Insbesondere was mit der Kaution passiert, wenn die Freundin sich beteiligt hat und inwiefern sie sich an einer Renovierung beteiligen muss etc. Der Vermieter sollte auch wissen, dass zwar beide einziehen, dass aber nur einer Hauptmieter ist. Ggf. ist das dem VM nicht recht, da, wenn beide den MV unterschreiben, auch beide gesamtschuldnerisch haften. Erik22 also in meinem mietvertrag steht drin, dass man bei untervermietung 150 euro zusätzlich an den vermieter abdrücken muss und dass sie nur mit ausdrücklicher genehmigung zulässig ist. ist nen vordruck vom haus und grundbesitzerverein das wär folglich ne schlechte alternative wenn das bei euch auch so sein sollte. (allerdings hab ich keine ahnung ob das rechtens ist) wieso ist denn dein kollege so schwer aus einem gemeinsamen mietvertrag rausgekommen? Freundin zieht in meine eigentumswohnung de. was spricht gegen einen gemeinsamen vertrag? dann haben beide die gleichen rechte und wenn man sich trennen sollte muss man halt gemeinsam sehen wie man aus der wohnung kommt. Haben beide den MV unterschrieben können auch nur beide den MV kündigen.
Gast hat diese Frage am 01. 01. 2005 gestellt Hi! Hoffe hier Antwort zu bekommen! Es geht darum, dass ich mit meiner Freundin im Oktober zusammenziehen will. Wir sind gerade am Überlegen, ob wir den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen sollen oder ich als Hauptmieter auftrete und mit ihr einen "Untermietvertrag" abschließe. Diese Überlegung intensiviert sich natürlich, wenn man von Kollegen so mitbekommt, was die für Probleme hatten, wieder aus einem gemeinsamen Hauptmietvertrag rauszukommen.... Wie sieht so ein "Untermietvertrag" aus? Sollte ich das gleich bei der Wohnungsbesichtigung mit angeben, dass ich zusammen mit meiner Freundin einziehen will, aber in Form dass nur einer Hauptmieter ist? Und soll ich ihr Einkommen dann trotzdem gleich mit angeben? Setzt man sich selbst einen "Untermietvertrag" zusammen oder gibt es amtliche Vordrucke? Mit Freundin zusammenziehen, nur einer Hauptmieter?!. Danke für Antwort! Gruß OliK Susanne Für den Untermietvertrag kannst Du einen Vordruck nehmen. Hier sollte allerdings vernünftig geregelt sein, was passieren soll, wenn die Beziehung scheitert.
Ratgeberübersicht Recht & Finanzen Jeder Frischverliebte kennt das Problem! Du bist verliebt und möchtest mit Deinem Freund in einer gemeinsamen Wohnung leben. Aber ab wann musst Du Deinen Freund beim Vermieter melden? Freund soll dauerhaft bei Dir wohnen Wann gilt der Partner offiziell als Mieter? Wann dem Vermieter Bescheid geben? Der Zeitpunkt, ab wann Du Deinen Freund dem Vermieter anzumelden hast, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier sagt der § 540 Absatz 1 Satz 1, dass Du als Mieter nicht das Recht hast, Deine Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters einem anderen (= Dritter) zum dauerhaften Gebrauch zu überlassen. Dritte sind alle Personen, die dem Vermieter nicht bekannt sind, also nicht im Mietvertrag aufgeführt sind. Somit gehört auch Dein Freund zu diesem Kreis. Allerdings gilt der Grundsatz, dass für die Dauer der ersten sechs Monate kein Umzug angenommen wird. Dein Freund kann also die ersten sechs Monate unangemeldet bei Dir wohnen. Freundin zieht in meine eigentumswohnung online. Kann der Vermieter meinen Freund ablehnen?