Wer ist insolvenzfähig? Die Insolvenzfähigkeit beschreibt die rechtliche Möglichkeit, Schuldner eines Insolvenzverfahrens zu sein. Nach der Insolvenzordnung (InsO) sind juristische Personen (z. GmbH, AG, Verein, Stiftung), Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (z. GbR, OHG, KG, PartG) und natürliche Personen insolvenzfähig. Daneben gibt es spezielle Regeln für einen Nachlass oder die Gütergemeinschaft einer Ehe, die als Sachgemeinschaften ebenfalls insolvenzfähig sind. Wann kann Insolvenz beantragt werden? Ein Insolvenzverfahren kann immer dann beantragt werden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Das Gesetz gibt hierzu mit der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung (nur für juristische Personen) drei mögliche Gründe vor. Während die Zahlungsunfähigkeit auf die Frage abzielt, ob genügend Geldmittel vorhanden sind, nimmt die Überschuldung das gesamte Vermögen in Blick. Allgemeine rechtsfragen privatinsolvenz ablauf. Wann diese Eröffnungsgründe vorliegen, ist gesetzlich nicht geregelt. Der BGH hat die Begriffe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung in einer umfangreichen Rechtsprechung genauer definiert.
Ein Insolvenzverfahren kommt daher immer dann in Betracht, wenn ein Unternehmen oder eine private Person nicht mehr in der Lage ist, sich selbst von ihren Schulden zu befreien. Das insolvente Unternehmen bzw. die pleitegegangene Person wird im Insolvenzverfahren als Schuldner bezeichnet. Die meisten Rechtsvorschriften zur Insolvenz findet man heute in der Insolvenzordnung (InsO), die seit 1999 die wesentlichen Verfahrensregeln enthält. Was bezweckt das Insolvenzverfahren? Allgemeine rechtsfragen privatinsolvenz beantragen. Ausgangspunkt für das Insolvenzverfahren ist die bittere Erkenntnis, dass ein Unternehmen oder eine Privatperson nicht mehr genügend Vermögen besitzt, um all ihre Rechnungen zu begleichen. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es deshalb, zwischen den überschuldeten oder zahlungsunfähigen Personen und deren Gläubigern einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Hierzu wird das Vermögen, das nicht für alle ausreicht, in einem geordneten Verfahren verwertet und der Erlös gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt. Bis zur Reform des Insolvenzrechts 2012 ging es im Insolvenzverfahren immer darum, das insolvente Unternehmen aufzulösen und damit vom Markt zu nehmen.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Nachzulesen sind die aktuellen Werte immer in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die auch als Pfändungstabelle bekannt ist. Die letzte Anpassung der Freigrenzen erfolgte im Juli 2017. Privatinsolvenz: Die Pfändungsfreigrenze Die Pfändungsfreigrenze bei Privatinsolvenz ist in der Pfändungstabelle gesetzlich festgelegt. Um die Pfändungstabelle für den Privatinsolvenz-Selbstbehalt richtig zu verstehen, sollten Sie zunächst Folgendes wissen: Die allgemeine Pfändungsgrenze liegt derzeit (Stand: 2018) bei 1139, 99 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag in jedem Fall Ihr Einkommen behalten dürfen. Ist eine Privatinsolvenz öffentlich? | AHS Rechtsanwälte. Sollten Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag entsprechend. Eine Unterhaltspflicht besteht beispielsweise für Kinder oder für geringverdienende Ehepartner. Unterhaltspflichtige Personen Freigrenze 0 1139, 99 1 1569, 99 2 1799, 99 3 2039, 99 4 2279, 99 5 und mehr 2519, 99 Konkret heißt das bei einer Privatinsolvenz für den Selbstbehalt bei einem Ehepaar: Der Schuldner hat eine höhere Pfändungsgrenze, er kann also mehr von seinem Gehalt behalten.
In einem solchen Fall geht es darum, das Insolvenzverfahren so schnell wie möglich voranzutreiben, damit Ihnen nach erfolgreichem Durchlaufen der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung zugute kommt. Beim Rechtsanwalt sind Sie dabei mehr als eine Nummer. Er kennt die individuellen Gegebenheiten Ihres Falles und wird im Einzelfall die richtigen Entscheidungen treffen, um Ihnen dabei behilflich zu sein, die wirtschaftlichen Grundlagen für einen Neubeginn möglichst schnell und störungsfrei zu schaffen. Privatinsolvenz kostenlos anmelden – Die Kosten sind zumindest gering! Insolvenzrecht - IHK zu Rostock. Beratung erwünscht? Sie wünschen eine Rechtsberatung? Kontaktieren Sie uns direkt hier! » Jetzt anfragen
Das Gericht prüft den Antrag und legt den Beginn des Verfahrens fest. Ab diesem Zeitpunkt muss der Schuldner seine pfändbaren Einkünfte und sein pfändbares Vermögen einsetzen um damit einen Teil seiner Schulden zu tilgen. Falls er arbeitslos ist, muss er sich aktiv um zumutbare Arbeit bemühen. Insolvenz - was müssen Sie beachten?. Läuft alles ordnungsgemäß, werden dem/der Schuldner(in) nach maximal sechs Jahren (mit wenigen Ausnahmen) die dann noch vorhandenen "Restschulden" erlassen. Er/sie kann einen wirtschaftlichen Neuanfang machen. Weitere Links zum Thema Mehr auf Verwandte Einträge Gut zu wissen Professionelle Hilfe gibt es bei der Schuldnerberatung Fast sieben Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Gut gemeinte Ratschläge inklusive Schuldzuweisungen bekommen diese von Freunden und der Familie – professionelle Lösungen ihrer Probleme bei einer Schuldnerberatung. Die Berater der Caritas können beim Ausstieg aus der Schuldenfalle helfen. Mehr Reportage Durch Ratenkäufe in die Schuldenfalle Alles begann mit neuen Möbeln.
Allerdings ist es in der Praxis nicht üblich, dass Außenstehende an den Gerichtsterminen teilnehmen - diese dauern häufig auch nicht länger als ein paar Minuten. Auch der Schuldner selber muss üblicherweise nicht erscheinen, sondern der Insolvenzverwalter nimmt Gerichtstermine für ihn war. Haben Sie Fragen zu einem laufenden Insolvenzverfahren - sei es Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz, dann hilft Ihnen Rechtsanwältin Nina Haverkamp als Fachanwalt für Insolvenzrecht gerne weiter. Wir beraten Sie am Standort Köln und Bonn.