sollen absehbar langfristig (mind. 6 Monate) bestehen. Bisherige und aktuelle Therapien: Hier geht es um die Therapien zu den antragsbegründenden Diagnosen. Bitte stellen Sie vollständig Art und Umfang der bisher durchgeführten Therapie dar, wie z. B. Ärztliche untersuchung rehabilitation. Anzahl der erfolgten Physio- oder Psychotherapie oder die aktuell verordneten Medikamente mit genauer Dosierung. Nur so können die Ärzte der Rentenversicherung sich ein vollständiges Bild von der bisher durchgeführten Therapie machen und auf Rückfragen bei Ihnen verzichten. Untersuchungsbefunde und medizinisch-technische Befunde: Geben Sie hier bitte Untersuchungsbefunde und medizinisch-technische Befunde an, die in Bezug auf die antragsbegründende(n) Diagnose(n) relevant sind, z. orientierender psychischer Befund, orthopädischer Befund, kardiologischer Befund.
Die Kosten der Untersuchung trägt das Land. Weitere Vorsorgeuntersuchungen können sich aus den erforderlichen Tätigkeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles ergeben. Ärztliche untersuchung rehab. Die Grundlage hierfür bildet die Gefährdungsbeurteilung. Mit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen dürfen nur Ärzte beauftragt werden, die Facharzt oder -ärztin für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Die Kosten für diese Untersuchungen trägt der Unternehmer.
Der Antrag ist nun schon weg. Meine Frage ist jedoch nicht wirklich beantwortet worden: Kann es passieren, dass man einen Gutachter einschaltet? Wenn nur aus Fristgründen eine Ablehnung erfolgt hieße dass ja, dass es in meinem Fall (Aufforderung durch Krankenkasse) zu einer Umdeutung in einen Rentenantrag käme. Das kann doch nicht im Sinne der DRV sein? Ohne Einsicht in Unterlagen kann doch nicht einfach eine Pauschalablehnung erfolgen? Es gibt lange Klinikaufenthalte. Da müsste doch wenigstens mal jemand in den Entlassungsbericht schauen? Warum ändert man nicht das Programm und erweitert es um den ärztlichen Befundbericht, wenn der dann doch so wichtig ist? Es findet sich keinerlei Hinweis und die Hotline sagt, muss nicht mit rein. 28. Ärztliche untersuchung reha y. 2020, 13:46 Natürlich kann bei jedem Antrag "passieren" dass ein Gutachter eingeschaltet wird. Wo ist das Problem? Warum sollte das nicht das Recht der DRV sein? Es könnte ja sein dass die Angaben Ihres Arztes im Befundbericht nicht ausreichend sind,.....
Wenn Ihnen eine REHA genehmigt worden ist, was ja nicht gerade eine Selbstverständlichkeit darstellt, dann sollten Sie dankbar dafür sein und dort aktiv mitwirken! Sollte irgendetwas nicht passen, so empfiehlt es sich, die Dinge sachlich an die zuständigen Therapeuten heranzutragen bzw. in extremen Fällen schriftlich bei der REHA-Leitung - Chefarzt vorstellig zu werden! Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit Konrad Hallo. Blutabnahme ist ja noch ok, Blutabnahme oder vielleicht Ultraschall wird wohl in der regel gemacht. Ob man andere Dinge durchführt das weiß doch mit Sicherheit Dein Arzt oder Kostenträger. Wichtiger ist, das man gesund wird, bzw. dass sich etwas verbessert. Jeder Patient entscheidet selber, welche Untersuchungen er an sich durchführen lassen möchte. Ärztliche Gutachten im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe. Es gibt keine Zwangsuntersuchungen. Es könnte höchstens sein, wenn man sich zu unkooperativ zeigt, dass dann ein Arzt oder eine medizinische Einrichtung nicht die Verantwortung für eine Fortführung der Gesamtmaßnahme übernehmen will und man nach Hause gehen "darf".