jura Schema Strafrecht mobil AT BT StPO Räuberische Erpressung, §§ 253, 255 StGB Tatbestand des § 253 I StGB, § 255 StGB Objektiver Tatbestand Nötigung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben Nötigungserfolg Handeln Dulden Unterlassen Vermögensverfügung (str. )
Die Drohung mit der geballten Faust und die in dem Entreißen der Handtasche liegende Gewalt wirkten fort, als der Angeklagte unmittelbar im Anschluss an die Wegnahme der Handtasche mit der Geschädigten deren Wohnung aufsuchte, um diese nach werthaltigen Gegenständen zu durchsuchen, sich der Geschädigten bemächtigte und diese schließlich zwang, an einem Bankautomaten Bargeld abzuheben und es ihm auszuhändigen. b) Zu dem in Fall 3 der Anklageschrift verwirklichten schweren Raub stehen nicht nur die gefährliche Körperverletzung, sondern auch die im Fall 4 der Anklageschrift verwirklichte räuberische Erpressung und der erpresserische Menschenraub in Tateinheit. Wissenswertes über Raub und räuberische Erpressung. Der vom Angeklagten verwirklichte schwere Raub war noch nicht beendet, als er und sein Mittäter sich des Geschädigten bemächtigten, indem sie ihn zwangen, sich in den Kofferraum seines Autos zu legen, um ihn nach Holland zu verbringen und zu erpressen. c) Der vom Angeklagten auf Grund eines neu gefassten Entschlusses begangene Verdeckungsmord steht zu den vorgenannten Taten in Tatmehrheit.
Dies verstößt jedoch gegen den Wortlaut des Gesetzes, weil der Wortlaut des § 240 StGB zu § 253 StGB und der des § 249 StGB zum § 255 StGB übereinstimmen. Die bei § 240 StGB und § 249 StGB mögliche Gewaltanwendung in Form der vis absoluta muss somit auch im Rahmen der räuberischen Erpressung möglich sein. • Zudem führe die Ansicht der Literatur in Fällen der Ergreifung fremden Eigentums ohne Zueignungsabsicht zu unterwünschten Strafbarkeitslücken. In diesen Fällen helfe nach Ansicht der Rechtsprechung der Auffangtatbestand der §§ 253, 255 StGB. Zur aktuellen Rechtsprechung siehe hier. III. Vermögensschaden Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn der Gesamtwert des Vermögens infolge des Handeln, Dulden oder Unterlassen des Opfers im Ergebnis vermindert ist. Raub räuberische erpressung fall zjs. Der Begriff des Vermögensschadens stimmt mit dem im § 263 StGB. Es kann somit auf die dortigen Ausführungen hingewiesen werden. IV. Sog. Dreiecksbetrug Wie auch beim Betrug (Dreiecksbetrug) gibt es bei der Erpressung die Möglichkeit der Dreieckserpressung, bei der der Genötigte und der Geschädigte nicht identisch sind.
Im Rahmen des vorliegenden Streitstands werden die folgenden Ansichten vertreten. Eine Ansicht (Schönke / Schröder – Eser / Bosch, § 249 StGB Rn. 2; Kühl, NStZ 2004, 387, 388) Nach einer Ansicht handelt es sich bei den Raubdelikten um Fremdschädigungsdelikte und bei den Erpressungsdelikten um Selbstschädigungsdelikte. Die betreffenden Delikte stehen mithin in einem tatbestandlichen Exklusivitätsverhältnis. In diesem Sinne kommt es bei der Abgrenzung von Wegnahme und Vermögensverfügung auf die subjektive Vorstellung des Opfers an. Sagt sich das Opfer sinngemäß: "Die Lage ist aussichtslos. Fahndungsportal | Polizei NRW. Selbst wenn ich mich weigere, wird der Täter die Sache erhalten", liegt eine Wegnahme vor. Sagt sich das Opfer hingegen sinngemäß: "Der Täter ist auf meine aktive Hilfe angewiesen. Ohne mich wird er die Sache nicht oder nur schwerlich erhalten", liegt eine Vermögensverfügung vor. Auch hat die betreffende Ansicht zur Folge, dass bei einer Wegnahme des Täters keine Verwirklichung der Erpressungsdelikte in Betracht kommt.