Frau Schulze lste alle Problemstellungen ihres Aufgabenbereiches stets sehr selbstndig, systematisch und mit groer Sorgfalt. Frau Schulze hat die mit ihrer Position verbundenen Gestaltungsmglichkeiten zu unserer absolut vollsten Zufriedenheit verantwortungsbewusst und kreativ genutzt. Es ist ihr gelungen, in ihrem Aufgabengebiet wertvolle Impulse zu geben und neue Wege zu beschreiten. Frau Schulze hat sich in eigener Initiative neben dem beruflichen Engagement mit ernormen Einsatz und sehr guten Resultaten in vielen pflegerischen Fachgebieten weitergebildet. Pflegebroschüre und Pflegegrad-Rechner | Sozialverband VdK Deutschland e.V.. Die Geschftsfhrung konnte sich stets auf ihr fundiertes Urteil verlassen. Frau Schulze motivierte die ihr unterstellten Pflegekrfte durch eine fach- und personenbezogene Fhrung stets zu vorbildlichen Arbeitsleistungen. Ihr Verhalten gegenber Vorgesetzten, Kollegen und Kooperationspartnern war stets einwandfrei. Gleichermaen geschtzt war sie bei Bewohnern und Angehrigen als verlssliche und kompetente Ansprechpartnerin. Frau Schulze hat die ihr bertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie ein Video, das den Bogen näher erklärt. VdK-Selbsteinschätzungsbogen zum Grad der Pflegebedürftigkeit – Erwachsene (zum Ausfüllen und Berechnen direkt am PC). Stand: November 2021 - Hinweis: Bitte laden Sie die Datei herunter und öffnen Sie sie mit einem PDF-Reader und nicht im Browser. Arbeitszeugnis (sehr gut) - Pflegehelfer in der ambulanten Pflege. Nur dann können alle Funktionen korrekt umgesetzt werden. VdK-TV: Pflegebedürftig? - Der VdK hilft bei der Selbsteinschätzung Damit man sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vorbereiten kann, hat der VdK einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung der Pflegebedürftigkeit zusammengestellt. Das Video führt Interessierte durch den Bogen. Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner herunterladen:
Wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sollte zuvor einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem Anbieter abschließen. Der Pflegevertrag muss dem Pflegebedürftigen ausgehändigt werden. Ein prüfender Blick ins Kleingedruckte verrät bereits vorher, ob wirklich alles Wichtige geregelt ist. Das Wichtigste in Kürze: Wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sollte zuvor einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem Anbieter abschließen. Der Pflegevertrag sollte dem Pflegebedürftigen als Vertragspartner in schriftlicher Form ausgehändigt werden. Ein prüfender Blick ins Kleingedruckte verrät bereits vorher, ob wirklich alles Wichtige geregelt ist. Off Bevor Sie sich für einen Pflegedienst entscheiden, sollten Sie ins Kleingedruckte des Pflegevertrages schauen. Hier wird unter anderem festgehalten, welche Leistungen der Dienst erbringt. Bestimmte Inhalte sind sogar per Gesetz vorgeschrieben. Doch keine Sorge ‑ Sie müssen kein Jurist sein, um herauszufinden ob im Vertrag wirklich alles Wichtige geregelt ist.
Haftung: Der Pflegedienst sollte sich verpflichten, für Schäden durch Mitarbeiter, zum Beispiel für einen verlorengegangenen Schlüssel, verkratzte Möbel oder zerbrochenes Porzellan, zu haften. Die Haftung sollte nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt sein. Eine solche Beschränkung würde bedeuten, dass der Pflegebedürftige sonst in bestimmten leichteren Fällen der Fahrlässigkeit auf dem Schaden sitzen bleibt. Kündigung: Der Pflegebedürftige kann den Vertrag mit einem Pflegedienst nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs fristlos kündigen. Der Pflegedienst sollte dagegen möglichst nur mit einer längeren Frist, zum Beispiel sechs Wochen zum Quartalsende, kündigen können. Mit dem Tod des Pflegebedürftigen endet der Vertrag. Während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung sollte der Vertrag ruhen.