Der Gesetzgeber meint mit Pflichtteil jene Quote am Erbe, welche den "pflichtteilsgeschützten" Erben als Minimum zustehen (also die geschützte Quote). Möchte ein Erblasser über sein Vermögen in einem Testament oder Erbvertrag verfügen, muss er stets diese Pflichtteile berücksichtigen (wenn er nicht eine Anfechtung riskieren will). Ehe und erbvertrag schweiz.ch. Konkretes Beispiel: Erben Ehefrau und Kinder gemeinsam, teilen sie sich die Erbschaft je hälftig (die Erbteile der überlebenden Ehefrau und der Kinder betragen also je 1/2=50%). Und wieviel von diesen beiden hälftigen Erbteilen ist nun für die Ehefrau und wieviel für die Kinder durch die "Pflichtteile" (geschützte Quote der Erbteile) als Minimum geschützt? Antwort für die Ehefrau: Als Pflichtteil ist aktuell die Hälfte (50%) ihres Erbteils geschützt. Die überlebende Ehefrau hat somit Anspruch auf mindestens einen Viertel der gesamten Erbschaft (1/2=50% von 1/2=50% ergibt 1/4=25% der Erbschaft), wenn sie zusammen mit den Kindern erbt. Generell gilt: Der Erbteil des überlebenden Ehegatten ist immer im Umfang der Hälfte als Pflichtteil (Mindestquote) geschützt.
Verstösst ein Testament gegen gesetzliche Erbvorschriften, können die benachteiligten Erben es vor Gericht anfechten.
Nach der Scheidung Die Scheidung hat folgende erbrechtliche Folgen (vgl. ZGB 120 Abs. Erbvertrag, Ehevertrag > Nötige Dokumente (Checkliste). 2): kein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht der Geschiedenen (= Verlust aller erbrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Nachlass des Ex-Ehegatten) keine erbrechtlichen Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag), die vor Rechtshängigkeit der Scheidung errichtet wurden Für jeden Fall den passenden Anwalt Mit GetYourLawyer, dem Anwaltsnetzwerk, finden Sie passende und vertrauenswürdige Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region. Das GetYourLawyer Team als Partner von LawMedia wird für Sie eine sorgfältige Auswahl treffen. GetYourLawyer – so funktionierts