"Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen", heißt es im Volksmund. Das gilt im Erbrecht nicht uneingeschränkt. Schenkungen können zurückgefordert werden. Regelmäßig bestimmen Ehegatten sich gegenseitig in einem sog. Ehegattentestament als Alleinerben. Gemeinsame Kinder werden somit auf den ersten Erbfall enterbt. Sie haben beim Tod des ersten Elternteils lediglich Anspruch gegen den überlebenden Elternteil auf Auszahlung ihres Pflichtteils. Dieser Anspruch wird jedoch selten geltend gemacht, wenn die Kinder wissen, dass für sie testamentarisch die Schlusserbschaft beim Tod des zweiten Elternteils vorgesehen ist. Anders verhält es sich, wenn der Erblasser, in zweiter Ehe verheiratet, ohne Kontakt zu seinem Kind aus erster Ehe, den jetzigen Ehegatten als Alleinerben bestimmt. Hier wird häufig der Pflichtteil gegen den Stiefelternteil geltend gemacht. Denn die finanziell lukrative Schlusserbschaft des Stiefkindes bildet in solchen Fällen eher die Ausnahme. Ist das Verhältnis zwischen Erblasser und enterbtem Kind aus erster Ehe zudem zeitlebens schlecht gewesen, wird der Erblasser durch Schenkungen an seinen Ehegatten und Dritte – beide sind üblicherweise freundschaftlich oder verwandtschaftlich eng miteinander verbunden – den Wert des Nachlasses und damit den des Pflichtteils seines Kindes verringert haben.
😳 - Kater Keks 15. 16, 11:28 Vielleicht mal so: - Andrea6 15. 16, 12:23 Re: also ich hab da zu viel Temperament und zuwenig diplomatie - Katrin1986 15. 16, 10:48 Re: Schwiegermutter - die_Morrigan 15. 16, 10:49 Re: Schwiegermutter - Che-Rub 15. 16, 13:33 Dazu fllt mir der Spruch ein: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! - Kater Keks 15. 16, 10:41 Re: Dazu fllt mir der Spruch ein: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! - Che-Rub 15. 16, 10:45 Re: Dazu fllt mir der Spruch ein: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! - Che-Rub 15. 16, 10:47 Re: Dazu fllt mir der Spruch ein: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! - Malefizz 15. 16, 10:48 Den Spruch - DK-Ursel 15. 16, 10:49 Re: Den Spruch - EarlyBird 15. 16, 10:53 Re: Den Spruch - MAMAundPAPA2013 15. 16, 11:25 Du bist ja ne geile Nummer! - MAMAundPAPA2013 15. 16, 11:16 Re: Du bist ja ne geile Nummer! - Che-Rub 15. 16, 12:34 Re: Du bist ja ne geile Nummer! - MAMAundPAPA2013 15. 16, 12:41 Re: Du bist ja ne geile Nummer!
Selbst wenn ihr der sittenwidrige Charakter des Herzkreises bei ihrer ersten Teilnahme nicht klar geworden sei, hätte sie doch vor ihrer Schenkung noch zwei Wochen Zeit gehabt, sich anderweitig zu informieren. Sie habe damit, wenn auch aus Leichtfertigkeit, ebenfalls sittenwidrig gehandelt und könne nicht darauf rechnen, dass die Justiz für sie das Geld wieder eintreibt. Das letzte juristische Wort in Sachen Herzkreise ist damit jedoch nicht gesprochen. Das Verfahren geht nun in die zweite Instanz vor das Landgericht. "Das Argument mit der Leichtfertigkeit zieht nicht", kritisiert der Anwalt der Klägerin, Erik Millgramm, das Urteil. Schon bei Prozesseröffnung im Januar zeigte sich, wie schwer die eigenartige Faszination der Herzkreise und Schenkbörsen juristisch zu fassen ist. "Wer keine fünf in Mathematik hatte, muss doch sofort sehen, dass das nicht funktionieren kann", wunderte sich Richter Roderich Dietz über die Leichtgläubigkeit der Klägerin ( s. Kasten). Doch gerade die Herzkreise, in denen nur Frauen zocken, werden nicht als Spiele beworben.
Sie sind etwas sehr Persönliches. Moment-Magie. Von den Märchenfiguren lernen. Der gestiefelte Kater schenkt dem König Rebhühner: Eigentlich eine Kleinigkeit – aber er trifft damit ins Schwarze. Das ideale Geschenk. Werbegeschenke für die eigene Sache. Am Geburtstag beschenkt zu werden, tut dem Ego ganz gut: Make my day. Segenswünsche für das nächste Jahr sammelt man auch noch ein. Die Kerzen drängen sich auf der Geburtstagstorte. Die kommenden Tage wirken wie Geschenke, die noch in ihrer Verpackung stecken. Man ist bereit, sie aufzureißen. Der Alltag hat sonst immer so ein grau-braunes Packpapier. Die Vergangenheit ist in altes Zeitungspapier eingepackt. Eine tolle Verpackung hat was Verheißungsvolles. Vielleicht legt man deshalb beim Daten so viel Wert auf die Kleidung? Wenn man nicht richtig einpacken kann, kann man einpacken? Nicht jeder ist ein Verpackungskünstler. Mit Worten jemanden einwickeln – dafür ist Rhetorik wie gemacht. Dann kann man sich die Ehrlichkeit auch schenken. ENDE Tag der Veröffentlichung: 11.
Der innere Diplomat will es so; er ist ein Brückenbauer. Als ob man Werbegeschenke verteilt: Werbung fürs Ich. Steigt der Sympathie-Kurs? Die Welt ist nicht käuflich; aber vielleicht hat sie Gewogenheit zu verschenken? Das kann auch ausarten. Doromanie – man schenkt im Übermaß. Der Mann von Welt sagt sich: "Mit Geschenken kann man Mutter und Tochter lenken. " Hat sich auch Faust gedacht – und der Teufel hat sich ins Fäustchen gelacht. Man fällt darauf herein. Geschmeide macht Beziehungen geschmeidig. "Geschenke sprengen eiserne Tore. " "So lang' es Geschenke schneit, ist die feile Magd bereit. " Lehrsätze für den Casanova. Dem Charmeur ist nichts zu schwör. "Geschenke blenden selbst den Augenarzt. " Erstaunliches Potenzial in den nichtigen Geschenken. Das haben sie mit Souvenirs gemeinsam: Sie müssen quasi aufgeladen werden durch die Situation. Dann steckt in ihnen so viel Power wie in einem Amulett oder Talisman. Man erinnert sich an den Schenker, an den Anlass; sie bewahren einen Moment.
Ein anderer Mann, zu dem sie nach Überzeugung des Malers ein "ehewidriges Verhältnis" hatte, hatte hierfür für sie eine Wohnung angemietet. Jahre lang hatte der Maler daher nichts davon bemerkt. Und gerade deshalb war auch alles halb so wild, meinten das Landgericht Schwerin und das Oberlandesgericht (OLG) Rostock. Gerade wegen der großen Diskretion der Prostituierten sei der Maler zumindest nicht öffentlich gedemütigt worden. Daher müsse er – entsprechend dem notariellen Vertrag – sein Haus für seine Ex-Frau räumen. Dieses Urteil hob der BGH nun auf. Mit der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit habe die Prostituierte die gebotene Rücksichtnahme verletzt und "groben Undank" gezeigt. Aus formalen Gründen konnte der BGH allerdings nicht abschließend entscheiden, sondern musste den Fall an das für die Klärung von "Tatsachen" zuständige OLG zurückgeben. Ausgangspunkt für den Streit um Geschenke sind laut BGH die Erwartungen des Schenkers. Diese muss der Beschenkte freilich nicht voll erfüllen; "grober Undank" zeigt sich vielmehr erst, wenn "der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt".