Da hier aber das Kind putzmunter ist und (vermutlich) die Erzieher krank sollten, Sie mit Ihrem Chef sprechen und versuchen eine Regelung zu finden. Oder aber eine Tagesmutter aquirieren, die in solchen Fällen (Schließung der Kita) die Kindesbetreuung übernimmt. -- Editiert von AltesHaus am 30. 2018 08:48 # 2 Antwort vom 30. 2018 | 08:50 Von Status: Unbeschreiblich (34620 Beiträge, 13188x hilfreich) Du hast Dich arbeitsunfähig gemeldet, obwohl Du nicht arbeitsunfähig warst? So macht man sich Freunde. DAs Problem ist doch der Kindergarten. Normalerweise ist bei KG-Ausfällen für Notfälle ein Ersatzkindergarten da. Das ist zu klären! wirdwerden # 3 Antwort vom 30. 2018 | 10:43 Von Status: Schlichter (7427 Beiträge, 3052x hilfreich) Unjuristisch: Schließen Sie sich mit den anderen Mamis und Papis aus dem Kindergarten kurz. Einige sind garantiert bereit, Ihren Sohn (ggf gegen einen kleinen Beitrag) in solchen Fällen zu betreuen. Personalmangel: Kitas können vor allem den Kleinsten nicht gerecht werden - WELT. Signatur: "Valar Morghulis" # 4 Antwort vom 30. 2018 | 11:18 Von Status: Unparteiischer (9178 Beiträge, 3890x hilfreich) Normalerweise ist bei KG-Ausfällen für Notfälle ein Ersatzkindergarten da.
Die Beitragsverpflichtung beginnt mit dem 1. Tag des Monats, in dem der Kitaplatz zur Verfügung stehe und werde durch Schließungszeiten der Kita nicht berührt. Die Beitragspflicht bestehe unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Platzes. Elternbeitrag nur kleiner Anteil Eine Erstattungsregelung sehe die Satzung nicht vor, so der Sprecher weiter. Elternbeiträge seien nur ein kleiner Beitrag zur Finanzierung des Systems. Der Rat habe lediglich im Streikjahr 2015 eine freiwillige Rückerstattung beschlossen; damals habe es sich um eine Ausnahmesituation gehandelt. Für die sechs Streiktage zahlte die Stadt damals rund 5 000 Euro an die Eltern zurück. Kita muss schließen, keine Betreuung, Eltern können nicht zur Arbeit? Schadensersatz? – kitahelp. Gegen eine generelle Erstattungsregelung sprechen der Stadt zufolge auch praktische Gründe: Eine tageweise Abrechnung und Rückerstattung für nicht geleistete Betreuung in Kitas müsse über das städtische Jugendamt abgewickelt werden, so der Sprecher. Der damit zusammenhängende Personal- und Verwaltungsaufwand wäre dann aber wohl so hoch, dass die eigentlichen Kitabeiträge davon aufgezehrt würden und das System mit Elternbeiträgen grundsätzlich in Frage zu stellen wäre.
Erzählt doch mal, wie es gerade bei euch aussieht: Sind eure Kitas geschlossen? Oder gehen eure Kinder noch in die Betreuung? Und wurden bei euch die Kita-Gebühren im Fall der Fälle erstattet?