Frage vom 25. 5. 2004 | 08:02 Von Status: Frischling (47 Beiträge, 8x hilfreich) Sondernutzungsrecht Gartenanteil Hallo, ich habe ein aktuelles Problem wofür ich hoffe hier einen Lösungsvorschlag zu erhalten. Bei meiner Eigentumswohnung ist an die angrenzente Terrasse ein Sondernutzungsrecht im moment in Form eines Rasens. Dieser befindet sich auf einer Tiefgarage wo man keinen richtigen Rasen anpflanzen kann, da es sonst evtl. zu Verstopfungen im Abfluss kommen kann wenn Boden bei starken Regen weggeschwemmt wird. Ich würde nun gern als saubere Sache eine Holzterrasse machen. D. Sondernutzungsrecht Gartenanteil Nachbarschaftsrecht. h. auf der angrenzenten Terrasse und auf den Sondernutzungsrecht. Nun meinte man zu mir das ich dies nicht tun dürfte, da es eine bauliche Veränderung wäre. Meine Frage ist nun - darf ich eine Holzterrasse auf mein Sondernutzungsrecht bauen oder nicht? In der Versammlung hat der Verwalter sich weitgehends zurückgehalten, da einige der anderen Eigentümer meinten das sie je lauter sie Ihre Meinung kundtun um so mehr recht zu haben.
2013 | 06:07 Urteile sind stets beispielhaft. Deren Regelungsgehalt lässt sich aber auf ähnlich gelagerte Lebenssacheverhalte übertragen. So muss es kein Urteil geben, welches explizit eine Hecke benennt. Folglich kann das Urteil zum Baumbewuchs auch für einen Heckenswuchs her halten, da es im Endergebnis um nicht genehmigte Umgestaltung und Rückbau geht. Urteile sondernutzungsrecht garten. Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet haben zu können. Mit freundlichen Grüßen Grübnau-Rieken LL. M., M. A. Rechtsanwalt
Viele Eigentümer einer Erdgeschosswohnung erfreuen sich an einer angrenzenden privaten Gartenfläche. Dieser Garten gehört gemäß § 3 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetz zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Erwerben die Eigentümer der Erdgeschosswohnung das Sondernutzungsrecht für die Gartenfläche, können sie diesen privat nutzen und die Miteigentümer von der Nutzung des Gartens ausschließen. Ein Eigentümerpaar einer Erdgeschosswohnung brachte in ihrem unter dem Sondernutzungsrecht stehenden Garten eine Außentreppe an, die zum Balkon ihrer Wohnung führte. 9 Urteile rund um den Garten | Haustec. Die WEG entschied in einer Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss, die Treppe solle auf Kosten der Gemeinschaft abgebaut werden. Das Anbringen der Treppe sei, laut WEG, unzulässig und verändere die äußere Gestalt des Gemeinschaftseigentums. Zum Zeitpunkt der Klage war der individuelle Beseitigungsanspruch bereits verjährt. Die Eigentümer der Erdgeschosswohnung waren mit dem WEG-Beschluss nicht einverstanden und erhoben dagegen Klage (AZ 55 S 18/19).
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren sein. 2. Insoweit ist ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. 1 I.... Urteile Bundesfinanzhof VI R 61/10.. 2013 zur Eintragung als Marke in das beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Register für folgende Waren angemeldet worden: 4 Klasse 16: Druckereierzeugnisse, insbesondere Zeitschriften, Magazine, Bücher, Kataloge, Prospekte, Plakate und Fotografien; 5 Klasse 18: Regenschirme, Sonnenschirme; 6 Klasse 20: Möbel aller Art, insbesondere Garten - und Parkmöbel; Spiegel; Truhen, Gartentröge... Urteile Bundespatentgericht 26 W (pat) 510/14.. Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Die Parteien streiten über die Geltung des zwischen dem Bundesverband Garten -, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. Urteile > Sondernutzungsrecht, die zehn aktuellsten Urteile < kostenlose-urteile.de. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geschlossenen Bundes-Lohntarifvertrags für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten -, Landschafts- und Sportplatzbau in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin idF vom... Urteile Bundesarbeitsgericht 4 AZR 322/14..
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